Definition Stützwand

  • Hallo zusammen.


    ich weiß Pflanzringe sind nicht jedermanns Sache.


    Zu meinem Problem: Wir haben an einer Seite unseres Grundstücks entlang des natürlichen Hangverlaufs ein paar Pflanzringe in die Erde gedrückt und ein paar Pflanzen reingesetzt.

    Die Pflanzringe sind maximal drei aufeinander und 2 m von der Grenze weg. Wie gesagt im Hangverlauf/Hangwinkel - das Grundstück ist ein Hanggrundstück; wir haben gemäß des Bebauungsplans ohne irgendwelche Befreiungen gebaut.



    Nun hatten wir Post im Briefkasten vom LRA, dass wir auf dem Gelände eine ca 90 cm. - Stützwand aus Betonpflanzssteinen hätten und dazu Planungsunterlagen einreichen müssen. Der BBP sagt:

    Im Zuge von Einzelbauvorhaben sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis höchstens 1,00 m zugelassen.

    Der Geländeausgleich zwischen den Grundstücken, zu den Verkehrsflächen und auf nicht überbaubaren Grundstücken darf nur durch Böschungen erfolgen.

    Stützmauern sind nur in Form von Trockenmauern mit einem Böschungswinkel 1:1, zulässig.




    SInd nur in die Erde gedrückte Pflanzringe ohne Fundament, Armierungseisen und ähnliches eine Stützmauer, obwohl sie nichts stützen und nur als Blumentrog dienen? Wir haben hier ja die natürliche Böschung, in deren Verlauf die Pflanzringe drin sind.

    Widerspricht das dem Bebauungsplan?


    Danke und Gruß Bert BIke

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Der Geländeausgleich zwischen den Grundstücken, zu den Verkehrsflächen und auf nicht überbaubaren Grundstücken darf nur durch Böschungen erfolgen.

    Das dürfte der entscheidende Satz sein. Meines Erachtens sind die Pflanzringe damit unzulässig. Aber immerhin hat das Landratsamt nicht gleich mit Beseitigung gedroht. Dann reichst Du eben Planunterlagen ein und beantragst eine isolierte Befreiung.

  • Die Dinger werden binnen kürzester Zeit zerbröseln, weil sie nicht fachgerecht gesetzt wurden. Der punktuelle Druck wird dafür sorgen, dass die Dinger zuerst Risse kriegen und letztendlich vollständig zerbröseln.

    Wenn eine Abgragung erfolgt, muss das Grundstück entsprechend gesichert werden - entweder durch eine Abböschung oder durch eine bauliche Abstützung.
    Eine Abböschung ist es hier mit Sicherheit nicht. Eine bauliche Abstützung muss aber so erstellt werden, dass diese sicher ist - sprich sie muss fachmännisch erstellt sein.

    Mit fachmännisch hat das hier gar nichts zu tun.
    Vermutlich hat hier jemand das Bauamt verständigt, weil wohl jemand der Meinung ist, dass dieses Konstrukt eine Gefahr darstellt.

    Diese Meinung würde ich durchaus teilen.


    Gruß

  • Ich würde mich unterhalb dieses Werkes sehr unwohl fühlen.

    Habe erst jetzt den Zaun unterhalb im zweiten Bild gesehen. D.h. nicht ihr, sondern euer Nachbar muss dieses Machwerk optisch und (hoffentlich nie) physisch ertragen? Dann hat er mein vollstes Verständnis, dass er das lieber gestern als heute weghaben will.

  • wobei das ja schon sehr abenteuerlich aussieht.

    eine sehr milde umschreibung von elend.

    Die Dinger werden binnen kürzester Zeit zerbröseln,

    das eher nicht ,

    Der punktuelle Druck wird dafür sorgen, dass die Dinger zuerst Risse kriegen und letztendlich vollständig zerbröseln.

    so empfindlich ist sind die elendsdinger (leider) nicht .


    und : auch so ein pfusch ist

    SInd ........................ eine Stützmauer,

    eine "stützmauer"

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Ist mit einer "Böschung 1:1" gemeint, das der Büschungswinkel 45° betragen soll?


    Seh ich richtig das der hintere Nachbar Stützmauern aus L-Profilelementen hat?

    1 x 1m und 1 x 0,6-0,8m ?

    Da würd ich sagen, es ist möglich eine Sützmauer zu bekommen, aber muss halt mit Nachweis geführt werden. (Fachmänisch und Statisch)

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Ist mit einer "Böschung 1:1" gemeint, das der Büschungswinkel 45° betragen soll?


    Seh ich richtig das der hintere Nachbar Stützmauern aus L-Profilelementen hat?

    1 x 1m und 1 x 0,6-0,8m ?

    Da würd ich sagen, es ist möglich eine Sützmauer zu bekommen, aber muss halt mit Nachweis geführt werden. (Fachmänisch und Statisch)

    Eine Stützmauer wird grundsätzlich möglich sein, aber halt - wie geschrieben fachmännisch mit Statik. Bei der vorliegenden Situation ist das aber

    schon ein größerer Aufwand und schon gar nicht zum Bastel-Tarif zu bewerkstelligen.

    Allerdings kann eine mögliche Schaden-Beseitigung auch ins Geld gehen.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Nun hatten wir Post im Briefkasten vom LRA, dass wir auf dem Gelände eine ca 90 cm. - Stützwand aus Betonpflanzssteinen hätten und dazu Planungsunterlagen einreichen müssen.

    Der BBP sagt:

    - Im Zuge von Einzelbauvorhaben sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis höchstens 1,00 m zugelassen.

    - Der Geländeausgleich zwischen den Grundstücken, zu den Verkehrsflächen und auf nicht überbaubaren Grundstücken darf nur durch Böschungen erfolgen.

    - Stützmauern sind nur in Form von Trockenmauern mit einem Böschungswinkel 1:1, zulässig.

    Das Bild zeigt weder eine Böschung noch eine Trockenmauer.

    SInd nur in die Erde gedrückte Pflanzringe ohne Fundament, Armierungseisen und ähnliches eine Stützmauer, obwohl sie nichts stützen und nur als Blumentrog dienen?

    nein

    Wir haben hier ja die natürliche Böschung,

    nein, kaum, eine natürliche Terrassierung dürfte das nicht sein

    Widerspricht das dem Bebauungsplan?

    ja

    Dann reichst Du eben Planunterlagen ein und beantragst eine isolierte Befreiung.

    Dass es genau dafür Planunterlagen gibt, ist schwer vorstellbar. Aber Versuch macht klug!

  • Das ist doch kein Problem.

    Das sind eigentlich nur aufeinandergestapelte Blumntöpfe in einem Hang, der vor der Bebauung so verlief und nach der Entfernung der Blumentöpfe auch noch so läuft.

    Ich mach den ganzen Auffüllwahn bis zur Grenze, der mit L-Steinen und Quadersteinen (das in meinen Augen wie Steinbruch aussieht) stattfindet nicht mit. Wenn ich einen Hangbauplatz habe, habe ich einen Hangbauplatz.

    Wir tragen die Blumentöpfe 1:1 weg, die Blumen kommen raus. Urige Gärten sind heutzutage nicht mehr gefragt, habe ich den Eindruck.

    Wie gesagt - es war nie als Stützmauer gewollt und ist auch keine - nur im Hangverlauf gestapelte Blumentöpfe - und das Blumentöpfe mit Erde gefüllt sind, ist glaub normal. Zudem ists von der Grenze weg.

    Wenn ich eine Schubkarre mit Reifen und einem Motor drin habe, ist es auch noch kein Auto und muss das anmelden.


    Egal - danke für den Input.

  • L-Steinen und Quadersteinen (das in meinen Augen wie Steinbruch aussieht

    Komisch, bei L-Steinen und Quadersteinen denke ich gerade *nicht* an einen Steinbruch, bei deiner Anhäufung schlecht übereinandergestapelten Beton-Blumentöpfen dagegen schon.


    Aber

    Urige Gärten

    sind weder dein Steinbruch noch Nachbars L-Steine.

    • Offizieller Beitrag

    Das sind eigentlich nur aufeinandergestapelte Blumntöpfe in einem Hang, der vor der Bebauung so verlief ...

    das las sich oben noch anders:

    Wir haben ... ein paar Pflanzringe in die Erde gedrückt und ein paar Pflanzen reingesetzt. Die Pflanzringe sind maximal drei aufeinander und 2 m von der Grenze weg.

    Ich mach den ganzen Auffüllwahn bis zur Grenze, der mit L-Steinen und Quadersteinen (das in meinen Augen wie Steinbruch aussieht) stattfindet nicht mit.

    Das verlangt ja der Bebauungsplan auch nicht von Dir, aber Deine schief durcheinander liegenden Beton-Pflanzringe entsprechen trotzdem nicht seinen Vorgaben.

    Urige Gärten sind heutzutage nicht mehr gefragt, habe ich den Eindruck.

    Nein, urige Gärten sind im Bebauungsplan nicht verboten, nur Dein Werk nicht erlaubt.