Hallo zusammen,
Trinkwasseversorger wollte Wasserzähler tauschen. Ginge angeblich nicht, weil das Rohr angeblich so korrodiert ist, dass beim Wechsel angeblich ein Rohrbruch drohe (das hat ein Mitarbeiter im Auftrag der Wasserwerke beim Versuch des Wechsels so festgestellt). Allerdings konnte der Zähler die Jahre davor auch immer gewechselt werden, wurde erst letztmalig vor ca. 4 Jahren gewechselt.
Nun haben wir ein Schreiben bekommen, in dem das mitgeteilt wurde, sowie auch, dass zwingend der gesamte Anschluss vom öffentlichen Bereich bis zum Haus erneuert werden müsse.
Die Erneurung wird auf Grundlage von "DVGW-VP 601" begründet (S. Schreiben Bild anbei).
Das Haus wurde Anfang der 80er gebaut, der Anschluss, im Keller ist seitdem dicht. Die Trinkwasserleitung befinden sich unter einer großen Kopfsteinpflasterfläche auf dem Grundstück, die sehr aufwändig in Segmentbogen, erst kürzlich gepflastert wurde. Diese müsste über ca. 15m komplett wieder aufgerissen werden und geschlossen (erhebliche Kosten, Wiederherstellung Erscheinungsbild nicht gewährleist). Es müssten auch 40 Jahre alte Koniferen entfernt werden, umsetzen ausgeschlossen aufgrund Größe.
Ich habe im Internet nach ähnlichen Fällen gesucht, wo Eigentümer das zwingend erneuern sollten, konnte absolut nichts dazu gefunden und das macht mich sehr stutzig, ob so ein vollkommen einwandfrei funktionierender Wasseranschluss zwingend erneuert werden muss. Ich konnte auch keinerlei konkrete gesetzliche Grundlage dafür finden. Ich habe auch nichts dazu gefunden, dass das zwingend bei Bestand erneuert werden muss. Habe nur Infos dazu für neu gebaute Trinkwasseranschlüsse gefunden.
Meine 70 jährige Mutter ist vollkommen verzweifelt, das kann doch nicht sein und hier besteht doch nicht die geringste Verhältnismäßigkeit.
Wir vermuten, die wollen das nur, damit die Leitung erneuert wird und die ihren Zähler einfach tauschen können.
Bilder anbei.
Vielen Dank für Antworten im vorraus.