Sauna auf der Dachterrasse

  • Hallo Experten,


    ich brauche eure Hilfe.


    Ich habe folgende Situation:


    Ich plane auf meine Dachterrasse eine Sauna hinzustellen. Auf einer Seite der Terrasse ist die ext. Begrünung und auf der anderen Seite sind die Fließen.

    Ich plane die Begrünung und einen Teil der Fließen zu entfernen und eine Sauna in der Größe 1,9 x 2,9 = ca. 5,5 m² hinzustellen. Das Gewicht der Sauna soll ca. 930-950 kg betragen. Zusätzlich kommen noch Fließen unter der Sauna inkl. Bauschutzmatte (punktuell, nicht vollflächig). Ich plane die Sauna auf 6 Fließen/Platten (40x40x4 mit 14,4 kg) zu stellen. Insgesamt komme ich auf ca. 1200 kg.

    Ich rechne 1200 kg / 5,5 m² = 218 kg/m².


    Frage 1: Ist die Rechnung richtig?

    Frage 2: Was muss ich beachten? Die ständige Last oder die Verkehrs-/ Nutzlast?

    Frage 3: Ich ziehe die Dachbegrünung ab. Muss ich dann die Dämmung, Dichtung und Putz ebenso abziehen? siehe Anhang

    Frage 4: Wenn ich es richtig ausgerechnet hab, darf ich nach dem Abzug ca. 190 kg/m² haben. Mit meiner Sauna komme ich auf 218 kg/m². Stimmt diese Rechnung?

    Frage 5: Habe ich eine Toleranz? Kann ich überziehen?


    Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklären. Kann gerne weitere Fragen beantworten.


    Im Anhang der Auszug aus dem Statikbericht.


    Vielen Dank vorab.


  • Ich würde gerne erstmal verstehen, ob es vom Gewicht her passen würde, bevor ich eine Genehmigung beantrage. Falls nein, dann kann ich es mir gleich ersparen.

  • Da beist sich die Katze in den Schwanz. Zur Genehmgungsfähigkeit gehört auch die Frage, ob man die Dachbegrünung überhaupt entfernen darf und ob Du Ersatzmaßnahmen herstellen musst. (Die ja auch Gewicht haben)

    Und eine Statik, die Deine Fragen mit klären würde.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Gehört die Dachterrasse zu einer Eigentumswohnanlage?


    Dann ist gegebenenfalls zusätzlich noch die Zustimmung aller weiteren Eohnungseigentümer erforderlich ( bauliche Veränderung und/oder Änderung des äußeren Erscheinungsbildes = Sichtbarkeit für andere Wohnungseigentümer ? ).

    • Offizieller Beitrag

    Bei solchen Überlegungen werden gerne die nicht unerheblichen Windlasten ignoriert , die auf Dächer durch die größere Gebäudehöhe meist noch einmal höher anzusetzen sind. Da reichen die 90 kg der Platten niemals als Ballast aus, zumal sie ja auch noch zugfest mit der Hütte verbunden werden müssten.


    Ja, man muss die Fragen Genehmigungsfähigkeit, Statik und Zustimmung durch die WEG parallel betrachten, denn alles muss möglich sein. Der erste Weg sollte zur Hausverwaltung führen, der zweite zu einem Vorgespräch zur Statikerin und dann könnte man mündlich bei der unteren Baubehörde anfragen - wenn nicht die anderen sich schon negativ geäußert haben.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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