Hallo zusammen,
kurze Frage in die Runde an die Praktiker aus der Branche:
Was ist beim Aufmaß für Flachdacharbeiten, wie Voranstrich, Dampfbremse, Dämmung usw. zu beachten in Bezug auf Flachdachfenster / Lichkuppeln zu beachten? Werden diese in Abzug gebracht oder nicht? Welche Regeln gelten hier? VOB gilt nicht! Vertrag nach BGB. Abrechnung nach gemeinsam aufgemessenen Mengen anhand Einheitspreisen.
Wie ist z. B. das WDVS zu behandeln? Voranstrich und Dampfbremse wurden z. B. "nur" auf der Betonfläche ausgeführt und nicht hinaus aufs WDVS. Wären hier also entsprechend unterschiedliche Flächen im Vergleich zur 1. und 2. Abdichtungslage zu ermitteln?
Allgemein: gibt es irgendwelche Aufmaß-Regeln, auf die man sich im Falle von NICHT-VOB Verträgen beruft?
Danke!