Zaun des Anstosses

  • Moin,


    wir sind am verzweifeln.


    Wir haben ein Grundstück gepachtet; ganz toll, mitten im Wald ruhig gelegen, der Fluss ist auch nicht weit weg,.. also alles gut bis hierhin.


    Wir haben zwei Nachbarn;

    der eine hat jetzt einen Sichtschutzzaun aufgestellt, Höhe 1,80m, ca. 12 m lang, direkt an unserer Terrasse.

    Unsere Terrasse ist ca. 1,20 m tiefer - auf dem gesamten Grundstück gibt es Höhenunterschiede von 0 bis 5,5m.


    Da es ein Waldgrundstück ist, angrenzend ist ein Naturschutzgebiet, ist die Aussicht für uns auf der einen Seite weg.


    Unser Pachtvertrag (wir sind alle Landpächter) sieht eine Einfriedung als Jäger- oder Lattenzaun vor.

    Der B-Plan hat hierauf keinen Bezug genommen.


    Der Bürgermeister hat eine Verfügung bis max. 1,20 m Höhe!


    Wir wurden zu dem Zaunbau befragt; wir haben es abgelehnt!


    Ende vom Lied:

    Der Zaun steht, mit dem Mann ist überhaupt keine Verständigung möglich;

    der Mann ist Architekt!


    Was nun?


    Danke für Eure Aufmerksamkeit!=o

  • Eine Stichpunktartige Schilderung finde ich prinzipiell super. Nur wenn die nicht die wesentlichen Punkte beinhaktet, ist sie sinnlos.

    Gibt es einen B-Plan?

    Was meinst Du mit

    Der Bürgermeister hat eine Verfügung bis max. 1,20 m Höhe!

    Was ist im Pachtvertrag für Deinen Nachbarn geregelt? Woher weißt Du, dass das auch wirklich für den Nachbarn so im Pachtvertrag "vorgeschrieben" ist?

    der Mann ist Architekt!

    Ich gehe einfach mal davon aus, dass der dann auch weiß was er darf.


    P.S.: Was ist Dein Problem? Kannst Du jetzt die nette Nachbarin nicht mehr beim Sonnenbaden beobachten? (Sorry für die überspitzte Nachfage.)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • der eine hat jetzt einen Sichtschutzzaun aufgestellt, Höhe 1,80m, ca. 12 m lang, direkt an unserer Terrasse.

    Da der "böse" Nachbar ja nicht Euer Grundstück für den Zaun benutzt haben wird, steht wohl Eure Terrasse zu dicht an der Grenze. § 5 NBauO, Satz 2. Bei einem so hangigen Grundstück ist es schwer vorstellbar, das die Terrasse bis an die Grenze gebaut werden durfte.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Naja, sie haben es ja nur gepachtet. Evtl ist das alles ein Grundstück und jeder hat einen Teil gepachtet/gemietet. Mehr Infos wären schon gut.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...



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