Hallo zusammen.
ich weiß Pflanzringe sind nicht jedermanns Sache.
Zu meinem Problem: Wir haben an einer Seite unseres Grundstücks entlang des natürlichen Hangverlaufs ein paar Pflanzringe in die Erde gedrückt und ein paar Pflanzen reingesetzt.
Die Pflanzringe sind maximal drei aufeinander und 2 m von der Grenze weg. Wie gesagt im Hangverlauf/Hangwinkel - das Grundstück ist ein Hanggrundstück; wir haben gemäß des Bebauungsplans ohne irgendwelche Befreiungen gebaut.
Nun hatten wir Post im Briefkasten vom LRA, dass wir auf dem Gelände eine ca 90 cm. - Stützwand aus Betonpflanzssteinen hätten und dazu Planungsunterlagen einreichen müssen. Der BBP sagt:
Im Zuge von Einzelbauvorhaben sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis höchstens 1,00 m zugelassen.
Der Geländeausgleich zwischen den Grundstücken, zu den Verkehrsflächen und auf nicht überbaubaren Grundstücken darf nur durch Böschungen erfolgen.
Stützmauern sind nur in Form von Trockenmauern mit einem Böschungswinkel 1:1, zulässig.
SInd nur in die Erde gedrückte Pflanzringe ohne Fundament, Armierungseisen und ähnliches eine Stützmauer, obwohl sie nichts stützen und nur als Blumentrog dienen? Wir haben hier ja die natürliche Böschung, in deren Verlauf die Pflanzringe drin sind.
Widerspricht das dem Bebauungsplan?
Danke und Gruß Bert BIke