Mindestschallschutz nach DIN 4109-1: 2018

  • Hallo liebes Forum,



    ich bin kein Schallschutzexperte, habe aber eine Frage bzgl. der DIN 4109-1. Diese DIN befasst sich mit dem Schallschutz im Hochbau und ist insbesondere auf schutzbedürftige Räume anzuwenden. Bei meiner Recherche habe ich immer wieder gelesen, dass er hierbei um nicht selbst verursachten Lärm geht, d.h. Lärm der von außen kommt. Nun habe ich eine Frage bezüglich folgendem Szenario:

    Sowohl mein eigener als auch die Rollladenden in den Wohnanlagen meiner Umgebung sind sehr laut. Viele meiner Nachbarn sind der Meinung, dass die Lautstärke nicht der DIN entspricht und wollen ihr Recht dem Bauträger gegenüber geltend machen. Nun meine Frage: Kann man die Norm auch auf die Lautstärke der eigenen Rollladen beziehen, oder bezieht sich sich laut Definition nur auf die durch die Nachbarrolladen verursachten Lärm? Ich selbst fühle mich von dieser "Lärmbelästigung", die innerhalb von Sekunden verschwindet nun nicht sehr eingeschränkt, dennoch würde ich gerne die Auslegung der DIN besser verstehen.


    Danke schonmal für eure Antworten!


    LG

  • Hallo,


    nein, die DIN stellt im Bezug auf Rollläden für den eigenen Bereich keine Anforderungen.


    Rollläden zählen aber zu den gebäudetechischen Anlagen, die Laut Norm in fremden schutzbedürftige Räumen einen maximalen A-bewerteten Schalldruckpegel von LAF,max,n 30 dB nicht überschreiten dürfen.


    Achtung die DIN 4109 stellt nur den bauordnungsrechtlich einzuhalten Mindestschutz dar. Häufig sind es die höheren zivilrechtlichen Anforderungen, die den Schallschutz der Bauteile bestimmen.

  • Hallo J.B.,


    vielen Dank für deine Antwort. Eine Frage hätte ich noch. Gibt es eine Bestimmung in welcher Art und Weise der Schall zur Prüfung gemessen werden soll? Bei offenem oder geschlossenem Fenster? In Raummitte?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss logischerweise Schall der von außerhalb der eigenen Wohnung kommt, bei geschlossenen Fenstern ermittelt werden. Weiterhin sind kurzzeitige Schallspitzen aus haustechnischen Anlagen hinzunehmen.

    Da Rolläden gewöhnlich nicht unentwegt hoch- und runtergefahren werden, dürfte das Geräusch zu den hinnehmbaren Überschreitungen zählen. Außerdem hängt die Lautstärke gewöhnlich von den Nutzern ab.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow