Wir besitzen in Erbengemeinschaft ein ca. 5.000 m/2 großes Grundstück in einem Nachbarort, welches laut Flächennutzungsplan als erhaltenswerte Obstwiese deklariert ist. Da dieses Grundstück seit vielen Jahren brach lag und nicht gepflegt wurde, sind viele Obstbäume kaputt gegangen. Im letzten Jahr haben wir uns entschlossen das stark verwilderte Grundstück auf Vordermann zu bringen und fällten kaputte Bäume und ließen die Fläche von einer Firma mulchen. Jetzt stehen hier noch 5-6 Obstbäume, die auch nicht mehr in allzu gutem Zustand sind.
Das Grundstück hat zu drei Seiten hin unmittelbare Nachbarn. Der große Garten des Nachbarn unterhalb ist ebenfalls als "erhaltenswerte Obstwiese" ausgewiesen. Die Tochter dieses Nachbarn wollte vor ungefähr 3 Jahren in den Garten der Eltern bauen, was seitens Gemeinde erlaubt worden wäre. Der Bau scheiterte lefigliglich an der Zufahrt, da hierfür andere Nachbarn ihren Felsenkeller aufgeben hätten müssen.
Ist es möglich, dieses Grundstück als Bauland auszuweisen und wie müssen wir hier vorgehen?