Liebe Experten,
wir haben ein etwas spezielles Haus neu erworben. Nachdem wir jetzt ca. ein halbes Jahr hier wohnen lernen wir auch immer mehr die Gewohnheiten und Abläufe der Nachbarn kennen.
Unser Grundstück hat nur eine Zufahrt in den Hof. Diese Zufahrt wird wohl schon vor unserer Zeit täglich als Durchfahrt von einem Gewerbebetrieb der Nachbarschaft genutzt. D.h. es fahren immer wieder Radlader und Traktoren quasi durch unseren Garten und es werden Anhänger darauf abgestellt. Auch wird unser Hoftor je nach belieben geöffnet oder geschlossen. Dann laufen unsere Kinder auf die Straße oder irgendwelche Hunde in unseren Garten und nutzen ihn als Klo usw.
Leider wurde von denjenigen, die unser Grundstück auf die Art mitbenutzen nicht im Ansatz gefragt, ob das für uns überhaupt in Ordnung ist oder wenigstens erklärt das es z.B. nicht anders geht den Gewerbetrieb aufrecht zu erhalten ohne durch unseren Garten zu fahren.
Deswegen wollen wir demnächst die Initiative ergreifen und eine gemeinsame Lösung finden. Dafür würde ich gerne ein paar Dinge vorab wissen.
Im Grundbuch ist kein Wegerecht eingetragen. Gibt es Eintragungen dieser Art noch anderswo?
Ab welcher Zeit würde das durchfahren durch den Garten als Gewohnheit gelten und damit ein Gewohnheitsrecht gelten?
Dürften wir einfach ungefragt einen Zaun an der Grundstücksgrenze aufstellen?
Zum besseren Verständnis als Grafik. Das dunkelblaue ist unser Haus, das Hellgrüne unser Grundstück. Die Scheune ist eine lange zusammenhängende Scheune die bewirtschaftet wird. Es ist möglich drumherum zu fahren, also ein Zugang von der anderen Seite aus. Der rote Strich zeigt wie unser Garten von als Durchfahrt genutzt wird. und der rote Fleck ist Abstellfläche für z.B. Anhänger. Die grünen Striche in der Scheune sind Türen und Tore in die Scheune. Die gelbe Linie ist der mögliche Weg um die Scheune herum.
Vielen Dank für eure Hilfe