Hallo zusammen,
in einem Mehrparteienhaus liegen auf einer Etage jeweils zwei Wohneinheiten.
In Wohneinheit A wurde im Bad nach den im Bad befindlichen Absperrventilen für Kalt- und Warmwasser eine Wasserleitung erneuert. Die alten Leitungen in der Wand wurden beibehalten, die neuen Leitungen Aufputz verlegt und mit Rigips verkleidet.
Am nächsten Tag meldete sich der Mieter der Wohneinheit B und bemängelte, dass er kein Wasser mehr im Bad habe. Eine Überprüfung ergab, dass die Wasserleitungen aus Wohneinheit A nach dem Absperrventil in Wohnung B verlaufen. Dort gibt es auch kein separates Absperrventil.
Nun steht folgende Frage im Raum: Dürfen Wasserleitungen nach einem in der Wohneinheit befindlichen Absperrventil überhaupt in das Bad der anderen Einheit abgezweigt werden?
Sofern das Absperrventil in einer Allgemeinfläche (Flur, Keller, etc.) gewesen wäre, wäre es meiner Meinung nach zulässig. Da sich die Absperrvetile jedoch in der Wohneinheit A befinden, ist dies meiner Meinung nach unzulässig.
Wie ist eure Meinung zu dieser Angelegenheit?
Gruß
Robert