Lohnt sich ein Abweichungs, Ausnahme -Befreiungsantrag für eine Terrassenbedachung ?

  • Hallo,

    Ich bin Eigentümer der Flurstücke 717 und 718. Wir haben damals 2010 einen Anbau genehmigt bekommen. Dieser und unser Wintergarten in 718 liegt 50 cm hinter der Baugrenze. Dieses hatten wir damals genehmigt bekommen. Laut Bauamt dürfen wir aber dahinter keine Anlage, auch kein einfaches Aluglasterrassendach noch anbauen. Mein Nachbar, Flur 716 hat aber einige Jahre später einen sehr großen Wintergarten angebaut. Dieser ragt nicht nur 50 cm, sondern 5 Meter in die Baugrenze rein. Er hat also ein festes Gebäude 5 Meter weiter genehmigt bekommen. Mir wurde jetzt zweimal am Telefon die Bebauung des Terrassendaches verweigert. Wie sieht es aus, hätte ich Chancen nochmal schriftlich einen Abweichungs Ausnahme Befreiungsantrag gem § 66 NBauO zustellen. Ich finde es unfair und möchte unbedingt die eigentlich in Niedersachsen genehmigungsfreie Bedachung gerne bauen.
    Siehe Anlage. Das rote soll die Terrassenbedachung werden.

  • genehmigungsfreie

    Genehmigungsfrei heist nicht rechtsfrei.


    Wenn eine Überbauung verboten ist, ist sie verboten, Wenn Dein Nachbar im selben B-Plan liegt, dann auch für ihn.


    Klar kannst Du eine Ausnahme beantragen. Ich sehe aber ohne GUTE Begründung keine und mit geringe Chancen.

    Mein Nachbar.. ist keine Begründung. Nicht mal ne schlechte!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wenn eine Überbauung verboten ist, ist sie verboten, Wenn Dein Nachbar im selben B-Plan liegt, dann auch für ihn.

    Wenn aber der Nachbar eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat, mit welcher Begründung kann sie dann dem TE verwehrt werden? (Vorausgesetzt die Fälle wären wirklich vergleichbar).

  • Vielleicht hat der Nachbar gar keine Genehmigung. :D


    Wenn man jetzt zum Amt rennt und sagt, ja der Nachbar hat doch auch... Tja... Viel Freude mit der Nachbarschaft... :D

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Kein gleiches Recht im Unrecht? Nachbar hat "schwarz" gebaut?

    Schon klar, wenn der Nachbar schwarz gebaut hat ist die Chance genau null.

    Wenn er aber eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat, warum sollte der TE dann keine bekommen? Willkür?

    Natürlich sollte man nicht beim Bauamt nachfragen wg. der Genehmigung beim Nachbarn, sondern beim.... Nachbarn.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Nachbar.. ist keine Begründung. Nicht mal ne schlechte!

    Hört sich auf den Bauämtern immer anders an.. "wenn wir für sie eine Ausnahme machen, dann müssen wir ja für jeden..."

    Natürlich sollte man nicht beim Bauamt nachfragen wg. der Genehmigung beim Nachbarn, sondern beim.... Nachbarn.

    Der Wintergarten ist doch Katastermäßig erfasst. Dann kann das doch kein Schwarzbau sein, oder?



    Steht der Wintergarten auf der Grenze? Wie ging das? Hast du die Abstandsflächen übernommen?

  • Sagen wir mal die Wahrscheinlichkeit ist geringer...

    Interessant. In NRW ist die Verbindung von Bauamt und Katasteramt eine Einbahnstraße. Die Katasterbehörde wird wegen der Gebäudeeinmessungspflicht zwar über Genehmigungsfreistellungen, Baugenehmigungen, Baubeginnanzeigen und Fertigstellungsanzeigen informiert. Umgekehrt erfolgt aber keine Meldung der Katasterbehörde an die Baubehörde über erfolgte Einmessungen. Die Liegenschaftskarte lässt bei uns daher keinerlei Rückschlüsse auf Legalität der dargestellten Gebäude zu, zumal manche Anlagen mehr oder weniger zufällig antragslos nur aus dem Luftbild übernommen werden.


    Das rote soll die Terrassenbedachung werden.

    Und wo ist Euer Wintergarten, der Wintergarten des Nachbarn und die Baugrenze? Zeig' mal den Bebauungsplan.

    Er hat also ein festes Gebäude 5 Meter weiter genehmigt bekommen.

    Und die Genehmigung hast Du gesehen?

    • Offizieller Beitrag

    Interessant. In NRW ist die Verbindung von Bauamt und Katasteramt eine Einbahnstraße. Die Katasterbehörde wird wegen der Gebäudeeinmessungspflicht zwar über Genehmigungsfreistellungen, Baugenehmigungen, Baubeginnanzeigen und Fertigstellungsanzeigen informiert. Umgekehrt erfolgt aber keine Meldung der Katasterbehörde an die Baubehörde über erfolgte Einmessungen. Die Liegenschaftskarte lässt bei uns daher keinerlei Rückschlüsse auf Legalität der dargestellten Gebäude zu, zumal manche Anlagen mehr oder weniger zufällig antragslos nur aus dem Luftbild übernommen werden.

    Wir bekommen auch keine Meldung über erfolgte Einmessungen. Aber i.d.R. wird nur eingemessen, worüber wir das Vermessungsamt informieren. Wie schon geschrieben - zuverlässige Rückschlüsse auf die Legalität kann man daraus auch in By nicht ziehen.

  • Der Wintergarten ist doch Katastermäßig erfasst. Dann kann das doch kein Schwarzbau sein, oder?

    Oh doch. Es ist sogar noch viel schlimmer. Das Katasteramt misst einen Schwarzbau gebührenpflichtig ein. Wenn danach eine Veränderung/ein Abriss fälig wird (weil der Schwaarzbau aufgefallen ist), ist WIEDER eine Gebühr fällig.:motz2: ;(

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  • Mitleid mit Schwarzbauenden?

    Nein. Aber sowas ist für mich Gebührenschneiderei. Zumal wie gesagt, keine Infos zurück fliessen. Sprich, dass das Katasteramt nicht die Baubehörde zwecks Abgleich über Gebäude/Gebautes informiert.

    Würde das (samt Abgleich mit den Akten) passieren, hätten die Abbruchunternehmer hier viel zu tun. :P

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  • Aber sowas ist für mich Gebührenschneiderei.

    Na ja, bei uns werden für's Löschen aus der Karte keine Gebühren erhoben. Und wenn jemand seinen einmessungspflichtigen Schwarzbau zwecks Legalisierung dermaßen ändern muss, dass auch diese Änderung wieder einmessungspflichtig ist (i.d.R. ab 10m²), dann hat er es auch nicht besser verdient.