brauch ich noch einen Architekten

  • Guten Tag ich plane zurzeit einen kompletten Dachbodenausbau(Dach neu eindecken, Aufsparrendämmung, 2 Gauben usw..) und ich frage mich, ob ich wirklich einen Architekten brauche, per Software habe ich die kompletten Grundrisse und Inneneinrichtungen visualisiert, aber ist noch nicht 100% perfekt.

    Im Anhang ein Bild davon, was sagt ihr dazu?


  • Du brauchst zumindest einen Baumvorlageberechtigten, der auch für so unwesentliche Dinge wie Brandschutz und Statik verantwortlich zeichnet. Ohne wirst Du dafür keine Baugenehmigung bekommen.

    Immer diese Beamten. Wollen einen Zettel, der viel Geld kostet und nichts bringt.

    Zwei Stühle und ein Kissen umstellen und alles ist perfekt.

    ***Sarkasmus aus***

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    aber ist noch nicht 100% perfekt

    Stimmt! Wenn ich lese Aufsparrrendämmung und Gauben, dann hätte ich ganz spontan irgendwelche schrägen Wände erwartet....


    DG-Ausbau in Bayern mit B-Plan geht im Genehmigungsfreistellungsverfahren locker von der Hand. Dennoch müssen auch hierzu die geforderten Pläne eingereicht werden.

    - Lageplan

    - Grundriss(e) und Schnitt(e).

    - Ansichten

    - Berechnungen (Wohnfläche, GRZ und GFZ)

    - Bauantragsformulare (gibt es online), in denen auch ein Entwurfsverfasser zu benennen ist, der das Ganze dann auch noch zu allem Überfluss unterschreibt und dafür haftet, dass auch alles passt.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, es gilt die neue BayBO


    Ja...so viel Neues. Aber verfahrensfrei m.E. eben nicht, jedoch genehmigungsfrei:


    Art. 58
    Genehmigungsfreistellung

    (1) 1Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, ist genehmigungsfrei gestellt, wenn
    ....

    (2) 1Genehmigungsfrei gestellt ist die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 2Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 gilt entsprechend



    Also im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens (alle Pläne, alle Formulare wie gehabt!). Das war bisher aber nur möglich, wenn ein B-Plan existierte und alles B-Plan-konform geplant war. Jetzt aber auch nach §34 BauGB möglich

  • Zitat

    Stimmt! Wenn ich lese Aufsparrrendämmung und Gauben, dann hätte ich ganz spontan irgendwelche schrägen Wände erwartet....

    Die schrägen Wände gibt es durch die Gauben dann nicht mehr, da ab rechts vom Wohnzimmer und Küche hochgemauert wurde.


    Und danke für die Informationen bezüglich der neuen BayBo, das habe ich noch nicht gewusst.

    • Offizieller Beitrag

    per Software habe ich die kompletten Grundrisse und Inneneinrichtungen visualisiert, aber ist noch nicht 100% perfekt. Im Anhang ein Bild davon, was sagt ihr dazu?

    Ganz ehrlich? Schlimm! Ganz schlimm!


    Das ist nicht "nicht 100% perfekt" sondern bestenfalls der Anfang eines noch langen Weges. Da ist bei Weitem noch nicht der für einem Bauantrag / Freistellungsantrag hier in B erforderliche Durcharbeitungsgrad / Informationsgehalt erreicht. Und inhaltlich muss man eigentlich nicht drüber schreiben: Das sieht nach einem umgenutzten Bauernhaus aus dem vorletzten Jahrhundert aus, als man nur kleine Fenster baute, damit es im Winter nicht so kalt wird und einzelne Räume über einen langen dunklen Korridor miteinander verband.


    Eine bauvorlageberechtigte Person benötigst Du rein formal. Inhaltlich könnte ein kreativer Kollege oder eine kreative Kollegin vermutlich noch einiges aus dem Haus herausholen - wenn Du ihn oder sie lässt.

  • Ok jetzt musste ich schon lachen, cooler Text und ich dachte ich habe es wunderschön erstellt. Nein ich hatte nicht vor, damit eine Genehmigung zu bekommen, es ging mir nur um die grobe Raumaufteilung und Innenreinrichtung. Ich werde einen Profi oder Halbprofi hinzuziehen, für die genauere Planung und Genehmigung und danke für deine Meinung und Rat.

  • Wo sind denn in dem Plan und Modell die Dachschrägen, wo die Gauben? Wie hoch Kniestock usw. Ohne das kann man rein gar nichts zu den Grundrissen sagen, weil unterm Dach hängt alles irgend wie zusammen um Aussagen treffen zu können. Von daher schließe ich mich Skeptiker an: ganz schlimm.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

    • Offizieller Beitrag

    Die schrägen Wände gibt es durch die Gauben dann nicht mehr, da ab rechts vom Wohnzimmer und Küche hochgemauert wurde.

    Dass soll heißen, dass das komplette OG eine riesige Gaube ist???? Ich sehe da nämlich überhaupt keine schrägen Wände mehr, etwas was man bei einem geneigten Dach aber irgendwie erwarten würde.


    Ich werde einen Profi oder Halbprofi hinzuziehen

    Wir kennen Dein Bauvorhaben ja nicht, aber es scheint hier doch um recht umfassende Eingriffe zu gehen, die zum einen natürlich bautechnisch funktionieren sollten (Detailanschlüsse, Statik, konstruktiv), weswegen ein "Halbprofi" hier schon mal eher suboptimal sein wird (was immer ein Halbprofi sein mag...). Zudem dürften diese Veränderungen am Dach auch baurechtliche Relevanz haben, wenn aus dem Geschoß zB ein sogenanntes Vollgeschoß wird (könnte dem Bebauungsplan widersprechen, sofern es einen gibt), die GRZ/ GFZ werden sich wohl ändern (muss nichts Schlimmes sein, kann aber --> Bebauungsplan?). Gibt es keinen Bebauungsplan können die Berechnung GRZ/ GFZ noch gewichtiger werden, wenn es um das Einfügungsgebot gem. BauGB geht (Thema: Maß der baulichen Nutzung).


    Hört sich alles recht schräg an, oder?


    Ob das etwas für einen Halbprofi ist?

    • Offizieller Beitrag

    Du brauchst zumindest einen Baumvorlageberechtigten, der auch für so unwesentliche Dinge wie Brandschutz und Statik verantwortlich zeichnet. Ohne wirst Du dafür keine Baugenehmigung bekommen.

    Das wäre dann der "Halbprofi", der legt im Zweifel einfach einen Baum vor, oder um. Je nach dem. :D

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Das musste ja jetzt vom Baumamateur kommen.


    Sry, der lag hier so rum und musste weg. :P

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

  • Ja ok Leute überredet, ich werde einen Architekten beauftragen.

    Da wie ich das sehe er/sie mir folgende Vorteile bringt:


    -mehr vom Raum rausholen

    -professionelle Zeichnungen

    -Baubegleitung übernehmen

    -Einsparungen im Bauprozess

    usw.