Austausch Glasbausteine in Brandwand durch Fenster F90 möglich?

  • Hallo Zusammen,



    wir sanieren ein Haus aus den 30er Jahren im Ortskern. Grenzbebauung jeweils auf der rechten Seite ist auf unserer Straßenseite üblich. Nun befinden sich in eben dieser Wand im EG und OG jeweils Glasbausteine. Diese würden wir im EG gerne durch ein Fenster ersetzen. Auch die Besitzer des Nachbargrundstücks, die hier Ihre Einfahrt haben (das Grundstück rechts von uns wurde irgendwann geteilt und so steht hinten ein Haus und vorne in 3m Abstand zu unserer Grenzwand ein weiteres Nachbarhaus – also haben wir auf der Seite weniger als 5m Abstand zu einem weiteren Haus) haben uns selbst angeboten, ihre Zustimmung zu geben, wenn wir die Glasbausteine durch Fenster ersetzen. Damit wäre dem hessischen Nachbarschaftsrecht §11 genüge getan. Aber – da unsere Abschlusswand ja näher als 2,50 zur Grundstücksgrenze steht, muss sie als Brandwand ausgeführt werden. Ist unser Vorhaben wegen §27 aus der HBO „Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig“ komplett unmöglich – auch wenn wir ein F90 (weniger geht wohl nicht?) Brandfenster einbauen? Denn diese Möglichkeit habe ich bei meinen Recherchen im Netz durchaus gefunden. Allerdings rät unsere Architektin uns auch ab, das Vorhaben des Austauschs der Glasbausteine weiter zu verfolgen. Sie hat sogar im gezeichneten Plan an den entsprechenden Stellen keine Öffnungen eingetragen, da sie befürchtet, dass wir auch die Glasbausteine entfernen und die Öffnungen verschließen müssen wenn das Bauamt aufgrund der Pläne feststellen würde, dass diese Öffnungen unserem Vorbesitzer nie genehmigt wurden. Mir stellen sich also zwei Fragen, bei deren Beantwortung ich um Eure Hilfe bitte:

    • Können in Brandwände Fenster der Feuerwiderstandsklasse F90 eingebaut werden?
    • Kann das Bauamt den Einbau ablehnen und kann es in dem Zuge auch verlangen, die bestehenden Glasbausteine zu entfernen?

    Vielen Dank schon einmal für Euren fachkundigen Rat!


    Viele Grüße

    Kata

  • Da das Treppenhaus ja wohl zur beheizten Hülle gehört, würde ich die Glasbausteine schon aus thermischen Gründen ersetzen.


    Eine "Fenster" setzt für mich auch einen Flügel voraus und das kann schwierig werden. Eventuell lässt sich mit einer Feststellanlage eine Abweichung oder Erleichterung begründen. Dazu sollte der Brandschutzplaner was sagen können.


    Eine feuerbeständige Festverglasung mit F-Verglasung im EG (dadrüber kann G-Verglasung ausreichend sein) ist aber brandschutztechnisch problemlos möglich.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • So etwas wär eine Zustimmung im Einzelfall oder eine Ausnahme/Befreiung, die nicht automtisch genehmigt wird. Die Chance, mit dem Antrag zu scheitern, ist groß.

    Auch das Risiko, die Glasbausteine durch Mauerwerk ersetzen zu müssen, ist hoch. Schließlich würden die Glasbausteine bei einem Brand (egal auf welcher Seite) ziemlich sicher platzen. Dann wäre da nur noch ein Loch und das Feuer konnte ungehindert seine Schadwirkung tun.


    Wenns ums enegetische geht, innen eine Verglassung vorsetzen. Wäre auch günstiger als ein F 90 Fenster. Würde aber die Glasbausteine nicht legal machen und Ihr hättet im Brandfall immer noch den Kopf in der Schlinge.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Danke für Eure Antworten. Tatsächlich wäre eine Festverglasung ausreichend, um Licht in den Raum zu lassen. Aber habe ich das so richtig verstanden:

    Auch hierfür wäre der Weg die Beantragung einer Abweichung /Ausnahme/Befreiung für Öffnungen in der Brandschutzwand. Dann könnte bei Genehmigung ggf. ein F90 - Fenster mit Feststellanlage oder F-Festverglasung eingebaut werden (das doch auch eine höhere Feuerwiderstandsklasse als die Glasbausteine hätte?). Ob die Genehmigung erteilt wird, ist aber sehr fraglich und könnte ggf. dazu führen, dass die vorhandenen Glasbausteine durch Mauerwerk ersetzt werden müssten, sofern diese nicht schon mal genehmigt wurden.

    Was ratet Ihr uns denn zu tun - Stauts Quo durch innere Verglasung optimieren und nichts weiter zu unternehmen?

  • Allerdings rät unsere Architektin uns auch ab, das Vorhaben des Austauschs der Glasbausteine weiter zu verfolgen. Sie hat sogar im gezeichneten Plan an den entsprechenden Stellen keine Öffnungen eingetragen, da sie befürchtet, dass wir auch die Glasbausteine entfernen und die Öffnungen verschließen müssen wenn das Bauamt aufgrund der Pläne feststellen würde, dass diese Öffnungen unserem Vorbesitzer nie genehmigt wurden.

    Merkwürdige Auffassung der Architektin. Der derzeitige Zustand ist unzulässig und wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie genehmigt. Er ist zudem energetisch und hinsichtlich der Nutzung (Konensatausfall) unzureichend. Brandschutztechnisch ist er eine Gefahrenstelle und die verschwindet nicht, nur weil man nicht darüber spricht.

    Eventuell lässt sich mit einer Feststellanlage eine Abweichung oder Erleichterung begründen.

    Das ist eine Möglichkeit, die aber eventuell nicht genehmigt wird. Müsste man prüfen und abklären.

    Eine feuerbeständige Festverglasung mit F-Verglasung im EG (dadrüber kann G-Verglasung ausreichend sein) ist aber brandschutztechnisch problemlos möglich.

    Was ratet Ihr uns denn zu tun

    Rein aus brandschutztechnischer Sicht: Glasbausteine raus und gegen Festverglasung ersetzen.

    Ganz ohne Berücksichtung der übrigen Themen Nachbarrecht, Statik, Wärmeschutz, Schallschutz ....

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18