Hallo,
Ich bin Eigentümer der Flurstücke 717 und 718. Wir haben damals 2010 einen Anbau genehmigt bekommen. Dieser und unser Wintergarten in 718 liegt 50 cm hinter der Baugrenze. Dieses hatten wir damals genehmigt bekommen. Laut Bauamt dürfen wir aber dahinter keine Anlage, auch kein einfaches Aluglasterrassendach noch anbauen. Mein Nachbar, Flur 716 hat aber einige Jahre später einen sehr großen Wintergarten angebaut. Dieser ragt nicht nur 50 cm, sondern 5 Meter in die Baugrenze rein. Er hat also ein festes Gebäude 5 Meter weiter genehmigt bekommen. Mir wurde jetzt zweimal am Telefon die Bebauung des Terrassendaches verweigert. Wie sieht es aus, hätte ich Chancen nochmal schriftlich einen Abweichungs Ausnahme Befreiungsantrag gem § 66 NBauO zustellen. Ich finde es unfair und möchte unbedingt die eigentlich in Niedersachsen genehmigungsfreie Bedachung gerne bauen.
Siehe Anlage. Das rote soll die Terrassenbedachung werden.