Nebengebäude (30m2) auf eigenem Grundstück als Hobby/Aufenthaltsraum - Bauantrag?

  • Hallo,


    wir besitzen ein Grundstück in Brandenburg, auf dem mittels GU unser Einfamilienhaus gebaut wurde. Alle Unterlagen, Bauantrag etc. wurden durch den damaligen Architekten gefertigt und eingereicht.

    Theoretisch könnten wir noch 40m2 der Grundstücksfläche versiegeln.

    Wir überlegen nun eine kleines freistehendes Gartengebäude (kein Hausanbau) auf dem Grundstück mauern zu lassen. Da es als Hobbyraum/Aufenthaltsraum auch zum längerfristigen Aufenthalt von Menschen dienen soll, ist ein Bauantrag bzw. eine Baugenehmigung notwendig notwendig.

    Sehe ich es richtig, dass man als Laie demnach einen Architekten beauftragen sollte, der alle Unterlagen (z.B. Statik) an die zuständige Baubehörde schickt? Ist es erfahrungsgemäß eigentlich vollkommen unproblematisch ein solches Gartengebäude zu beantragen, sodass beim Vorliegen der Unterlagen auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Baugenehmigung erlassen wird?

  • Sehe ich es richtig, dass man als Laie demnach einen Architekten beauftragen sollte, der alle Unterlagen (z.B. Statik) an die zuständige Baubehörde schickt? Ist es erfahrungsgemäß eigentlich vollkommen unproblematisch ein solches Gartengebäude zu beantragen, sodass beim Vorliegen der Unterlagen auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Baugenehmigung erlassen wird?

    Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, MÜSSEN die Unterlagen durch einen bauvorlageberechtigten erstellt (unterschrieben) werden. Das muss nicht zwingend ein Architekt sein.

    Ob es in Deinem Fall zulässig ist, dass Gebäude da und in der Art zu errichten, prüft der bauvorlageberechtigte bereits vornweg. Die Baugenehmigung sollte dann nur noch Formsache sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich es richtig, dass man als Laie demnach einen Architekten beauftragen sollte, der alle Unterlagen (z.B. Statik) an die zuständige Baubehörde schickt?

    Du benötigst eine bauvorlageberechtigte Person um die Bauvorlage erstellen und unterzeichnen zu lassen. Das sind neben Architektinnen und Architekten auch andere Personen, bspw. bauvorlageberechtigte Bauingenieure und - innen.


    Die Bauvorlage darf dann jede Person in den Briefkasten werfen.

    Ist es erfahrungsgemäß eigentlich vollkommen unproblematisch ein solches Gartengebäude zu beantragen, sodass beim Vorliegen der Unterlagen auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Baugenehmigung erlassen wird?

    Das kommt in jedem Einzelfall auf die Genehmigungsfähigkeit an und davon abhängig ist die Wahrscheinlichkeit dann auch sehr unterschiedlich. Jede bauvorlageberechtigte Person sollte Dir sehr schnell Auskunft über die Genehmigungsfähigkeit eurer Ideen geben können, spätestens nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde. Entwürfe solltenvon vornherein so angelegt werden, dass sie genehmigungsfähig sind. Abgelehnt werden Bauvorlagen nur bei sehr eigensinnigen Anträgen oder völliger Unfähigkeit der bauvorlageberechtigten Person - die dann auch keinen Anspruch auf ein Honorar hat, weil sie die Genehmigungsfähigkeit ihres Entwurfes schuldet.

  • Darfst Du den dort, wo der Raum entstehen soll, auch etwas hinbauen? In B-Plänen gibts da oft textlich oder per Planzeichnung Ausschlüsse. Auch die GRZ noch "Luft" hat.

    Zum Rest siehe Vorschreiber

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen