Hallo zusammen,
in unserer Verzweiflung ist mir etwas eingefallen aber mangels gefährlichem Halbwissen frage ich mal hier in die Runde.
Ausgangslage ist wie folgt.
Wir haben ein Grundstück mit 1400qm erworben für das es einen Bebauungsplan gibt, der Häuser mit einer Geschossfläche von 150qm zulässt.
Dankenswerter Weise darf hangseitig auch nur maximal 6m hoch, dafür aber Flachdach gebaut werden.
Grundstücke sind in diesem Baugebiet ab 750qm teilbar, da es "luftig" bebaut werden soll.
Allerdings würden wir gerne etwas größer bauen nämlich 170qm Geschossfläche.
Das Bauamt nervt unfassbar und ich drehe mich im Kreis mit der Erklärung, dass es nach meinem Verständnis normal eine Grundflächenzahl und keinen absoluten Wert gibt für die Baugröße.
Denn schließlich kann ich auch auf 750qm ein 150qm Haus bauen...
Der Nachbar wäre nun so nett und würde uns noch 100qm verkaufen, womit wir zwei Baurechte hätten.
FRAGE:
Kann ich ein Haus in die Mitte der Grundstücke bauen, welches sozusagen jeweils 85qm ist ?
Kann sein, dass ich schon völlig bescheuert bin aber ich versuche es halt um uns unseren Traum zu ermöglichen.
Bin auch gerne für jedwede andere Vorschläge offen
Vielen Dank jetzt schon im Voraus
Viele Grüße