Hallo,
gerade in einem Wohnmobilforum gelesen, dass in einer genehmigten Wohnmobil Garage 14 x 5 x 4,50 ( L x B x H ) lt. Garagenverordnung in Baden-Württemberg unter Baunutzungsverordnung Punkt (3) 2. steht, dass das Abstellen von Fahrzeugen über 3,5t in Garagen unzulässig ist.
Heißt das jetzt, ich darf den 15- Tonner auf den Rasen vor dem Haus stellen, nur nicht in die Garage?