Anforderungen an Kuechenwand: Rigipsplatten und vertikale Stützen?

  • Hallo zusammen,


    wir haben das Problem, dass der Küchenmonteuer die Wand für die Hängeschränke als nicht tragfähig einstuft und die Montage verweigert. Wir haben folgende Situation:


    Es handelt sich um eine Neubauwohnung 2020, die noch nicht von uns bezogen wordrn ist. Die neue Küche mit sehr vielen Hänge Elementen soll an einer Trennwand montiert werden, die 5, 8 Meter lang und 2,6 Meter hoch ist. Sie ist nicht tragend und innen hohl . Auf der Seite der Küche sind es zwei Schichten von Rigipsplatten und eine OSB Platte. Zusammen haben sie eine Dicke von 2,5cm. alle Platten sind an einem Stück (also 5, 8 x 2, 6 groß). Laut dem Bauherr sind keine vertikalen Stützen/Leisten in dem hohlem Zwischenraum auf der gesamten Fläche verbaut, da er die zusätzliche OSB Platte für ausreichend erachtet.


    Der Küchenmonteuer dahingegen drückt in die Wand hinein, und die Wand gibt leicht nach innen nach. Er glaubt nicht daran, dass die Wand 12Hängeschränke plus eine Abzugshaube hält, und weigert daher die Montage ab. Er fordert Leisten in den Zwischenraum, damit die Hebelkraft durch die Hängeschränke ordentlich getragen wird.


    Ich persönlich denke auch, dass die Wand für eine Küche nicht ausreichend ist, und dass durch die Hängeschränke zu viel Hebelkraft entsteht, so dass die Wand durch das hohle Innenleben nachgeben wird und die Hängeschränke später samt zusätzliche Inhalte runter krachen wird.


    An der Stelle wollte ich Euch allen Fragen, ob es in DE denn Normen für Innenwände für Küche gibt, insbesondere ob bei einer so grossen Fläche, Stützen in dem Hohlraum einer Wand mit Rigibsplatten angefordert werden.


    Über Inputs, Hinweise, Quellen, Erfahrungen bzw. Antworten aller Art würden wir uns sehr freuen. Wir danken Euch im Voraus, dass Ihr hier Euer Expertenwissen mit uns teilt!


    Gruss

    GYT

  • Auf der Seite der Küche sind es zwei Schichten von Rigipsplatten und eine OSB Platte. Zusammen haben sie eine Dicke von 2,5cm.

    alle Platten sind an einem Stück (also 5, 8 x 2, 6 groß).

    Laut dem Bauherr sind keine vertikalen Stützen/Leisten in dem hohlem Zwischenraum auf der gesamten Fläche verbaut, da er die zusätzliche OSB Platte für ausreichend erachtet.

    Das scheint mir aber eine sehr ungewoehnliche und mehr als fragliche Konstruktion zu sein...Wandbreiten von 5,8m ohne Profile?? 2xGK=OSB in 25mm Dicke? Wer baut sowas? Bautraegerobjekt???

  • GK ist üblicherweise 12mm dick, es gibt auch 9mm platten. Dann wären nur 7mm für die OSB übrig. Die 25mm Gesamtstärke können eigentlich nicht stimmen. Ebenso habe ich noch keine 5,80m langen Platten gesehen.

    Über das Ständerwerk, das die Platten an ihrem Platz hält gibt es gar keine Angaben.

    • Offizieller Beitrag

    Die Wand dürfte wie alle fachgerecht installierten Wände mit einem Ständerwerk im Abstand von maximal 62,5 cm gebaut worden sein, welches im "Hohlraum" steht, der deshalb kein durchgehender Hohlraum ist. Das macht selbst der dümmste Trockenbauer von alleine so. Außerdem sollte der Hohlraum mit mind. 2 cm starken Faserdämmatten teilweise gefüllt sein. Der (insofern unsinnigen) Schilderung des Verkäufers liegt vermutlich schlicht Unkenntnis oder ein Missverständnis zugrunde. Die beschrieben Ausführung ist technisch nicht möglich.

    GK ist üblicherweise 12mm dick

    nein, exakt 12,5 mm, was nicht so einen argen Unterschied macht, aber eben nicht das selbe ist.


    Für die Aufhängung von Oberschränken bedarf es auch bei einer normgerecht bzw. nach Zulassung gebauten Wand einer Verstärkung der Grundkonstruktion, die üblicherweise als Holzwerkstoffplatte mit in den Hohlraum eingeschraubt wird - auf der Seite der Oberschränke.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    • Offizieller Beitrag

    Laut dem Bauherr sind keine vertikalen Stützen/Leisten in dem hohlem Zwischenraum auf der gesamten Fläche verbaut, da er die zusätzliche OSB Platte für ausreichend erachtet.

    d.h. Die Wand ist nur auf dem Boden und an der Decke befestigt?


    Ob er das als ausreichend "erachtet" ist nebensächlich, er soll mal die Gebrauchstauglichkeit nachweisen. Die Montage von Hängeschränken in einer Küche ist ja nicht gerade selten.


    Nur mal als Beispiel:


    Schwere Lasten an Rigipswand befestigen - Rigips | Rigips


    und da geht es um Ständerwände, man könnte jetzt auch noch die Verarbeitungsrichtlinie(n) heranziehen. Ich glaube nicht, dass jemand die von Dir genannten Konstruktion, die sowieso nicht plausibel ist (s. 25mm Beplankung), einfach so absegnet. Der Küchenmonteur hat also richtig gehandelt.


    Für die Fachböden gibt es eine DIN68930, Mindestanforderung 50kg/m². Viele Hersteller von Küchenmöbeln erlauben auch 75kg/m². Das klingt erst einmal viel, ist aber bei einem Fachboden mit sagen wir mal 80cm Breite und 30cm Tiefe schnell überschritten, wenn man darin Geschirr für 12 Personen stapelt. Rechnet man dann noch das Eigengewicht der Schränke hinzu, dann versteht man auch, warum die Hersteller auch an die Montage der Hängeschränke Anforderungen stellen. Da sind dann 50-100kg pro Befestigungspunkt eher Standard (ein Hersteller definiert beispielsweise 1.200N Ausziehfestigkeit). Ich würde hier sowieso auf Montageschienen setzen, aber das ist ein anderes Thema.


    Für eine fachgerechte Montage braucht es also einen tauglichen Untergrund und die richtigen Befestigungsmittel. In Deinem Fall wird der Untergrund bemängelt, und das zu Recht. Selbst wenn die Hängeschränke nicht von alleine von der Wand fallen sollten, die Durchbiegung kann für Risse sorgen usw.

  • Im Nachhinein extrem ärgerlich, zumal man sich den Firlefanz mit einer stabilen OSB Platten von 22mm und am besten Fermacell statt GKP gespart hätte.


    Da hat der Pfennigfuchser an der falschen Stelle gespart.


    Um das zu korrigieren, könnte man jetzt nochmal OSB und Fermacell auf die Wand schrauben und dabei versuchen die Profile zu treffen.

  • Guten Abend, ich bin kein Bauexperte , nur zukünftige Mieterin. Ich brauche dringend einen Rat bezüglich meiner Küchenwand und hoffe mir kann Jemand helfen.
    Problem : Vorige Woche waren 2 Herren zum Aufmaß für meine neuen Küchenmöbel in der von mir angemieteten Wohnung. Dabei wurde festgestellt, dass die Wand garnicht tragfähig für Hängeschränke e.t.c. ist. Sie ist nicht mal einfach verplankt, sondern die Rigips Platten wurden einfach auf das Mauerwerk „ geklebt“. Muss der Vermieter meiner Aufforderung diesen Mangel abzustellen, nachkommen ? Vielen Dank für Eure Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Bauart nennt sich "Trockenputz" und ist per se nicht ohne weiteres mangelhaft. Folglich gibt es ohne weiteres auch keinen Beseitigungasnspruch.

  • Das weiß ich leider nicht. Werde morgen nachfragen. Nur weigert sich das Möbelhaus die Hängeschränke zu montieren und beruft sich auf ihre Gewährleistungspflicht.

  • Mal bei denen nachfragen, ob die keine Leute haben, die so fit sind, die Verankerung im Mauerwerk zu machen?

    Weiß man was über den Abstand (Tiefe des Hohlraums) zwischen Mauer und Platte? Zur Not bohrt man eben erst die Platte an und injiziert in den Hohlraum einen Mörtel oder 2K-Kleber, damit die Platte hinter dem Schrank nicht hohl liegt und der Anker nicht zu viel Luft überbrücken muss.

    Wenn das keine 5cm+ Hohlraum sind und die Mauer dahinter stabil ist, kann man mit entsprechenden Ankern alles dran hängen, was man in einer Küche braucht.

    • Offizieller Beitrag

    meine Schwiegerleute haben auch so "verputzt" vor 40 Jahren, weil sie es so selber ausführen konnten.

    Heute sieht man JEDEN, wirklich JEDEN Plattenstoß. :yeah:

    Nur weigert sich das Möbelhaus die Hängeschränke zu montieren und beruft sich auf ihre Gewährleistungspflicht.

    Das ist (dumm für dich) ihr gutes Recht. Das sind halt keine 08/15 Verhältnisse und wenn sie es nicht machen wollen dann ist das halt so.

    Da bleibt dann nur der Gang zu einem anderen Möbelhaus / Montagepartner.

  • Diese Bauart nennt sich "Trockenputz" und ist per se nicht ohne weiteres mangelhaft. Folglich gibt es ohne weiteres auch keinen Beseitigungasnspruch.

    Das Möbelhaus wird die fehlende Druckfestigkeit und die eventuellen Hohlstellen bei der Verklebung bemängelt haben.

    Wäre mir je nach Verklebung auch zu heikel, dass der Kunde nachher sich über Schäden an der Wand beschwert.