EnEV U-Wert kein Grenzwert sondern nur Vergleichswert?

  • Liebe Bauexperten,


    stellt der U-Wert ein Vergleichswert oder ein Grenzwert da?


    Hintergrund der Frage ist, dass wir einen Energie- und Wärmeschutznachweis für ein Haus erhalten haben welches wir ggf. kaufen möchten. Hier wird die EnEV 2016 eingehalten, jedoch ist uns bei der Durchsicht des Wärmeschutznachweises aufgefallen, dass der U-Wert der Wand 0,29 W/m²K beträgt. Auch steht ein Hinweis "der Maixmal-U-Wert nach EnEV 2014 beträgt 0,24 W/m²K und wird überschritten". Auf unsere Frage weshalb der Wert nicht eingehalten wird wurde haben wir schriftlich die Antwort erhalten "dass auch mit U-Werte einer Wand von 0,3 W/m²K Nachweise für die EnEV 2016 erbracht werden können, wenn die U-Werte anderer Bauteile (Dächer, Fenster) mit besseren U-Werten ausgeglichen wird und dass es auf das Gesamtergebnis ankommt welches sich im H´t (Transmissionswärmeverlust durch die Hüllfäche) das Gebäude niederschlägt. H´t wäre sozusagen der durchschnittliche U-Wert der Gebäudehülle und man könne mit sehr guten U-Werten mancher Bauteile schlechtere U-Werte anderer Bauteile ausgleichen".


    Stimmt das so? Also kann man mit besseren U-Werten bestimmter Bauteile bestimmte U-Werte anderer Bauteile ausgleichen?


    Wir wünschen euch einen schönen Tag!

  • Im wesentlichen stimmt das so.


    Aber Vorsicht mit den Zahlen. Es sind theoretisch ermittelte Werte, die das Nutzerverhalten nicht berücksichtigen. Das Ganze lässt sich mit den Angaben zum Spritverbrauch eines PKW's vergleichen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Nun wir immer auf den Hintergrund aufpassen.

    Ein Energieausweis zeigt den momentanen Zustand des Hauses auf Basis der gültigen Berechnungs Regeln an

    Dass ein älteres Haus die EnEV Anforderungen meist nicht einhält, ist doch völlig normal

  • Ja Marita, das ist soweit richtig. Hier zählt der H't-Wert.


    KlausJ es geht ja auch um einen Wärmeschutznachweis und nicht nur um einen Energieausweis.


    Das Haus muss Baujahresbedingt die Anforderungen die im Wärmeschutznachweis vorgegeben werden einhalten. Die Einhaltung wird durch den Sachverständigen bei stichprobenhaften Kontrollen überprüft und am Ende auch bestätigt (sofern diese eingehalten werden).


    Es ist richtig, das Bauteile von den Werten der EnEV abweichen können. Bei dem Neubau wird die Einhaltung der EnEV mittels eines Referenzgebäudes berechnet.


    Das Referenzgebäude hat die gleiche Hüllflächen (Ausrichtung und Fläche der Bauteile Fenster, Türen, Wände, Dächer,...). Die U-Werte der Bauteile und die Heizungsanlage wird im Referenzgebäude von der EnEV vorgegeben. Das geplante Gebäude muss dann mit den gewählten Bauteilen und Heizungsanlage den H't-Wert und den Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes einhalten. Mit welchen Bauteilen und welcher Heizung das geschieht ist frei zu planen. So kann es, wie bei dir, vorkommen, dass es einzelne Bauteile mit schlechteren U-Werten gibt.

  • Guten Morgen lieb Bau-Experten,


    vielen Dank für eure Beiträge!

    Im wesentlichen stimmt das so.


    Aber Vorsicht mit den Zahlen. Es sind theoretisch ermittelte Werte, die das Nutzerverhalten nicht berücksichtigen. Das Ganze lässt sich mit den Angaben zum Spritverbrauch eines PKW's vergleichen.

    Das ist ein wirklich guter Vergleich, der mir als Laie auch hilft es zu verstehen!

    Nun wir immer auf den Hintergrund aufpassen.

    Ein Energieausweis zeigt den momentanen Zustand des Hauses auf Basis der gültigen Berechnungs Regeln an

    Dass ein älteres Haus die EnEV Anforderungen meist nicht einhält, ist doch völlig normal

    Das macht auch Sinn, da ältere Häuser zum Teil auch mit Materialien gebaut wurden die einfach andere Werte wie heutige Materialien einhalten.

    Danke! Dann hat alles seine Richtigkeit bei uns, wenn "schlechtere" U-Werte mit "besseren" U-Werten ausgeglichen werden aber unter dem Strich alles eingehalten wird.


    Danke!