Regenwasser sammelt sich auf Dachverkleidung

  • Hallo allerseits,

    momentan wird bei mir die gesamte Dachverkleidung ersetzt. Nun wurde auch die Verkleidung an die Holzunterkonstruktion angebracht. Hierbei handelt es sich um Blech. Was mir bei dem letzten Regen aufgefallen ist, das es einige Pfützen sich darauf stauen.

    Frage ist das fachgerecht, oder muss ich auf ein Gefälle bestehen, zumal die Baufirma noch nicht fertig ist mit der Arbeit.

    Vielen Dank im Voraus.


  • Hallo,


    hat denn die Attikaabdeckung ein Gefälle zur Dachseite? Selbst bei einem Gefälle zur Dachseite von 3 %, lässt es sich nicht vermeiden, dass Feuchtigkeit durch die Oberflächenspannung auf der Attikaabdeckung stehen bleibt.

  • Hallo,

    und schon mal vielen Dank für die Antwort.

    Die Attikaabdeckung besitzt keinerlei Gefälle.

    Kann ich eine Vorschrift zur Hand nehmen und das dem Bauherren unter die Nase reiben?

  • Die Attikaabdeckung besitzt keinerlei Gefälle.

    Der Regelfall ist ein Gefälle, hin zur Abdichtung.

    Pkt. 3.5.3.1 (3) der technischen Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen-

    und Bitumenbahnen – abc der Bitumenbahnen

    momentan wird bei mir die gesamte Dachverkleidung ersetzt.


    Kann ich eine Vorschrift zur Hand nehmen und das dem Bauherren unter die Nase reiben?

    Warum willst du Dir das unter die Nase reiben ;)

    ___

    Mist, Ralf Dühlmeyer war schneller:motz2:

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ich bin Eigentümer des Hauses.

    Ich habe eine neue Dachverkleidung bzw. Attika in Auftrag gegeben.

    Was mir eben nach dem Regen aufgefallen ist, dass sich auf der Attikaverkleidung, Regenwasser sammelt.

    Dabei habe ich die Frima denen ich das in Auftrag gegeben habe gefragt ob das normal sei:


    "Sollte das Wasser auf dem Dach nicht ablaufen, da das Wasser dort nach jedem Regen steht?"

    Antowrt darauf.:

    "Pfützen Bildung bei der Attika hat kein Auswirkung. Ist auch normal"

    Dabei ist mir aber auch aufgefallen, das die Attika kein Gefälle hat. Werde ich heute nachmittag sofort prüfen.


    Wenn ich auf das Gefälle nicht beharre, wird das natürlich auch nicht eingebaut...

  • Hallo,ich habe ein ähnliches Problem.

    Ich habe im Frühjahr ein neues Flachdach bekommen.

    Es tropft an der attika bei Regen insbesondere an den Verbindungen der Bleche.


    der dachdecker ist informiert und meinte die Bleche müssten nochmal abgeschraubt und neu aufgesetzt werden - mit einem Gefälle zum Dach. Kann er dies nachträglich machen, ohne das es zu Einschränkungen der Qualität der gesamten Konstruktion kommen kann?
    anbei Bilder.

  • Vielleicht nochmals zum Verständnis.

    Baujahr des Reiheneck Hauses ist 1980. Ich wollte lediglich die Dachverkleidung, also Attikaverkleidung getauscht haben, da zuvor diese mit Eternitplatten gedeckt war und nicht mehr schön aussahen. Zudem wurde die Längsseite des Hauses gedämmt.

    Der Flaschner hat somit auf der Längsseite eine neue Unterkonstruktion bauen müssen. Damit die Attika über die Fassade reicht. Hat er mir so auch gesagt. Ein Gespräch über Gefälle gab es nie. Auch keine Zeichnung oder Planung oder Beratung.

    Also Frage, was muss ich jetzt tun?

    Danke für eure Hilfen.


  • Warum solltest Du auf einem Gefälle bestehen MÜSSEN? Die Attikaverblechung wird deswegen nicht eher kapputgehen, nur weil keins da ist.

    Und vorher hast Du ja keins gewollt. Sonst hätte derKlempner ja eins bauen müssen und Du würdest Verstoß gegen den Auftrag schreien.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Naja aber wenn das ja Vorschrift ist, wie Sie das selbst oben beschrieben ist. Dann ist das ja logisch das ein Gefälle hier drin sein muss.

    Ein Laie muss sich ja darauf verlassen können das ein Experte ihm das Bauvorhaben richtig installiert. Oder sehe ich das falsch.


    Also nochmal es gibt eine Verordnung die besagt eine Attika muss ein Gefälle zur Dachinnenseite aufweisen und wenn keines da ist, dann verstößt der Flaschner gegen die Verordnung und er muss den Fehler beheben oder?

    • Offizieller Beitrag

    Also nochmal es gibt eine Verordnung die besagt eine Attika muss ein Gefälle zur Dachinnenseite aufweisen

    Nein, es gibt keine entsprechende Verordnung.

    und wenn keines da ist, dann verstößt der Flaschner gegen die Verordnung und er muss den Fehler beheben oder?

    Einen Mangel muss beseitigt werden, wenn er vorliegt. Ich finde keine anerkannte Regel der Technik, welche genau das vorschreibt. Ich wüßte auch nicht, weshalb das vorschreiben sein sollte.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung.

  • Naja aber wenn das ja Vorschrift ist,

    nicht mit "Vorschrift" oder "Verordnung"

    Der Regelfall ist ein Gefälle, hin zur Abdichtung.

    Pkt. 3.5.3.1 (3) der technischen Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen-

    und Bitumenbahnen – abc der Bitumenbahnen

    sondern Empfehlung der Fachverbände


    In Deinem Fall sollte die vorhandene Unterkonstruktion lediglich verbreitert werden. Eine Neuherstellung war nicht vereinbart.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Meiner Meinung nach fordert die ZVDH Fachregel für Metallarbeiten ziemlich eindeutig ein Gefälle:


    (2)

    Zur Anwendung kommen vorgefertigte oder handwerklich hergestellte Profile. Abdeckungen sollten ein ausreichendes Gefälle zur Dachseite aufweisen. Es wird empfohlen, die dachabgewandte Seite mit einer Aufkantung zu versehen. Die Überstände ergeben sich aus Abschnitt 6.3.1. Die Abdeckungen erhalten an den Enden Kopfstücke oder Maueranschlussstücke. Verunreinigungen durch abtropfendes Wasser sind nicht gänzlich zu vermeiden.

  • Meiner Meinung nach fordert die ZVDH Fachregel für Metallarbeiten ziemlich eindeutig ein Gefälle:

    eben nicht. Auch das ist eine Soll-Regel der Verbände und damit auch nur eine Empfehlung.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Also zuvor hatte ich ein Gefälle.


    Jetzt keines mehr.


    Ja ich wollte ein Verbreiterung der Attika. Korrekt. Ich wollte mein Bauvorhaben genauso wie zuvor haben nur eben breiter.


    Bei dem Wort „sollten“ handelt es sich um eine Empfehlung, zu der geraten wird, wobei von mehreren Möglichkeiten eine als zweckmäßig empfohlen wird, ohne andere zu erwähnen oder auszuschließen. Eine bestimmte Angabe ist erwünscht, aber nicht als Forderung anzusehen. Eine bestimmte Lösung wird abgewehrt, ohne sie zu verbieten.


    Bei dem Wort „sollen“ handelt es sich immerhin um eine Regel, die bedingt gefordert wird, wobei sie eine durch Verabredung oder Vereinbarung freiwillig übernommene Verpflichtung ist, von der nur in begründeten Fällen abgewichen werden darf.

  • Aus einem anderen Forum Auszüge klauen und nicht einmal darauf hinzuweisen ist nicht die feine englische.

    Gefälle bei Abdeckungen: „Soll“ oder „Sollte“!? Freie Auswahl gemäß den Fachregeln?? - DDH


    Aber das Thema ist da ja recht ausführlich abgearbeitet.


    Im übrigen ist nur eine Verbreiterung und keine Änderung angeboten/vereinbart. Wenn da ein Gefälle vorhanden war, wäre es auch jetzt noch da.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Sorry für meine falsche Vorgehensweise, wollte nur die Keyfacts rausgreifen. Werde ich mir zuküntig zur Gemüte führen.


    Also ich sehe es tatäschlich mit anderen Augen.

    Da mein Haus ein Reiheneckhaus ist und ich wenn ich aufs Dach steige die anderen Reihenhäuser sehe, besitzen alle Dachverblendungen ein Gefälle!! Ob die Unterkonsturktion davor gepasst hat, kann ich nicht sagen, weil ich es nicht weiß.


    Die jetzige Situation sieht so aus:


    Die neue Attika die zur Fasse angepasst werden sollte, sprich verbreitet wurde, besitzt nun kein Gefälle mehr. Sprich das Wasser tropft in den Garten rein bzw. die Fassade runter. Meines Erachtens kontraproduktiv.


    Hier wurden jetzt einige Regeln bzw. Verordnungen aufgezeigt, dass ein Gefälle zur Dachinnenseite vorhanden sein muss! oder gibt es dazu was einzuwenden?


    Ich muss doch einem Experten nicht sagen wie er seine Arbeit auszuführen hat. Wenn davor ein Gefälle drin war und durch die neue Unterkonstruktion nicht mehr. Kann er doch nicht selbstständig entscheiden, dass er keine Lust mehr hat eins einzubauen.


    Oder habe ich unrecht?