Hallo zusammen,
es freut mich hier auf vermutlich viele Experten zu treffen, die hoffentlich ein wenig Licht ins Dunkle bringen können.
Meine Frau und ich haben letztes Jahr eine verbindliche Bestellung für ein Floating Haus (feststehendes Hausboot) mit einem bestimmten Kaufpreis unterschrieben und angezahlt.
Für manche Sonderleistungen (Treppe auf das Dach für eine Sonnenterrasse, optionale Bullaugen-Fenster, etc.) haben wir Preise, für andere Sonderleistungen (z.B. eine integrierte Abstellkammer) haben wir noch keinen Preis.
Eine Anzahlung mit der verbindlichen Bestellung über 5000 EUR und eine erste Rate über 20% für Erstellung des Ponton haben wir bereits getätigt.
Durch Corona und Wetterbedingungen haben sich die Hausboote und die Steganlage verzögert, so dass nun der Projektleiter mitteilt, dass Holz eine deutliche Preissteigerung erfahren hat und die Steganlage nun ca. 600 EUR pro Partei teurer werden soll. Ebenso das Hausboot (Holzständerwerk) im 4-stelligen Bereich (wir gehen mal von 4-5.000 EUR aus, genaue Preise wurden uns noch nicht genannt.).
Die Hauptfrage für uns ist nun: Müssen wir evtl. Preissteigerungen zahlen oder gilt der Preis bei der verbindlichen Bestellung? Der Notarvertrag ist noch nicht unterschrieben, da sich hier viele Fehler (Hausbootnummer, etc. eingeschlichen hatten). Im Vertrag steht keine Klauseln für evtl. Preissteigerungen.
Es ist der Nettopreis, 2 Sonderausstattungen und die 2020 gültige 16% USt mit dem Bruttopreis aufgeführt.
Weiterhin steht im Vertrag:
Dem Käufer und dem Verkäufer ist bekannt, dass die Wirksamkeit des Kaufvertrages
über das Hausboot. die Übertragung des ideellen anteiligem Erbbaurechts und des
anteiligen Eigentums an der Steganlage. nebst schuldrechtlicher Regelung der Nutzung
der einzelnen nummerierten Stege. der notariellen Beurkundung bedarf.
Danach folgt die Zahlungsweise nach Baufortschritt, Die Gewährleistung für 2 Jahre bei privater Nutzung und 1 Jahr bei gewerblicher Nutzung.
Mit der getätigten Anzahlung wird die verbindliche Bestellung sichergestellt.
Die lapidare Baubeschreibung erhält knapp 4 Seiten und teilt unten mit, dass das Hausboot nicht der Bauordnung und der VOB sowie der CE Richtlinien des Bootsbau, da es ausschließlich stationär im Wasser liegt.
ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. und nicht all zu viele Infos vergessen.
Für weitere Ratschläge und Tipps bin ich natürlich dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
Lars