Hallo, wir haben eine Firma in Niedersachsen. An dieser Firma grenzt ein Lebensmittelmarkt an.Wir nutzen zusammen eine Einfahrt, da wir beide damals ein anders Grundstück hinzugekauft haben. Dieser hat jetzt ohne uns zu fragen, große Klimageräte an die Wand befestigt. Diese ragen nun etwa 50 cm in unser Grundstück rein. Die Eigentümer meinen, sie dürfen das, wir bezweifeln es. Im Baulastverzeichnis steht folgender Text drin.
Der jeweilige Eigentümer der belasteten Grundstücke verpflichten sich, hinsichtlich baulicher Anlagen und Einrichtungen auf dem Grundstück das öffentliche Baurecht so einzuhalten, als ob die Grundstücke in ...., Flur..., Flurstücke.... ein einziges Grundstück bilden.
Eingeschlossen ist die wechselseitige Verpflichtung auf die Flurstücke.... und dem durch Teilung des Flurstücks .... neu entstehendenTeilstücks die Herstellung, Unterhaltung und Benutzung von Zuwegen, Einstellplätzen und anderen Einrichtungen zu dulden, die erforderlich sind, damit bauliche Anlagen auf den Grundstücken dem öffentlichen Baurecht entsprechen.
Die letzten beiden Sätze sind komisch formuliert. Wir teilen uns die Zuwegung und sie bekommen die Genehming an ihre Anlage zu kommen, zum Beispiel für eine Wartung oder bei einem Defekt. Ich würde aber meinen , dass die Firma in dieser Baulastfläche von 50 Metern mal 2 Metern, wobei 1 Meter sich auf unserem Grundstück befindet, nicht einfach dort reinbauen darf.
Oder hat ein großer Lebensmittelmarkt andere Rechte ?