Liebe Bauexperten,
stellt der U-Wert ein Vergleichswert oder ein Grenzwert da?
Hintergrund der Frage ist, dass wir einen Energie- und Wärmeschutznachweis für ein Haus erhalten haben welches wir ggf. kaufen möchten. Hier wird die EnEV 2016 eingehalten, jedoch ist uns bei der Durchsicht des Wärmeschutznachweises aufgefallen, dass der U-Wert der Wand 0,29 W/m²K beträgt. Auch steht ein Hinweis "der Maixmal-U-Wert nach EnEV 2014 beträgt 0,24 W/m²K und wird überschritten". Auf unsere Frage weshalb der Wert nicht eingehalten wird wurde haben wir schriftlich die Antwort erhalten "dass auch mit U-Werte einer Wand von 0,3 W/m²K Nachweise für die EnEV 2016 erbracht werden können, wenn die U-Werte anderer Bauteile (Dächer, Fenster) mit besseren U-Werten ausgeglichen wird und dass es auf das Gesamtergebnis ankommt welches sich im H´t (Transmissionswärmeverlust durch die Hüllfäche) das Gebäude niederschlägt. H´t wäre sozusagen der durchschnittliche U-Wert der Gebäudehülle und man könne mit sehr guten U-Werten mancher Bauteile schlechtere U-Werte anderer Bauteile ausgleichen".
Stimmt das so? Also kann man mit besseren U-Werten bestimmter Bauteile bestimmte U-Werte anderer Bauteile ausgleichen?
Wir wünschen euch einen schönen Tag!