Hallo zusammen,
Seit dem 1. Januar 2020 gilt für folgende Berufe wieder die Meisterpflicht:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Meine Frage hierzu lautet: Ist es erlaubt, ohne Meistertitel im Parkettleger Handwerk, Parkettböden abzuschleifen und diese zu versiegeln?
Ich als Selbstständiger Trockenbauer (Schreinergeselle) bekomme zur Zeit immer häufiger Anfragen Parkettböden aufzuarbeiten. Diese Anfragen kommen meist durch Plattformen wie MyHammer oder Check24Profis zu mir. Laut dieser Plattformen sind meine ,,Teilnahmevoraussetzungen erfüllt".
Dürfte ich diese Aufträge rechtlich durchführen?
Über Antworten würde ich mich sehr Freuen!