und nur da. In Arztpraxen nicht erforderlich.
ist klar, hatte ich ja auch so geschrieben.
Vom konkreten Fall der Arztpraxis sind wir ja schon abgeschwiffen...
und nur da. In Arztpraxen nicht erforderlich.
ist klar, hatte ich ja auch so geschrieben.
Vom konkreten Fall der Arztpraxis sind wir ja schon abgeschwiffen...
dein Nein bezieht sich aber nur auf den Festanschluss, oder? Für Beleuchtung sagt deine Quelle ja auch RCD..
Die Forderung nach RCD für Beleuchtungsstromkreise gilt nur in Wohnungen. Auch hier mit der Begründung, das man aufgrund der neuen LED-Leuchten, ohne austauschbare Betriebsmittel, diese komplett anschliessen wird, und man beim DKE der Meinung ist, das man die dann arbeitswuetigen Laien an der Beleuchtungsanlage besser schützen muss... Einen wirklich technischen Hintergrund für den Schutz von Beleuchtungskreisen durch RCD gibt es ansonsten nicht.
und nur da. In Arztpraxen nicht erforderlich.
In Arztpraxen mit Raumgruppe 1 oder 2 ist für Beleuchtungskreise natuerlich ein RCD erforderlich, siehe Anforderungen der DIN VDE 0100-710. Ebenso sind Auftrennung der Beleuchtungskreise und z.T. auch zusätzliche Massnahmen zum Potentialausgleich erforderlich.
Alle diese Einbauteile arbeiten mit Schutzkleinspannung 12 oder 24 Volt...
Das ist richtig. Es gibt jedoch Feststellanlagen mit Obentürschließer bei denen der Trafo in der Schiene des Türschließers sitzt. Natürlich schutzisoliert, wenn richtig montiert.
Allerdings ist mir ein Fall bekannt, wo die Zuleitung zu weit abgemantelt wurde und die Abdeckung die Aderisolation des L nach einiger Zeit beschädigt hat (durch Vibration oder eingeklemmt). Ergebnis war ebenfalls, dass die Türklinke unter Spannung stand. Glücklicherweise erlitt das "Opfer" damals keine bleibenden Schäden. Ursache war eindeutig Pfusch, der Anschluß erfolgte durch den Türbauer (EFKffT).