Malermeister mangelhafte Arbeiten?

  • Ein freundliches und ratsuchendes Hallo Miteinander!


    In Auftrag gegeben wurde eine 2 Zi.-Whg. 65 qm zu streichen.


    Die Wände sollten mit der alten Glasfasertapete belassen werden und in reinweiß gestrichen werden.

    Holz- sowie Stahlbalken sollten in altweiß gestrichen werden... siehe Angebot/Auftrag im Anhang.


    Der Malermeister kam mit einem Gesellen und kennt die Wohnanlage und somit die (selben) Wohnung(-en) seit Jahrzehnten.
    Da man mir zusicherte, alles ordentlich abzuschleifen sowie fachmännisch auch im Detail vorzugehen und in Folge der Arbeiten zwanzig Jahre aufwärts Ruhe zu haben, war ich bereit den Preis zu zahlen.


    Allerdings bereiten mir so einige Dinge Magenschmerzen, sodass ich mich nun ärgere nicht selbst gestrichen zu haben:


    -übergestrichene Rahmen/Tür

    -heruntergelaufene eingetrocknete Farbnasen -schlampige Ausführungen an Türen und Fenstern

    - 1 Balken komplett nicht gestrichen, (sechs!!!) Klebereste von doppelseitigem Klebeband nicht entfernt (hier sollte der Balken doch vorbehandelt und geschliffen werden) wurden übergestrichen - Rückseite nicht gestrichen...

    - helle und dunklere Farbverläufe


    Die Fenster sehen aus, als wurde nur der untere Teil angeschliffen und geölt.

    Zahlreiche Verkrustungen durch zu dick aufgetragene Farbe... die Fensterrahmen aus Holz wurden übergestrichen -> bei der Nachbesserung wurden die weißen Holzbalken angrenzend blank geschliffen usw. ... und das von einem Meister?!


    Da ich auf diesem Gebiet absoluter Laie bin und durch Eigentümer, Hausverwaltung diesen Malermeister (Raumausstatter, Restaurateur, Malermeister) empfohlen bekam, herrschte natürlich eine gewisse Erwartungshaltung.


    Nun frage ich mich:

    Sind die aufgerufenen Preise für die Arbeiten gerechtfertigt?


    Sollte ich (wenn ja, wie viel) Geld zurückfordern?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Müller

  • Nachdem der Maler die Rechnungssumme komplett erhalten und eine weitere Nachbesserung komplett verhauen (alle Fenster mit angeschliffen = Farbe abgetragen, Verschlimmbesserung) hat... kann ich direkt einen neuen Betrieb beauftragen, die vom Maler verursachten Schäden beseitigen zu lassen?

    Diese Kosten vom ersten Maler als Schadensersatz geltend zu machen und bei diesem einzufordern?

  • Was erwartest du? Das durch einmal durchmalern alle Dinge die ein Altbau so mit sich bringt verschwunden sind? Ich glaub nicht, das Silikonieren, Acrylfugen und Holzbalken und Türstöcke schleifen und spachteln mit dazugehört. Anschleifen evt schon, aber anschleifen ist kein abschleifen.

    Klar, das mit dem Kreppband ist blöd, kommt aber vor und lässt sich ja problemlos nachbessern.

    Allerdings frag ich mich, warum man einen Balken auf der Oberseite streichen sollte, wo nicht mal richtig die Handykamera ran kommt?

    Sind da die Erwartungshaltungen doch etwas zu hoch? Ich weis es nicht. Ich seh nur den jetzigen Zustand auf kleinen Fotos.


    Ich kann dir aber sagen, das

    A) es mehreren Nachbesserungens versuchen bedarf, bis man andersweitig das umgehen kann.

    B) vielleicht ein Sachverständiger oder Gutachter bei massiven Bedenken eine Wahl wäre. (der allerdings von dir beautragt und evt bezahlt werden muss.

    C) es schwer ist, Optische Mängel auf Fotos zu bewerten. (wobei ich hier dazu Rate, die Defintion von Optischen Mängeln, zu studieren und auf deinen Fall rückzuschliesen. Dazu gibt es wie bei Oberflächen z.B. Q1-4-x. Anforderungen an die Qualität der Oberfläche.


    Einfach zu sagen, alles mist, und dafür dann Terz zu machen, ist einfach, aber nicht umbedingt gerechtfertigt.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany