Leitung nach Absperrventil

  • Hallo zusammen,


    in einem Mehrparteienhaus liegen auf einer Etage jeweils zwei Wohneinheiten.

    In Wohneinheit A wurde im Bad nach den im Bad befindlichen Absperrventilen für Kalt- und Warmwasser eine Wasserleitung erneuert. Die alten Leitungen in der Wand wurden beibehalten, die neuen Leitungen Aufputz verlegt und mit Rigips verkleidet.

    Am nächsten Tag meldete sich der Mieter der Wohneinheit B und bemängelte, dass er kein Wasser mehr im Bad habe. Eine Überprüfung ergab, dass die Wasserleitungen aus Wohneinheit A nach dem Absperrventil in Wohnung B verlaufen. Dort gibt es auch kein separates Absperrventil.

    Nun steht folgende Frage im Raum: Dürfen Wasserleitungen nach einem in der Wohneinheit befindlichen Absperrventil überhaupt in das Bad der anderen Einheit abgezweigt werden?

    Sofern das Absperrventil in einer Allgemeinfläche (Flur, Keller, etc.) gewesen wäre, wäre es meiner Meinung nach zulässig. Da sich die Absperrvetile jedoch in der Wohneinheit A befinden, ist dies meiner Meinung nach unzulässig.


    Wie ist eure Meinung zu dieser Angelegenheit?


    Gruß

    Robert

  • Eine gute Frage, diese Info liegt mir nicht vor. Vermutlich nach anteiliger Wohnfläche, da laut Schilderung der Sache kein Wasserzähler vorhanden war.


    Ich schildere euch noch ein paar weitere Hintergründe. Die Problematik ist, dass nun "ein Schuldiger" für das "Abklemmen" des Wassers in der Einheit B gesucht wird.


    Der Abzweig in die Nachbarwohnung ist nicht ersichtlich, dieser befindet sich scheinbar irgendwo in der Wand, das ist bisher nicht geklärt wo genau. Da es keine Pläne zum Haus gibt, wurden vor dem Austausch der Wasserleitungen die Absperrventile im Bad geschlossen. Nachdem in der Einheit A in allen anderen Räumen noch Wasser vorhanden war, nur eben nicht im Badezimmer, war für den Installateur klar, dass es sich um das Absperrventil des Badezimmer handeln muss.


    Davon mal abgesehen: Es handelt sich um eine 16er Leitung nach dem Absperrventil. Es ist nicht gerade üblich und liegt nicht im Sinne des Erfinders, dass an eine solche Leitung direkt zwei Badezimmer angeschlossen sind.


    Nun wird also diskutiert, ob die Leitung hätte überhaupt ersetzt werden dürfen. Ich wurde zu diesem Thema um eine Stellungnahme gebeten, ich bin selbst nicht der Betroffene. Meiner Meinung nach trifft den Installateur, welcher die Leitung im Bad der Partei A ersetzt hat, keine Schuld, da es keine Anzeichen dafür gab, dass es einen Abzewig nach den Absperrventilen von der Einheit A in die Einheit B gab.


    Da ich aber auch nicht Gott bin, interessieren mich eure Meinungen. :)


    Gruß

    Robert

    • Offizieller Beitrag

    Ich schildere euch noch ein paar weitere Hintergründe

    Hintergründe sind immer gut. :thumbsup:

    Meiner Meinung nach trifft den Installateur, welcher die Leitung im Bad der Partei A ersetzt hat, keine Schuld,

    Ich nehme an, dass Du der Installateur bist, dem die Chose jetzt angehängt werden soll und nicht der Bauherr/Auftraggeber?


    Das Ganze ist ziemlich komplex.

    Ich kenne keine Vorschrift, die das Weiterleiten von Wasser aus dem einen in das andere Bad verbietet. Es ist nur völlig unüblich.

    Ob der Rohrleitung für die zu erwartenden Spitzendurchflüsse beider Bäder ausreicht, müsste errechnet werden.


    Wenn es wirklich ein Mehrfamilienhaus und kein EFH mit Einliegerwohnung ist, verlangt aber die Heizkostenverordnung nach Wasserzählern für jede Nutzungseinheit und zwar unabhängig davon, ob es ein Mietshaus oder eine Eigentumsanlage ist. Zählung geht natürlich nur mit separaten Zuleitungen zu jeder Wohnung. Differenzmessungen sind unzulässig.


    Jetzt kommt die entscheidende Frage, ob der Auftraggeber überhaupt berechtigt war, diese Arbeiten anzuweisen. Als Mieter hätte er die Zustimmung des Vermieters gebraucht und als Eigentümer die Klarheit, dass die Leitungen zweifellos Sondereigntum des Besitzers sind.


    Jetzt kommt meine Laieneinschätzung der Rechtslage unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung: M.E. hättest Du weder einen Nachweis Legitimität des Auftraggebers verlangen müssen, noch davon ausgehen müssen, dass weitere Verbraucher an der Leitung hängen. Aber bitte hol Dir bei Deiner Innung dazu Rechtsauskunft ein, falls es hart auf hart geht.


    PS: Gerade gesehen, dass Du nicht der Pechvogel bist. Dann umso besser für Dich. Das Vorgesagte trifft aber unter anderen Vorzeichen trotzdem zu.

    • Offizieller Beitrag

    Noch ein Nachtrag: Ich habe gerade eben entsetzt feststellen müssen, dass es noch immer keine generelle deutschlandweite Nachrüstpflicht zum Einbau von Wohnungswasserzählern gibt. Das ist mir bisher unbekannt gewesen. Habe ich doch seit zwanzig Jahren keine einzige Wohnung ohne Messung, außer in meinem Pauschalmiet-Apartement in Frankfurt, mehr gesehen.

    Einzelheiten sollen die Landesbauordnungen regeln.


    LBO NRW 2020:


    "§ 43

    Sanitäre Anlagen, Wasserzähler


    (1) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche haben. Jede Wohnung und jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss mindestens eine Toilette haben. Toilettenräume für Wohnungen müssen innerhalb der Wohnung liegen. Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.



    (2) Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."


    Nun kommt es auf Baujahr und darauf an, welche LBO zur Errichtung gültig war.

  • ah mei, Thomas, da hab ich schon die wildesten Bauten gesehen. Das sind dann meist die Wohnungen in 2FH´s die günstig sind.

    Da wird überall gespart und der Mieter ist mit was anderem beschäftigt als sich mit Wasserablesung/Zählung .


    UNd wer kontrolliert´s? Solang der Mieter den Vetrag unterschreibt wo drin steht das die Wasserkosten pauschal halbiert werden oder pro Erwachsenenkopf, wird keiner meckern.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

    • Offizieller Beitrag

    Das Baujahr wäre schon interessant, wobei ich jetzt weniger an die Wasserzähler denke. Es gab/gibt eine DIN 1988-200, und eine EN806-2. Zumindest in der E806-2 sind die Absperrbereiche genauer definiert, in die DIN1988 habe ich jetzt nicht geschaut.


    Zitat aus Kap. 7.1


    Zitat

    Jedes Gebäude oder jeder Gebäudeteil, für den eine eigene Wasserzuführung vorgesehen ist,sowie alle Wohnungen, gleich ob sie eine eigene Wasserzuführung haben oder nicht, sind mit einem Absperrorgan zu versehen, das die jeweilige Wasserzuführung ohne Beeinträchtigung der Versorgung anderer Räumlichkeiten sperren lässt.


    ..........................................


    Dann gibt es noch Anforderungen, dass Absperrorgane die mehrere Etagen oder Wohnungen gemeinsam asperren, so angebracht werden müssen, dass jeder der Versorgten Zugang hat.


    Zitat

    .....ist innerhalb oder außerhalb des Gebäudes so einzubauen, dass jeder dieser versorgten Benutzer der Räumlichkeiten Zugang hat.....

    Wie gesagt, das ist alles noch unabhängig von ihrendwelchen Messeinrichtungen. Da können noch weitere Anforderungen hinzukommen beispielsweise, dass Messeinrichtungen absperrbar sein müssen usw.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade eben entsetzt feststellen müssen, dass es noch immer keine generelle deutschlandweite Nachrüstpflicht zum Einbau von Wohnungswasserzählern gibt.

    Wenn diese Liste noch stimmt, schreiben seit Ende der 1990er Jahre alle Bundesländer außer Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt den Einbau eigener Wasserzähler pro WE vor. Die separate Absperreinrichtung ist unabhängig davon auch erforderlich.

  • Bitte entschuldigt meine späte Antwort, ich hatte mir ein verlängertes Wochenende gegönnt. :thumbsup:


    Nach heutiger Rücksprache mit den Beteiligten wird der Wasserverbrauch anhand eines Personenschlüssels ermittelt. Nun habe ich eigentlich in Erinnerung, dass das gar nicht mehr zulässig ist (wir sind in NRW). Da das Haus aber Ende der 80er gebaut wurde, genießt das evtl. Bestandschutz? Da ich seit über 20 Jahren grundsätzlich Wasseruhren verbaue, habe ich mir die Frage bisher nicht stellen müssen.

    Und selbst wenn Bestandschutz gilt: Jetzt gibt es ja eine Veränderung an der Installation. Müsste dann nicht spätestens jetzt zumindest in den betreffenden Einheiten nachgerüstet werden?

    • Offizieller Beitrag

    Nach heutiger Rücksprache mit den Beteiligten wird der Wasserverbrauch anhand eines Personenschlüssels ermittelt. Nun habe ich eigentlich in Erinnerung, dass das gar nicht mehr zulässig ist (wir sind in NRW).

    Dazu schreibt

    Die bundesweit geltende Heizkosten-Verordnung sieht eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten und damit auch eine Pflicht zur Installation von Warmwasserzählern vor.


    Im Gegensatz dazu unterliegen die Vorschriften zur Abrechnungspflicht des Kaltwasserverbrauchs den einzelnen Bundesländern. Entsprechende Regelungen enthalten die Landesbauordnungen. Für Neubauten sehen fast alle Bundesländer die Pflicht zur Installation von Wasserzählern vor. Die Ausnahme bilden Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Eine verbrauchsabhängige Abrechnungspflicht von Kaltwasser in Bestandsimmobilien existiert aktuell lediglich in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommer und Schleswig-Holstein.

    Und selbst wenn Bestandschutz gilt: Jetzt gibt es ja eine Veränderung an der Installation. Müsste dann nicht spätestens jetzt zumindest in den betreffenden Einheiten nachgerüstet werden?

    s.o.: nur für Warmwasser!

  • Und selbst wenn Bestandschutz gilt: Jetzt gibt es ja eine Veränderung an der Installation. Müsste dann nicht spätestens jetzt zumindest in den betreffenden Einheiten nachgerüstet werden?

    Na, wegen 1m Rohr, welches gewechselt wurde, entsteht dadurch keien Nachrüstpflicht für alle Wohnungen in dem Gebäüde.

    Bei einer Badsanierung ist es dass dann für das jeweilige Bad.

    Da ist es dann gut, wenn es keine Eigentumswohnungen sind, denn dann ist das Chaos vorprogrammiert.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Na, wegen 1m Rohr, welches gewechselt wurde, entsteht dadurch keien Nachrüstpflicht für alle Wohnungen in dem Gebäüde.

    Bei einer Badsanierung ist es dass dann für das jeweilige Bad.

    Da ist es dann gut, wenn es keine Eigentumswohnungen sind, denn dann ist das Chaos vorprogrammiert.

    Ich meinte natürlich die Nachrüstung in den betreffenden Badezimmern, nicht im ganzen Objekt.

    Heute habe ich auch noch erfahren, dass Teile des Hauses Eigentumswohnungen sind. Die beiden betreffenden Einheiten sind jedoch Mietobjekte.

    Ich habe der Hausverwaltung heute meine Einschätzung mitgeteilt mit der gleichzeitigen Bitte, einen Sachverständigen zu beauftragen. Das Objekt ist mir "zu heiß", um mich da noch weiter mit zu beschäftigen. =o