Bauleiter will nicht mehr

  • Hallo liebe Experten,


    ich habe mal folgende Frage.


    wie ist es, wenn der Bauleiter bei einer GK 2 bis Rohbau das Projekt begleitet hat und die erforderlichen Unterlagen beim Amt eingereicht hat.

    Jedoch für die Innenausbau sich quer stellt und nicht mehr als Bauleiter agieren möchte. (Emotionale Gründe)


    kann ich als Bauherr gemeinsam mit Fachfirmen für Heizung, Elektrik, Trockenbau selbst die Leitung gün Innenausbau übernehmen und die zwei Formulare fürs Amt ( abschließende Fertigstellung und Benutzung vor Fertigstellung ) selbst unterschreiben? ( ich bin kein Ingenieur oder Handwerker, habe aber einen Handwerker Freund, der mitschaut, dass alles läuft wie es sein soll) bin ich für die Formulare auf einen offiziellen Bauleiter angewiesen?


    Ich weiß, dass ich den Bauleiter verklagen kann usw. aber dafür habe ich keine Zeit und Nerven. Ich will mich nach andere. Lösungen fokussieren.


    lieben Dank für die echten Tipps aus der Praxis.

    Ayten

    • Offizieller Beitrag

    kann ich als Bauherr gemeinsam mit Fachfirmen für Heizung, Elektrik, Trockenbau selbst die Leitung gün Innenausbau übernehmen und die zwei Formulare fürs Amt ( abschließende Fertigstellung und Benutzung vor Fertigstellung ) selbst unterschreiben?

    Wenn Du über die persönliche Qualifikation nach § 59 hessischer Bauordnung verfügst und die persönliche Verantwortung dafür übernehmen willst: Ja.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Die Bauordnung für Hessen regelt das in §59.



    Zitat

    2) 1Die Bauleitung darf nur übernehmen, wer über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügt; für die Mindestqualifikation gilt § 67 Abs. 3 entsprechend. 2Verfügt die mit der Bauleitung beauftragte Person auf Teilgebieten nicht über die erforderliche Eignung, insbesondere Sachkunde und Erfahrung, sind geeignete Personen für die Fachbauleitung heranzuziehen. 3Diese treten insoweit an die Stelle der Bauleitung. 4Aufgabe der Bauleitung bleibt es, die Tätigkeiten der Fachbauleitungen und die eigene Tätigkeit aufeinander abzustimmen.



    200420_hbo_105.pdf


    Ich kann jetzt nicht sagen wie pingelig das bei dem für Dich zuständigen Bauamt ausgelegt wird, ich sehe aber keine Chance für einen Laien die Bauleitung zu übernehmen.

  • Wo kein Kläger, da kein Richter. Natürlich haben die Handwerker auch Erfahrung, aber in diesem frühen Stadium hätte ich ziemliche Bauchschmerzen, die Sache zu verantworten an Deiner Stelle. Was genau muss denn noch alles gemacht werden?

    • Offizieller Beitrag

    Interessant wäre zu wissen, was der bisherige Bauleiter bereits gemacht hat, sprich welche Formulare "unterschrieben" schon abgehakt sind (oder gibt es noch Unterlagen die nachzureichen sind). Braucht es tatsächlich "nur" noch die Anzeige der abschließenden Fertigstellung und Mitteilung zur Benutzung vor Fertigstellung?

    "Wer" war der bisherige Bauleiter? Evtl. könnte ja der Planverfasser für den Abschluss einspringen.


    Anscheinend stehen ja nur noch 3 Gewerke aus, die ausschließlich durch Fachfirmen ausgeführt werden, und der Eli muss beispielsweise die ordnungsgemäße Ausführung sowieso bestätigen (Fertigungstellungsanzeige beim VNB), der Heizungsbauer für den Wasser (evtl. auch Gas) anschluss.

    Einige der für die abschließende Fertigstellung geforderten Unterlagen könnten schon mit der Anzeige der Rohbaufertigstellung dem Bauamt vorliegen.


    Was muss der Bauleiter in den beiden o.g. Formularen bestätigen?


    Zitat

    Als Bauleiter/in erkläre ich, dass entsprechend § 59 Abs. 1 HBO das Vorhaben nach den öffentlich-rechtlichen Anforderungen und den genehmigten und weiteren eingereichten Bauvorlagen ausgeführt wurde. ....................

    bab_19.pdf


    und in der abschließenden Fertigstelllung


    Zitat

    Als Bauleiter/in erkläre ich, dass entsprechend § 59 Abs. 1 HBO das Vorhaben nach den öffentlich-rechtlichen Anforderungen ausgeführt wurde. Die erforderlichen Nach-weise und Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten und den angewandten Bauarten liegen mir vor. Für die Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, liegt die Leistungserklärung vor. Das Vorhaben wurde nach den genehmigten und weiteren eingereichten Bauvorlagen ausgeführt. Die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind mit dem Tag der Fertigstellung (Punkt 4) fertiggestellt.

    bab_20_geaend_1_2019.pdf


    Ich würde beim Bauamt anrufen und die Situation schildern, dass der bisherige Bauleiter aufgrund persönlicher Differenzen nicht mehr zur Verfügung steht. Weiterhin, dass das Bauvorhaben nahezu abgeschlossen ist, und nur noch die 3 o.g. Gewerke ausstehen (das muss natürlich der Wahrheit entsprechen).

    Das Bauamt erlebt das sicherlich nicht zum ersten Mal, und wird Dir sagen, wie man fortfahren könnte. Der offizielle Weg ist ja bekannt (s.o.), welche Kompromisse vielleicht möglich sind, das kann aus der Ferne niemand beurteilen.

  • Evtl. könnte ja der Planverfasser für den Abschluss einspringen.

    Bauleiter und planverfasser sind unterschiedliche Personen. Der Planverfasser war für die Genehmigung zuständig. Aktuell ist er leider im Ausland, deswegen fällt er weg.

    • Offizieller Beitrag

    ... wenn der Bauleiter bei einer GK 2 bis Rohbau das Projekt begleitet hat und die erforderlichen Unterlagen beim Amt eingereicht hat. Jedoch für die Innenausbau ... nicht mehr als Bauleiter agieren möchte. ... kann ich als Bauherr gemeinsam mit Fachfirmen für Heizung, Elektrik, Trockenbau selbst die Leitung gün Innenausbau übernehmen und die zwei Formulare fürs Amt ( abschließende Fertigstellung und Benutzung vor Fertigstellung ) selbst unterschreiben?

    Wenn Du über die persönliche Qualifikation nach § 59 hessischer Bauordnung verfügst und die persönliche Verantwortung dafür übernehmen willst: Ja.

    Wenn ich allerdings sehe, wie Du die ganz zentrale Frage nach dem Rettungsfenster im DG hier im Forum stellt, würde ich aber ganz klar schreiben: Nein! Genau das muss ein Bauleiter im Sinne einer LBO wissen und bis zu seiner Unterschrift komplett selbst lösen können - und noch viel mehr.


    Du wirst Mängel an der Arbeit der "Fachfirmen" selbst nicht erkennen (können), weshalb Du ja zum Fenster hier auch richtigerweise fragst. Das fertige Haus erfüllt alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben nur im durchdachten Zusammenspiel aller Gewerke und ob das funktioniert, wissen selbst die Meister der jeweiligen Gewerke nur selten, weil sie sektoral nur ihre Gewerke anschauen. Nach rd. 20 aktiven Berufsjahren auf Baustellen habe ich das jetzt einigermaßen im Blick, aber Du hast als Neuling keine Chance.


    Dieses Forum ist durch die Summe seiner Expertinnen und Experten fachlich sehr versiert, kann aber eines sicher nicht: Gratis-Fern-Bauleitung. Such Dir eine neue Bauleitung im Sinne der LBO und lass diese das Projekt bis zum Ende betreuen. Ja, das wird teurer, als der entsprechende Anteil bei Gesamtbeauftragung wäre.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.