2.Rettungsweg - Fenster höher als 1,20 cm

  • Hallo liebe Experten :),


    Gemäß dem &40 (5) HGO Soll der 2. Rettungsfenster min. Größe 0,90. x 1,20 cm sein und nicht höher als 1,20 cm über der Fussbodenoberkante.


    In meinem Fall sind die Fenster in die Gaube eingebaut mit der Größe 1,50 x 1,20 cm (trifft zu), jedoch ca. 1,29cm über der Fußbodenoberkante.


    kann das Bausamt hier wegen 9 cm Differenz Probleme machen?

    was wäre hier eine mögliche kostengünstige Lösung?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Wurde die Brüstungshöhe den korrekt gemessen?

    "Die Höhe der Brüstung ist i.d.R. von der Oberkante Fertigfußboden bis zur Oberkante Fensterbank oder eines anderen feststehenden brüstungsähnlichen Bauteiles ohne Hinzurechnung des Fensterrahmens zu messen. Befinden sich vor der Fensterbrüstung Bauteile, wie Leitungsschächte oder Lüftungskanäle, die zum Daraufsteigen geeignet sind, ist von der Oberkante dieser Bauteile zu messen."

    Pkt. 35.3.1 HE-HBO


    Bei den 9 cm sehe ich auch noch kein Problem. Es muss dabei aber die Gesamtsituation bewertet werden und wenn dass einer von der Häkchenabteilung macht. Naja.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Mir wäre die Brüstung auch wegen zu wenig Ausblicks zu hoch.


    In B ist die Feuerwehr bei der Höhe sehr penibel, weil es damit immer wieder Probleme gibt und es wohl schon einen Todesfall im Zusammenhang gegeben haben soll. 5 cm wären vermutlich kein Problem.

  • In B ist die Feuerwehr bei der Höhe sehr penibel,

    Verständlich. Man stelle dich vor, ein FW-Mitarbeiter(in) soll per Drehleiter unter vollem Atemschutz eine gehbehinderte Person mit > 120 kg Lebendgewicht aus so einem hohen Fenster retten. :eek:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Bei einer Dachgaube kommt noch dazu, dass das Fenster horizontal max. 1 m von der Traufkante entfernt sein darf. Passt das?


    In Brandenburg werden unabhängig davon Trittroste mit einer zul. Belastung von (nach meiner Erinnerung) 300 kg gefordert, außerdem Leiterhaken o.ä. an der Dachrinne. Auch die Feuerwehr kann schlecht über 1 m geneigtes Ziegeldach laufen, heraustragen schon gar niemanden.


    Zusätzlich muss eine Fläche bestimmter Größe vor der betreffenden Wand als Leiterstellfläche dauerhaft freigehalten werden. Die Anleitermöglichkeit muss hier auch in den Bauvorlagen zeichnerisch dargestellt werden.

  • Hier ist vermutlich §40 (5) der HBO gemeint?


    Ansonsten mit der uBA sprechen, ob eine Trittstufe oder Podest nötig werden, die Abweichung von 9cm ist vermutlich noch zu tolerieren.

    genau! Wenn ich schon weiß, dass diese Abweichung da ist kann ich selbst die Trittstufe einbringen ohne das Amt zu informieren?


    Oder muss das Amt davon unbedingt in Kenntnis gesetzt werden?

  • .... vielleicht willst Du ja die Nachfrage beantworten:

    In meinem Fall sind die Fenster in die Gaube eingebaut mit der Größe 1,50 x 1,20 cm (trifft zu), jedoch ca. 1,29cm über der Fußbodenoberkante.

    Was ist denn in der Genehmigungsplanung eingetragen?

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    5.Mose 27:18