Unterstützung zur Abrechnung mit Versicherung

  • Hallo Forum-User,


    ich habe eine Frage, vor ca. 3 Jahre hatten wir einen Wasserschaden. Abbau, Trocknung und Fliessen wurden von Handwerkern erledigt und mit der Versicherung abgerechnet.

    Die Installation und Montage hatten wir kurzfristig keinen Installateur finden können, daher haben wir es alleine gemacht. Ich würde den Aufwand nun gerne gegenüber der Versicherung abrechnen.

    Ich habe eine Liste der Tätigkeiten aufgeführt. Wie viele Stunden sind realistisch abzusetzen, da ich natürlich wesentlich länger benötigen würde als einer vom Fach. Wie hoch kann ich die Stunden anrechnen? 25 Euro die Stunde?

    Das es gut gemacht ist, beweist die Tatsache dass es nun drei Jahre sind.

    Ein Handwerker würde eine Gewährleistung von max. 2 Jahre geben.


    Folgende Aufgaben habe ich zusammengestellt:

    Kauf von Installationsmaterial aus dem Baumarkt und Internet


    Montage

    Duschwanne und Duschwannenfüsse

    Wannenabdichtband

    Brause-Einhandmischer

    Brausestange, Handbrause und schlauch

    Seifenschale


    Montage

    Speicher

    Speicher Anschluss

    Sicherheitsgruppe

    Elektroanschluß


    Montage

    Wasserbecken

    Wasserbecken

    Waschtischarmatur


    Dichtheitsprüfung


    Aufräumen

    Reinigen

    Entsorgen vom Material



    Habe ich etwas vergessen, da es nun drei Jahre sind? Was könnte ich noch aufführen?

    Vielen Dank im Voraus!


    Viele Grüße

    ein Freund

  • Als Versicherung würde ich die Frage stellen wieso die Kosten 3 Jahre nach dem Schadensfall geltend gemacht werden.

    Frage an die Experten: Ist das nicht unverhältnismässig da ggf. nicht mehr (exakt) nachvollziehbar?


    Viel Grüße M.

  • Man sollte Eigenleistung zuvor mit der Versicherung vereinbaren.


    In solchen Fällen konnte ich bisher:

    Eigenleistung mit 25 €/h bei tatsächlicher Stundenzahl

    Material mit Quittung inkl. Fahrzeiten.

    abrechnen. Um die Stunden zu prüfen, sind Aufzeichnungen notwendig: Was wurde wann gemacht. Versicherungen haben dann die Möglichkeit mit Vergleichen zu Handwerksrechnungen eine Plausibilität zu Prüfen.


    Ob man dies nach Jahren ohne Absprache noch anerkennt?

    Problematisch dürften Elektroarbeiten und Arbeiten am Trinkwasser sein. Beides benötigt zwingend einen Handwerksmeister. Oder, wenn es für das eigene Haus ist, einen Gesellenbrief des Hausbesitzers.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

  • vielen Dank für die Antworten. Unser Versicherungsagent sagte ich soll es einreichen.


    Die Stunden vom Kostenvoranschlag waren ca. 26 Stunden plus Dichtheitsprüfung extra.


    Danke auch für die Hinweise für die Elektroinst.

    • Offizieller Beitrag

    Problematisch dürften Elektroarbeiten und Arbeiten am Trinkwasser sein. Beides benötigt zwingend einen Handwerksmeister. Oder, wenn es für das eigene Haus ist, einen Gesellenbrief des Hausbesitzers.

    Den letzten Satz verstehe ich nicht. Sollte es den Versorgungsbetrieben egal sein, wenn ohne Konzession an ihren Anlagen gewerkelt wird, nur weil die Arbeiten nicht für Dritte sind?

    Verbunden mit der öffentlichen Infrastruktur bleiben sie trotzdem.

    • Offizieller Beitrag

    SirSydom

    Hatte es bereits geändert, während Du noch geschrieben hast. 😉

    Zudem dürften Hausbesitzer, die beide Gesellenbriefe haben selten sein.

    Es geht aber auch um Haftpflichtversicherung, Messgeräte, Normenzugang, Weiterbildung etc. die ein Betrieb vorzuhalten hat, der einzelne Geselle jedoch nicht.

    Ich weiß ja, dass sich Viele nicht an die Regeln halten, aber als Ratschlag in einem Expertenforum doch für fragwürdig.

  • Die Verträge enthalten eine Klausel, dass der Schaden so schnell wie möglich zu melden ist.

    Hatte selber kürzlich einen solchen Fall, den ich nicht sofort gemeldet habe - in der naiven Hoffnung, dass die Nässe vielleicht von selber verschwinden würde.

    Die Versicherung konnte die Verzögerung nachvollziehen und hat den Schaden von einem Beauftragten aufnehmen lassen.

    Jetzt muss ich noch den Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einreichen. Die Verzögerung, bis da einer kommt, geht nicht zu meinen Lasten...


    Also nicht mit dem Vertreter reden, der hat keine Kompetenz, sondern versuchen, der Schadenabteilung erst mal die lange Zeitdauer zwischen Schaden und Geltendmachung zu erklären.

  • Den letzten Satz verstehe ich nicht. Sollte es den Versorgungsbetrieben egal sein, wenn ohne Konzession an ihren Anlagen gewerkelt wird, nur weil die Arbeiten nicht für Dritte sind?

    Verbunden mit der öffentlichen Infrastruktur bleiben sie trotzdem.

    Es ist, zumindest bei meinen Versorgern, so. Wer einen Gesellenbrief hat, darf solche Arbeiten am eigen Haus durchführen. Also auch die Inbetriebnahme selbst unterschreiben. Nur in seinem Gewerk und mit der Annahme, dass er für sich selbst besonders sorgfältig arbeitet.

    Das sollte auch für eigene Kinder im Haus wohnend gelten. Ob jeder Versorger dass so sieht, kann ich nicht sagen. Aber die Arbeiten würde eben auch sonst ein Geselle durchführen. Die Messgeräte wird er auch bekommen, und wenn er die vom Betrieb leiht. Man darf dies nicht bei anderen Leuten machen, weil man dann ja in Konkurrenz zu dem Handwerksbetrieben steht. Aber im eigen Haus einen Handwerksbetrieb beauftragen, in dem Bereich in dem man selbst arbeitet? Schwer zu erklären.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Geselle in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis zu einem konzessionierten Betrieb steht, kann ja auch der Meister unterschreiben, aber mein 52 Jahre zurückliegender Gesellenbrief als Elektriker soll mich berechtigen eine Anlage anzumelden und die Fachunternehmererklärung abzugeben?

  • Naja, du Bestätigst mit der Unterschrift ja die Einhaltung der gültigen Vorschriften. Wenn du in dem Berufsfeld nicht arbeitest und die neuen Regelungen nicht kennst, solltest du dies auch nicht Unterschreiben, Ist ja dein Leben und die Gefahren hast du vor 52 Jahren sicher gelernt.

    Es ist übrigens nicht gerade ungewöhnlich, dass jemand ein Haus baut, und dabei den Arbeitgeber wechselt. Vielleicht auch bewusst, in dem er in einer anderen Region baut. Warum sollte es also an einem aktiven Beschäftigungsverhältnis hängen? Ausserdem ist es nicht meine Anwendung der Vorschriften, sondern die der Versorgungsunternehmen.

    Wenn der Handwerksmeister sich nichts mehr lernt nach der Prüfung, ist es auch doof.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

    • Offizieller Beitrag

    Aber im eigen Haus einen Handwerksbetrieb beauftragen, in dem Bereich in dem man selbst arbeitet? Schwer zu erklären.

    Ach, das ist ganz einfach zu erklären. Es geht nicht darum ob man die Arbeiten ausführen kann, sondern ob man sie ausführen darf. Für das Elektrohandwerk ist das doch eindeutig in der NAV (§13) geregelt. Mit Ausnahme von Instandhaltungsarbeiten an der Kundenanlage, benötigt der Handwerker eine Konzession, egal bei welchem Netzbetreiber.

    Das gibt es in vielen Bereichen, nicht nur im Elektrohandwerk.


    Für den TE sehe ich 2 Probleme:


    a.) Kann er die Arbeiten ausführen? (berufliche Qualifikation)

    b.) Warum soll erst nach 3 Jahren reguliert werden


    Die Erkenntnis, dass jetzt 3 Jahre "alles dicht" ist, sagt nichts darüber aus, ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Nur weil ein Auto fährt muss es noch lange nicht fachgerecht repariert sein, es muss noch nicht einmal verkehrstauglich sein.


    Aber beginnen wir mal von vorne.


    a.) Ob die Versicherung reguliert, das hängt von den Vertragsbedingungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft ab. Sie kann fordern, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und selbst entscheiden, ob sie hier Eigenleistungen anerkennt. Materialkosten kann man ja über Rechnungen nachweisen, aber für den Arbeitsaufwand gibt es keine verbindlichen Werte. Niemand kann hier aus der Ferne sagen, ob die Montage einer Duschwanne 2h oder 8h dauert, das hängt von vielen (hier unbekannten) Faktoren ab. Bei einem Fachbetrieb würde einfach unterstellt, dass der Zeitaufwand korrekt ist. Ich würde einfach den tatsächlichen Zeitaufwand ansetzen und einen Abschlag vornehmen, dann sieht man wie die Versicherungsgesellschaft reagiert.


    Eine Liste mit "Duschwanne montiert" wird aber nicht ausreichen, die Arbeiten sollten schon präziser dargestellt werden.


    b.) Die 3 Jahre würden mir Bauchschmerzen bereiten. Was wurde vor 3 Jahren gemeldet, und wie hat sich die Versicherung dazu geäußert? Anscheinend hat sie ja schon geleistet und der Vorgang ist vielleicht schon längst abgeschlossen. Je nach Tarif ist es schwierig einen ordentlichen Nachweis zu führen, denn man muss wissen, welche Leistungen durch die Versicherung erstattet werden und welche nicht. Es gibt beispielsweise Tarife, da würde die Reparatur an einer Leitung bezahlt, nicht jedoch bei entsprechenden Verbindern oder Armaturen. Üblicherweise klärt man das gleich mit/nach der Schadensmeldung, aber nicht 3 Jahre später.

  • SirSydom

    Hatte es bereits geändert, während Du noch geschrieben hast. 😉

    Zudem dürften Hausbesitzer, die beide Gesellenbriefe haben selten sein.

    Es geht aber auch um Haftpflichtversicherung, Messgeräte, Normenzugang, Weiterbildung etc. die ein Betrieb vorzuhalten hat, der einzelne Geselle jedoch nicht.

    Ich weiß ja, dass sich Viele nicht an die Regeln halten, aber als Ratschlag in einem Expertenforum doch für fragwürdig.

    Es geht doch darum, ob jemand für Arbeiten qualifiziert ist und diese arbeiten somit fachgerecht ausführt und somit das Geld der Versicherung würdig ist. Ein Geselle hat die Ausbildung und ist eine Fachkraft und kann eine Arbeit fachgerecht ausführen. Der Rest ist Handwerksrecht und interessiert nicht.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wenn es bei euch vor drei Jahren einen versicherten Wasserschaden gab,

    wurde ja alles Schadenaktlich aufgenommen?

    Wenn ja, und du Versicherungsnehmer bist, dann steht dir bei Eigenleistung

    je nach Schadenart etwas zu. Was oder wieviel bestimmt die Art des Schadens.

    Dazu kannst du ja mal etwas schreiben, vielleicht auch ein paar Bilder?

    Ohne hier weitere Informationen zu haben, kann man hier nichts sagen.


    LG Oliver

  • Vielen Dank für die vielen Antworten, Am Anfang des Beitrags wurde erwähnt:

    ich habe eine Frage, vor ca. 3 Jahre hatten wir einen Wasserschaden. Abbau, Trocknung und Fliessen wurden von Handwerkern erledigt und mit der Versicherung abgerechnet

    d.h. diese wurden über Handwerker mit der Versicherung abgerechnet. Die Montage der aufgelisteten Sachen nicht! Also ist der Schaden erfasst worden. Sogar für das Montieren ein Angebot der Versicherung vorgelegt und nur dafür soll als Eigenleistung abgerechnet werden.


    Vielen Dank nochmals und bleibt gesund!

    Viele Grüße

    ein Freund

    • Offizieller Beitrag

    Sogar für das Montieren ein Angebot der Versicherung vorgelegt

    Bitte beachten, was der Versicherung "vorgelegt" wurde muss nicht identisch sein mit dem was die Versicherung auch bezahlt. Es gab sehr wahrscheinlich eine schriftliche Zusage zur Schadensregulierung, und dort sollte stehen, was übernommen wird und was evtl. nicht. (oft mit Verweisen auf die Tarifbedingungen usw.).

  • Wie hoch kann ich die Stunden anrechnen? 25 Euro die Stunde?

    Mein Vater hat vor kurzem als gelernter Gas- Wasserinstallateur im eigenen Heim auf kurzem Dienstweg einen kleinen Wasserschaden und undichte Leitung repariert. Versicherung gemeldet. Material wurde übernommen.


    Arbeitszeit (ca. 1 Tag) wurde auch abgefragt. In Gedanken war mein Vater auch so bei 25€/h. Da jedoch Eigenleistung wurde die Stunde Arbeit von der Versicherung mit Mindestlohn verrechnet. Ohne Verhandlungsspielraum.


    Fazit vom Vater: nächstes mal kommt die Firma. Wird bestimmt "billiger" für die Versicherung.