Wohnungen zusammenlegen 2 Adressen keine Änderung der Teilungserklärung

  • Hallo, wir haben eine Wohnung in einem MFH und haben nun eine weitere Wohnung gekauft, die neben unserer Wohnung liegt. Wir möchten die Wohnungen gerne zusammenlegen. Dies ist baulich auch kein Problem. Die Teilungserklärung möchten wir aber nicht ändern lassen aufgrund des administrativen Aufwandes. Das Haus ist ein Doppelhaus mit ca. 14 Wohneinheiten und es wurde verschachtelt gebaut. So liegt zum Beispiel unser Wohnzimmer schon im Nachbarhaus. Die Wohnung die wir gekauft haben grenzt an das Wohnzimmer an und befindet sich auf dem Papier an einer anderen Adresse. Wir fragen uns nun, ob wir hierbei von behördlicher Seite etwas beachten müssen. Die dazugekaufte Wohnung wird ja weiterhin als alleinige Wohnung existieren. (Wir müssten dann eigentlich auch GEZ zahlen, obwohl sie ja zu unserem Haushalt gehört). Müssen wir auch bei der Stadt irgendwas anmelden? Ist diese Wohnung möglicherweise dann eine Zweitwohnung? Wo bzw. wen müssten wir bei der Stadt anfragen um diese Fragen zu klären? Leider gibt es diesen speziellen Fall so nicht in den Foren zu finden. Wir würden uns sehr freuen, falls hier jemand uns helfen kann.

    Liebe Grüße

    Daniel

  • Juristisch sauber ist der folgenden Kommentar zwar nicht aber zumindest was die GEZ angeht würde ich gar nichts machen. Der Bewohner, der bisher in der Wohnung war, hat die GEZ dort wohl abgemeldet oder sich umgemeldet. Die GEZ weiß ja nicht, dass die Wohnung neue Eigentümer hat. Da würde ich einfach gar nichts machen. Die GEZ fragt nicht nach Wohnungen sondern nach Haushalten bzw. nach Kontakten mit Namen.

    Ehrlich gesagt würde ich generell gar nichts machen. Wenn zwischen den beiden Wohnungen eine einfache, nicht tragende Wand ist, würde ich meinen Durchbruch machen und fertig. Die Hausverwaltungen würde ich aber vorher mal anfragen.