Hallo liebe Experten :),
Gemäß dem &40 (5) HGO Soll der 2. Rettungsfenster min. Größe 0,90. x 1,20 cm sein und nicht höher als 1,20 cm über der Fussbodenoberkante.
In meinem Fall sind die Fenster in die Gaube eingebaut mit der Größe 1,50 x 1,20 cm (trifft zu), jedoch ca. 1,29cm über der Fußbodenoberkante.
kann das Bausamt hier wegen 9 cm Differenz Probleme machen?
was wäre hier eine mögliche kostengünstige Lösung?
Vielen Dank für die Antworten.