Hallo,
wir besitzen ein Grundstück in Brandenburg, auf dem mittels GU unser Einfamilienhaus gebaut wurde. Alle Unterlagen, Bauantrag etc. wurden durch den damaligen Architekten gefertigt und eingereicht.
Theoretisch könnten wir noch 40m2 der Grundstücksfläche versiegeln.
Wir überlegen nun eine kleines freistehendes Gartengebäude (kein Hausanbau) auf dem Grundstück mauern zu lassen. Da es als Hobbyraum/Aufenthaltsraum auch zum längerfristigen Aufenthalt von Menschen dienen soll, ist ein Bauantrag bzw. eine Baugenehmigung notwendig notwendig.
Sehe ich es richtig, dass man als Laie demnach einen Architekten beauftragen sollte, der alle Unterlagen (z.B. Statik) an die zuständige Baubehörde schickt? Ist es erfahrungsgemäß eigentlich vollkommen unproblematisch ein solches Gartengebäude zu beantragen, sodass beim Vorliegen der Unterlagen auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Baugenehmigung erlassen wird?