Hallo zusammen,
mit großem Interesse habe ich in diesem Forum in verschiedenen Bereichen gelesen und mich nun dazu entschlossen unser Bauvorhaben kurz darzustellen, mit der Hoffnung auf fachliche Hinweise und Ratschläge.
Unsere Terrasse im 4. OG (Größe ca. 40 QM, welche teilweise das Dach über darunter liegenden Wohnraum darstellt und teilweise über die darunter liegenden Balkone geht) wurde aufgrund von Wasserschaden in den darunter liegenden Decken saniert. Dazu wurde der alte Belag/Dichtung,.. bis zur Bodenplatte abgetragen und neu aufgebaut:
Dämmung, Abdichtung, Bautenschutzmatte, Stelzlager und Terrassenplatten. Auf der Bodenplatte ist ein Gefällestrich verlegt, der das Gefälle für die wasserführende Schicht (zwischen Bautenschutzmatte und Terrassenplatten) darstellt. Die Terrassenplatten sind eben auf Stelzlager verlegt.
Bis zum Oberbelag waren wir mit der Ausführung der Arbeiten sehr zufrieden (ohne diese als Laie wirklich beurteilen zu können). Bei der Verlegung mittels Stelzlager kam relativ zeitnahe raus, dass der Auftragnehmer (AN) bisher wohl sehr wenig Erfahrung mit Stelzlager hat.
Jetzt gibt es einige Punkte, bei denen wir uns nicht sicher sind, ob das fachgerecht ist oder mangelhaft /Pfusch.
1) die Platten wurden teilweise auf den Stelzlagern verklebt. Dies hat der AN probiert und im weiteren Verlauf der Verlegung damit aufgehört, weil er festgestellt hat, dass das nichts bringt. Frage: wir haben uns für Stelzlager entschieden, um ein leichtes Anheben der Platten für Sanierungen oder Nachbesserungen (zB wenn sich einzelne Platten weiter in die Dämmung drücken) zu gewährleisten. Mit dem Verkleben wird das schwieriger. Können wir hier eine Ausbesserung verlangen?
2) die Platten wurden mit Stelzlager, die einen Fugensteg von 2 mm besitzen. Wenn man sich die Fugen anschaut, sieht man, dass einige Platten (ca. 5 bis 10) nicht zusammen geschoben wurden. Dadurch entsteht eine ungleichmäßige Fuge mit einer deutlich größeren Fuge (5 mm +). Wir haben gegenüber den AN mehrfach betont, dass uns schmale Fugen wichtig sind, ebenso ein gleichmäßiges Fugenbild. Bereits während der Verlegung haben wir mehrfach (sicherlich etwas nervig) darauf hingewiesen. Jetzt sind die Platten komplett verlegt und eine Ausbesserung ist nun sehr aufwändig, da ja quasi alle Platten nachrücken müssen. Frage: Gibt es hier ein Regelwerk, welche Toleranzen okay sind? Oder können wir eine Nachbesserung verlangen (obwohl der Aufwand nun im Vergleich zum Herstellprozess deutlich höher ist)?
3) die Terrasse hat teilweise 45 Grad Winkel und ist ansonsten rechtwinklig. Hier wurden die Platten mit der aufgehenden Wand sehr unterschiedlich abgesichert: mehrere Meter mit Batzen aus Kleber, dann Batzen aus Kleber mit kleinen WPC Blöcken und dann mit (blauen/roten) Plastikscheiben (Bilder hänge ich an) . Diese Lösung finden wir optisch nicht schön und verstehen auch nicht wieso (trotz Hinweisen während der Verlegung) nicht die Randabstand-Clips oder ähnliches verwendet wurden. Frage: Kann man hier eine Nachbesserung verlangen, also technisch z.B. das Randabstand-Clips verwendet werden?
4) da es sich um eine Sanierung handelt, wurde die Dichtung an den Fenstern angeschlossen. Der Flüssigkunststoff sieht damit rein optisch sehr bescheiden aus auf den Aluminium Fenstern:
Bei der Nachfrage beim AN und den baubegleitenden Architekten (mehr dazu später) hieß es nur "das gehört so und über Optik kann man sich immer streiten, eigentlich hätte ich es am liebsten bis auf die Glasscheibe gezogen [den Flüssigkunststoff]". Frage: Muss man diese Lösung so akzeptieren? Das wurde mit uns nie abgesprochen. Zugestimmt hätten wir dem aus optischen Gründen sowieso nicht. Als Verschönerung hat uns der AN angeboten ein Blech (L-Form, 5 cm hoch, 1 cm breit) darauf anzubringen, auf unsere Kosten. Ist das Ok?
5) Thema Übergang Terrassenplatten --> Ablaufrinne --> Fenster: Hier wurde alles eng zusammen geschoben. Leider kommt es nun, wenn man auf die Platten direkt vor der Rinne tritt, zu knarzenden Geräuschen (Feinsteinzeug auf Metall?), da die Bautenschutzmatte nachgibt und die Platten damit etwas nach unten gedrückt werden. Während der Verlegung hatten wir hier nachgefragt, ob man denn kein Fugenband oder ähnliches benötigt. Das wurde vom AN und Architekt verneint. Frage: Können wir eine Nachbesserung verlangen?
6) Thema Platten: Diese wackeln beim daraufsteigen. Die Platten haben eine Größe von 120 x 40 x 2 und sind jeweils auf 6 Punkten gelagert. Einige Platten haben eine starke Aufwärtsbewegung (größer 3 mm, teilweise 1 cm) wenn man auf eine Ecke steigt und die diagonal gegenüberliegende Ecke betrachtet. Einige Platten zeigen dieses Verhalten gar nicht. Der AN und der Architekt meinten, dass das normal ist aufgrund der elastischen Lagerung auf Bautenschutzmatten. Wieso ist das dann unterschiedlich stark ausgeprägt? Ich tippe darauf, dass die mittigen Lager jeweils etwas zu hoch sind. Frage: Kann man hier eine Nachbesserung verlangen? Wo ist die Grenze, was man akzeptieren muss?
7) Thema Plattengeräusche: Beim Laufen knarzt es häufiger. Die Platten wurden (freihand) per Flex geschnitten und nicht gespült (weder davor, noch danach), wodurch wir vermuten, dass zwischen Platten und Stelzlager Körnchen liegen, die diese Geräsuche verursachen. Frage: Da die Geräusche nicht immer reproduzierbar sind und eher zufällig auftreten wurde dieser Mangel (?) bereits belächelt. Können wir hier eine nachträgliche Säuberung verlangen? Durch das das teilweise kleben ist das für uns selbst auch nicht so einfach...
8) Anschluss / Optisch Flüssigkunststoff Fensterrahmen (neu durch AN: Blech, Silikon braun, Flüssigkunststoff grau. Alt: Fensterrahmen Aluminium)
Das sieht optisch sehr bescheiden aus. Laut AN und Architekt ist das so ok. Frage: Muss man das so akzeptzieren?
Bzgl. des Vorhabens ist noch zu erwähnen, dass das Vorhaben von einem Architekten begleitet wird. Dieser hat auch die Ausschreibung durchgeführt und die Eigentümergemeinschaft (ist quasi ein Auftrag im Rahmen eines Mehrfamilienhauses, worin wir einzelene Eigentümer sind) hat sich für den AN entschieden, der auch vom Architekt empfohlen wurde. Der AN ist eine Firma / Dachdeckermeister. Wie sich rausgestellt hat, haben der Architekt und der AN sehr viele Bauvorhaben gemeinsam bestritten. Nicht selten wunderten wir uns über Aussagen des Architekten "das ist nun mehr Arbeit für uns (= AN und Architekt)". Von uns angesprochene Mängel hat der Architekt meistens erstmal abgestritten und erst nach mehrfachen Hinweisen und Bitten diese ernster genommen.
Wir hatten die Hoffnung als Eigentümergemeinschaft uns durch einen Architekten vertreten zu lassen, der das technische begleitet. Leider ergibt sich nun der Eindruck, dass hier etwas "unsauber" gearbeitet wurde. Auf der anderen Seite wird jedoch immer behauptet "fachgerecht" gearbeitet zu haben, was wir aus dem Bauch heraus anders beurteilen würden.
Ich freue mich auf jegliche Rückmeldung und wünsche einen tollen Feiertag.
Stefan