Aufmaß Flachdach - Was wird abgezogen, was nicht?

  • Hallo zusammen,


    kurze Frage in die Runde an die Praktiker aus der Branche:


    Was ist beim Aufmaß für Flachdacharbeiten, wie Voranstrich, Dampfbremse, Dämmung usw. zu beachten in Bezug auf Flachdachfenster / Lichkuppeln zu beachten? Werden diese in Abzug gebracht oder nicht? Welche Regeln gelten hier? VOB gilt nicht! Vertrag nach BGB. Abrechnung nach gemeinsam aufgemessenen Mengen anhand Einheitspreisen.


    Wie ist z. B. das WDVS zu behandeln? Voranstrich und Dampfbremse wurden z. B. "nur" auf der Betonfläche ausgeführt und nicht hinaus aufs WDVS. Wären hier also entsprechend unterschiedliche Flächen im Vergleich zur 1. und 2. Abdichtungslage zu ermitteln?


    Allgemein: gibt es irgendwelche Aufmaß-Regeln, auf die man sich im Falle von NICHT-VOB Verträgen beruft?


    Danke!

  • Allgemein: gibt es irgendwelche Aufmaß-Regeln, auf die man sich im Falle von NICHT-VOB Verträgen beruft?

    Wenn nichts explizit vereinbart ist, kann man nur versuchen, die Regeln der VOB/C als branchenüblich heranzuziehen. Da sind aber die Juristen davor.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Bei Einbeziehung der VOB/B sind über § 1 auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen VOB/C einbezogen.


    Ich würde die Abrechnungsregeln der VOB/C schon als allgemeine Verkehrssitte sehen wollen. Der Einwand von Ralf Dühlmeyer hinsichtlich der Juristerei ist aber nicht ganz unberechtigt.


    Frag mal DEINEN "Architekten" nach der VOB/C. Zumindestens die sollte erkennen und griffbereit haben.


    P.S.: Allgemein gilt die behandelte Fläche als Grundlage. (Sonderfälle mal ausgenommen.)

    Aussparungen bis 2,5 m² undUnterbrechungen größer 1,0 m werden übermessen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ich hab auch was von 1qm beim Flächenmaß gelesen, aber die 2,5qm sind auf Dächer bezogen? Akut gehts um jeweils 1,5qm.



    Die WDVS Thematik bezogen auf Voranstrich und Dampfbremse wäre damit aber noch offen. Das ist ja keine Lücke, sondern das Maß der Flächen Seiten.


    zB 9,6*9,6m oder 10*10m macht schon einen Unterschied, bei angenommenen 20cm WDVS.

  • Wenn Dein Architekt Dich dazu nicht berät und Du ihm nicht auf die Finger klopfen willst, musst Du halt einen Juristen bezahlen, der für Dich den Vertrag und seine Anlagen liest und interpretiert.

    Oder einfach bezahlen,


    Einen "Tod" musst Du "sterben"

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  • Hätte noch eine Ergänzungsfrage:


    Wie wird ein Längenmaß gemessen, das Winkel enthält, z. B. Attikakrone? Außenmaß wäre bei einem Rechteck das größte, Innenmaß natürlich das kleinste Längenmaß. Man könnte natürlich Mitteln...


    Ich meine es wird das größte Maß genommen, oder?