Auftragsabbruch ohne Mängelbeseitigung

  • Hallo an die Fachleute hier,

    in einer Wohnung sollten Fliesen verlegt werden.

    Bei einem zwischenzeitlichen Baustellenbesuch ist jedoch aufgefallen, dass die Fliesen nicht fachgerecht verlegt worden sind.

    Dies ist auch dem Fliesenleger / Firmeninhaber bekannt.

    Eine Nachbesserung wurde in Aussicht gestellt.

    Daraufhin wurde der Auftrag seitens des Auftragsgebers abgebrochen und es erfolgte eine Rechnungslegung.

    Die Rechnung beinhaltet nur anteilig die Posten, die auch geleistet worden sind bis zum Auftragsabbruch.

    Jetzt zur eigentlichen Frage:

    Hat der Auftragsgeber ein Anrecht auf Schadenersatz bzw. Rechnungsminderung auch wenn er dem Handwerker keine Nachbesserung zugestanden hat ?

    Bzw. wäre eine nachträgliche Nachbesserung nach Rechnungslegung noch möglich ?

    Viele Grüße

    Robert Hoolbert

    • Offizieller Beitrag

    Wer hat den "Abbruch" der Arbeiten veranlasst, Auftraggeber oder Auftragnehmer? War dieser "Abbruch" eine Kündigung oder hatte er den Charakter einer Kündigung?


    Welcher Schaden ist dabei wem entstanden und soll jetzt von wem ersetzt werden?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    • Offizieller Beitrag

    So wie ich es verstanden habe, hat der TE als Auftraggeber, trotz Ankündigung der Nachbesserungswilligkeit durch den Fliesenleger, den Auftrag "abgebrochen" (gekündigt).

    Der AN hatte somit keine Gelegenheit der Mangelbeseitigung und ihm steht der volle Werklohn, abzüglich der eingesparten Aufwendungen zu.