Billiges Dach bauen

  • Hallo,


    auf meinem bald zu erwerbenden Grundstück befindet sich noch ein altes Gesindehaus, das vor 3 Jahren ab dem 1. OG abbrannte. Das EG steht noch komplett (Massivbau), ab dem OG jedoch fehlen alle Außenmauern (bzw. die Dachgiebel sind da nur noch vorhanden).


    Der Vorbesitzer hatte damals jedoch bereits eine neue Zwischendecke guter Qualität aus Holz über dem EG eingebaut und provisorisch mit Planen bedeckt.


    Meine Idee ist es nun, dieses Gebäude mit einer Grundfläche von Schätzungsweise 120 m² als Werkstatt+Garage zu nutzen - insbesondere, da die alten Einfahrten mit den wunderschönen Holztüren noch vorhanden sind, alle Fenster OK sind und das EG auch sonst in einem guten Zustand ist, und mir keine andere Verwendung nutzvoll erscheint.


    Nun stellt sich hier die Frage nach einer billigen Dachkonstruktion. Da die Zwischendecke ja sowieso mind. 150 oder 200 Kg/m² aushält und ich für den vorgesehenenen Zweck als Garage auch kein OG brauche, dachte ich mir, dass ich diese Zwischendecke als tragende Unterkonstruktion eines Flachdaches umfunktionieren könnte (evtl. als 0° Dach wie früher?), die Giebel einfach stehen lasse und auf der vorhandenen Decke die Schichten zur Abdichtung etc. aufbaue.


    Ich bin handwerklich zwar geschickt, aber im Häuslebau doch (noch) sehr unerfahren.


    Fragestellung:

    Was empfiehlt sich in einem solchen Fall als günstigste Lösung mit einer Haltbarkeit von mind. 10 Jahren? Viel mehr als 2000 Euro wöllte ich nicht ausgeben (also Material ohne Arbeitsleistung und Werkzeuge).


    PS: Die Zwischendecke würde ich auch sehr gern für eine eventuelle spätere Nutzung erhalten; also die Umsetzung wäre schön, wenn sie sich bei Bedarf möglichst so entfernen lässt, dass die Decke wegen des Echtholzes ganz bleibt (also z. B. kein Bitumen unbedingt direkt aufkleben würde ich sagen :-P).


    Ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlich rüberbringen und hoffe auf Lösungsvorschläge, wofür ich mich im Voraus bedanke.


    Beste Grüße


    Jenson

  • hallo,


    OK vergessen wir meine Wunschpreisvorstellung einmal, da bin ich schon flexibel wenn es sich lohnt :)


    Die Giebel würde ich wie gesagt einfachshalber stehen lassen.


    Primär geht es mir um die Fragestellung, wie ich ein neues Dach einfach umsetzen kann, um das Gebäude wie beschrieben als Garage zu nutzen. Und zwar unter Ausnutzung der vorhandenen Holz-Zwischendecke als Tragestruktur, die ja fast neu ist...Dabei spielen Dämmung oder energetische Überlegungen aber keine Rolle, da die Garage unbeheizt bleiben wird.


    Mir fällt da ein, auf diese Decke einfach direkt eine Unterschicht und eine Deckschicht z. B. aus Bitumen oder Kunststoff anzubringen und zu den Giebeln hin abzudichten. Aber wie genau? Und gehen 0° Neigung wie bei den alten Nassdächern früher oder braucht es eine Zwischenkontruktion mit Neigung (falls ja, wie am besten bauen?)? Und brauche ich unbedingt eine Entwässerung wie z. B. eine Regenrinne? Wie bekomme ich einen evtl. Überstand hin um hier die Mauer von oben zu schützen, da die Decke ja wahrscheinlich nicht bis über die Mauer reichen wird, sondern dort angrenzt? Könnte man z. B. die Dachpappe einfach mit Luft ca. 15 cm nach unten hängen lassen und das wird Windfest genug?

    Und ist diese Umsetzungsidee überhaupt realistisch?


    Ziel ist es, dass das Dach mind. 10 Jahre hält und die Struktur des Gebäudes für den Zweck als Werkstatt/Garage geschützt bleibt. Zum abreißen ist der Gebäude(rest) zu schade, und zum Wiederaufbau ist keine Notwendigkeit da. Und ich brauche sowieso eine Garage-Werkstatt mit mind 80 m².


    Danke im Voraus und VG Jenson

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre meine erste Sorge.

    Die zweite, wie sich vernünftig das entwässern lässt. Das Dach wieder aufzubauen käme nicht infrage? Wäre ja ohne Dämmung etc.

    • Offizieller Beitrag

    Da die Zwischendecke ja sowieso mind. 150 oder 200 Kg/m² aushält

    Darauf würde ich mich nicht verlassen, schon gar nicht bei einem Altbau der nach einem Brand irgendwann einmal (teilweise? in Eigenleistung?) saniert wurde. Also zuerst einmal klären, was die vorhandene Konstruktion an Last verträgt. Evtl. muss hier nachgearbeitet werden. Dabei geht es nicht nur darum, was irgendein Balken theoretisch verkraften könnte, sondern auch so Sache wie Stützen, Auflager usw. usw.


    Ist das bekannt, dann kann man den weiteren Aufbau festlegen.


    Als Ortsangabe hast Du in Deinem Profil "Sachsen" stehen, da gibt es Regionen die zur Schneelastzone 3 gehören, und bei xxx m ü NN kommen so schnell mal 150kg/m² an Schneelast zusammen.

    Das bedeutet jetzt nicht, dass Dein Flachdach dann umgehend einstürzt, die Last kann aber zu erheblichen Schäden führen.


    Also, bevor man den Hammer schwingt, zuerst einmal ein paar Grundlagen abklären.


    Ich könnte mir vorstellen, dass es einfacher wird ein neues Dach zu bauen, aber ob die Variante vom Materialpreis günstiger wird, das steht in den Sternen. Die bisherigen Annahmen basieren ja darauf, dass die Zwischendecke ohne große Änderungen als Flachdach genutzt werden kann.

  • Danke für die bisherigen Antworten/Bedenken.


    Zur Last: da bin ich überzeugt, dass die Tragkraft reicht weil der Vorgänger die Zwischendecke für einen späteren Wiederaufbau neu einziehen ließ. Die Lastnachweise erhalte ich mit den Unterlagen. Da sind mit Sicherhit mind. 150 bis 200 Kg/m² gegeben, und falls nicht dann muss ich umplanen.

    Was ich in Erfahrung bringen konnte, ist bei Dächern ein Wert um die 100 Kg/m², die hier in Sachsen i. A. gebaut werden als Flachdach (ist im Flachland).

    Ob es zulässig ist, die Giebel stehen zu lassen, weiß ich nicht. Zumindest seit dem Brand ist das so und der Voreigentümer hat das so gelassen. Da müsste ich ran wenn es erforderlich werden sollte.

    Aber angenommen, das beide Fragen in Ordnung sind - wie mache ich den Aufbau am besten mit welchen Materialien und am preisgünstigsten. Und geht ein 0° Dach oder ist das Risiko von Schäden hier sehr hoch, auch wenn man doppelt abdichtet?


    Zur Haltbarkeit: die 10 Jahre sind die Mindestvoraussetzung. Primär will ich es gern so günstig und einfach wie möglich, deshalb reichen mir die 10 Jahre. In 10 Jahren spätestens wäre ich bereit, das Gesindehaus einer grundlegenden Renovierung zu unterziehen, weil wir bis dahin erst einmal die Einliegerwohnung und das Hausdach vom Wohnhaus fertig machen wollen - das hat Priorität und kostet ja alles auch viel Geld.

    Also wenn es 10 Jahre hält ist gut, und wenn es länger hält ist nicht schlimm ;)


    Beste Grüße Jenson

  • JA mach mal Langsam.

    zuerst sagst du du bin im Hausbau unerfahren, meinst aber das würde alles schon gehen weil wahrscheinlich 150-250kg/m² bestimmt gehen.

    Den Wert hast du dir doch hier aus dem Forum rausgelesen. :nono:


    Sind wird doch mal Theoretisch unterwegs. Du baust dein Dach drauf mit x Kilo/m²

    Was ist mit Schneelast? Windlast? Soglast?.


    Giebel einfach stehen lassen, kannst du dir schon mal ganz gewaltig abschminken. die sind das erste Opfer bei etwas starken Wind und fallen dann vor das Haus oder in das Haus. NEIN, die haben früher das ausgehalten weil ein Dachstuhl versteifend gewirkt hat, der aber nun fehlt.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Danke, solche Daten/Informationen benötige ich. Und ja, die Lasten habe ich mir natürlich angelesen und als Annahme genommen, die später ggf. Korrigiert wird wenn ich die Unterlagen zu der Deckenkonstruktion habe.

    Dass der Giebel einsturzgefährdet ist heißt für mich beispielsweise, dass ich diesen also lieber sofort abreißen lasse und nicht erst in 10 Jahren.


    Die Frage ist weiter, ob und wie bzw. unter welchen Umständen ich die neue Decke als Unterkonstruktion verwenden kann und welcher Aufbau und Ersparnis dadurch ermöglicht wird. Und natürlich, ob eine einfache billige Eindeckung mit Dachpappe für ~20 €/m² ausreichen würde (0° Dach) oder nicht, und falls nicht, wie man das Problem am billigsten lösen könnte.


    Ich kann aber auch verstehen, wenn bereits eine Grobplanung trotz angenommener guter Zwischendecke etc. erst nach einer Begutachtung vor Ort möglich sein wird.


    Ich erhoffte mir insgeheim Aussagen wie:

    - 0° geht wenn du das Dach regelmäßig prüfst und doppelte Oberschichten zur Abdichtung verwendest

    - ...und wenn die Traglast mind. XYZ Kg/m² beträgt

    - als Unterschicht und Oberschicht nimmst du dies und das als Material

    - einen Überstand kannst du so und so realisieren

    Die Abdichtung zum Mauerwerk ist mit diese oder jenen Profilen möglich

    - eine Entwässerung ist nötig/nicht nötig, weil ...


    Aber ich merke an den vielen geäußerten Bedenken, dass ich mir das wahrscheinlich etwas zu einfach vorstelle und würde dann doch diesen Punkt offen lassen und abwarten. Später mit dem Kauf des Grundstückes werde ich zusammen mit meinem "Baumeister" zusammen eine Planung nach Besichtigung vor Ort vornehmen. Solange bleibt es erst einmal ein Überraschungsei für mich, da das Gebäude ja nur ein Nebengelass ist und sich nicht kaufentscheidend auswirkt ;) Ich hätte nur gerne eine ungefähre Zahl schon gehabt :hä:

    Beste Grüße Jenson

  • Nun ja, da keine Baupläne und Baulasten vorliegen und ich die noch vorhandene tragende Struktur nicht verändere (sondern nur einsturzgefährdete Bereiche entfernen würde) und auch die Nutzung sich nicht wesentlich verändert (vorher Lager mit Einfahrt, nachher Werkstatt mit Lager und gleicher Einfahrt) vermute ich ehrlich gesagt, ist das Genehmigungsfrei. Denkst du sollte ich bei der Gemeinde lieber anfragen? Die Regelungen hierzu sind ja recht schwammig wie ich das sehe.

  • Die Wände bleiben ja wie gesagt. Soweit ich verstanden habe muss ich aber den Giebel besser abreißen zur Vermeidung von Einsturzschäden, da gefährdet. Ansonsten kommt nur ein Dach (bzw je nach dem eine Dachabdichtung) auf das Gebäude. Die bereits fehlenden Wände ab Obergeschoss sollen nicht wieder aufgebaut werden, und es gibt lt. den Unterlagen auch keinen Zwang hierfür, sonst wäre das ja im Bauplan vermerkt oder als Baulast aufgeführt wie ich das verstanden habe :rulez:

    Dass nun eine Änderung der Nutzung bereits vorliegen könnte, wenn ich in einem Lager eine Werkbank habe, wusste ich nicht. Wenn das so ist dann werde ich besser vorher bei der Gemeinde mal Anfragen, damit alles rechtlich sauber ist. Vielen Dank für den Hinweis ;)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das so ist dann werde ich besser vorher bei der Gemeinde mal Anfragen, damit alles rechtlich sauber ist.

    und wenn alles geklärt ist, dann am besten noch einmal schriftlich. Ich weiß, das klingt umständlich, aber vielleicht weht schon morgen ein anderer Wind im im Amt, ein böser Nachbar ruft dort an, und schon hast Du ein Problem. Mündliche Aussagen haben oft nur eine Halbwertszeit von wenigen Minuten, genauer gesagt, bis man durch die Tür den Raum verlässt.


    Beispiele gibt es dafür zu genüge.


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    Deswegen mein Rat, man kann vieles diskutieren, sich dabei auch einigen, aber bei wichtigen Dingen sollte man darauf achten, dass man später auch etwas in der Hand hat.

  • Gerade vor paar Wochen hat jemand hier interessante Beispiele gebracht, wie man vorhandene Bausubstanz in Wohnraum verwandeln kann. Ich bin mir sicher, dass man auch diese alte Gesindehaus in ein Wohnhaus verwandeln kann. Man muss halt paar Euro rein stecken und hat dafür aber eine weit wertvollere Immobilie als sie es vorher war und kann es mit Gewinn verkaufen.


    Du darfst Roth durchaus glauben, dass das was Du machen willst ein Schwarzbau ist, egal ob Wände noch stehen oder nicht. Und, dass es Pfusch wird, darfst Du den Kollegen und Kolleginnen auch glauben. Wenn man vernünftig ran geht ließe sich bestimmt mehr machen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Zu den beiden letzten Antworten fehlt mir jedwedes Verständnis, sorry für meine Direktheit.


    mls es wurde oben bereits zu Bedenken gegeben, dass ein freistehender Giebel ohne Dachstuhl instabil ist. Also muss er wohl gleich weg, da ein Wiederaufbau des OG weder finanziell sinnvoll noch bedarfsgerecht wäre. Das Abtragen dieses Teils kommt in die Planung mit rein und gut ist. Da stellt sich keine Frage des "Glückes" für mich und allzuteuer ist das ja auch nicht (freistehend, gute Zugänglichkeit, relativ überschaubarer Bauschutt).


    Frau Maier

    Wie gesagt kann ich das Gesindehaus nicht als Wohneinheit gebrauchen, da bereits ein großzügiges Wohndoppelhaus vorhanden ist, wo ich meine Energie reinstecke. Ein Wiederaufbau des Gesindehauses und Verkauf derselbigen wird sich nicht rechnen, da stecke ich meine Energie lieber in sinnvolleres wie mein zukünftiges Wohndoppelhaus:-)


    Unter Beachtung dass der Wunsch nach einer großen Garage besteht und das gut erhaltene EG zwei Einfahrten besitzt, muss sich hier was für mich sinnvolles machen lassen.


    Dass die Frage nach einer nachhaltigen und günstigen Dachkonstruktion, die die vorhandenen Ressourcen des Gebäudes nutzt und die noch vorhandene Struktur für mind. 10 Jahre erhält, unter Berücksichtigung der durchaus sinnvollen Hinweise zu Rechtlichem und notwendigen Nebenarbeiten, dermaßen ausufert, hätte ich nicht erwartet. Das Gebäude einem neuen für mich sinnvollen Zweck zuzuführen, empfinde ich weder als Pfusch noch als Problem sonstiger Art, ganz im Gegenteil setze ich mich für damit für den Erhalt ein. Denn das ist besser als ein kompletter Abriss allemal und nach ca. 10 Jahren, wenn ich mit dem Wohnhaus durch bin, bewerte ich wie gesagt neu. Da die Substanz dann noch da ist, wenn ich das Problem des Daches gelöst bekomme, ist dann auch nichts verloren was jetzt noch da wäre.

    Die angefragte Lösung soll also das Gebäude solange sichern, einem neuen Zweck zuführen, baulich sicher machen und natürlich auch so günstig wie möglich sein, da wie gesagt das Wohnhaus primäre Aufmerksamkeit erhält. Dafür hätte ich mir ehrlich gesagt noch weitere sinnvolle Ideen erhofft. Aber ohne es zu sehen ost es sicher nicht so einfach wie ich es mir vorstellte, weshalb ich doch mit meinem Baumeister mich nach dem Kaufabschluss detailierter beraten werde.


    Im Voraus plane ich lediglich de Zusammenstellung evtl. notwendiger Genehmigungen ein und der Rest, also die notwendigen Arbeitsschritte, wird dann ein Überraschungsei bis zur Detailplanung ;)


    Beste Grüße Jenson

  • Ok, dem entnehme ich, dass sich wahrscheinlich die vorhandene (neuwertige) Decke nicht sinnvoll als "0° Unterkonstruktion" umfunktionieren ließe, welche nur mit ein bisschen Dachpappe ggf. in mehreren Lagen abgedichtet wird; bzw. dass das die Substanz nicht ausreichend für mind. 10 Jahre schütze würde.

    Das ist zwar schade (vor allem um die schöne Decke die dann evtl. weg müsste), aber ließe sich dann wohl nicht ändern.

    Wie gesagt plane ich aber die Details nach Begutachtung vor Ort, bin jetzt aber schon "vorgewarnt" ;) Doch die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    • Offizieller Beitrag

    Was Du vorhast ist eine Nutzungsänderung und bedarf einer Genehmigung bzw. einer Genehmigungsfreistellung.

  • Ja, diese Fragestellung der Genehmigung bringe ich auf alle Fälle an die Gemeinde und lasse mir dies auch wie empfohlen schriftlich bestätigen. Das war ein sehr wichtiger Hinweis, für den ich dankbar bin.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, diese Fragestellung der Genehmigung bringe ich auf alle Fälle an die Gemeinde und lasse mir dies auch wie empfohlen schriftlich bestätigen.

    Es geht nicht um eine "schriftliche Bestätigung", sondern um einen förmlichen Antrag und seine Genehmigung! Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.

  • Irgendwie habe ich den Eindruck, dass es auf eine Onlineplanung raus laufen soll, ohne das da jeh jemand vor Ort geschaut hat (außer der TE).

    Ich bin raus.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Skeptiker Moment langsam, die Genehmigungspflicht ist bisher lediglich ein "könnre sein" Hinweis, der ja erst geklärt werden muss. Woher du die Gewissheit nimmst ist mir schleierhaft. Ich wecke hier doch keine schlafenden Hunde indem ich direkt losbeantrage, sondern lasse grds. die Gemeinde entscheiden, ob ein Antrag für meine Planung (die Herstellung eines einfachen Daches mit Abtragen des verbliebenen Giebels und die Nutzung als Garage statt Lager für den Gebäuderest des Gesindehauses) notwendig ist. Ich versuche dabei natürlich auf eine Aussage hinzuwirken, dass das so schon klar geht. Wenn aber ein Antrag vonnöten ist, wird man mir das mitteilen. Und wenn nicht, dann auch. Und das wird schriftlich erfolgen.

    Ich verstehe nicht, wie man da jetzt schon von einem förmlichen Antrag sprechen kann, gerade da die Regelungen alles andere als eindeutig sind. Ich kann mich ja auch irren, und tue dir unrecht und es ist wirklich eindeutig, aber ich werde trotzdem erst nach einer Beratung diesen Punkt als gegeben festschreiben.


    de Bakel

    Ja natürlich habe ich die Intention gehabt, man könne mir hier aus Erfahrung anhand einer kurzen Beschreibung sagen, ob und unter welchen Umständen denn die vorhandene (neuwertige) Decke als Dachnterbau geeignet ist und welche Techniken und Materialien zur Abdichtung und als Unter- und Oberschichten geeignet sind und mit welchen Kosten ich pro m² rechnen kann für das Material. Ich empfinde diese Fragestellung als legitim ä, und dabei kanen ja auch zwei wichtige Hinweise aus diesem Forum, eben die Genehmigungsfrage und der Hinweis auf die Instabilität eines freistehenden Giebels.

    Da sich aber auch herausstellte, dass ich einem Irrtum unterliege und das ganze nicht so einfach pauschal planbar ist, werde ich die Frage nach der Umsetzung doch erst dann nach dem Kauf mit meinem Baumeister im konkreten klären. Das Gesindehaus ist ja nur das Nebengebäude und nicht "Kriegsentscheidend'.


    PS: Ich habe ihn übrigens bereits gestern schonmal kurz angerufen und er sagte, dass die Idee dirchaus realisierbar sein könnte, auch uu einem guten Kurs, aber auch er sich das erst genau anschauen muss. Er meinte vorab, 0° sind eher heikel und empfiehlt vorsichtig einen Leichtbau-Unterbau zur Herstellung eines 5° Daches mit Nutzung der Decke als tragendes Element unter dem Vorbehalt der Lastfrage. Er denkt übrigens auch, dass keine Genehmigung notwendig sein dürfte, würde einer Anfrage beim zuständigen Amt sicherheitshalber aber zustimmen.

    Ja und so werden auch meine nächsten Schritte aussehen, also beim Amt anfragen sofort und die Bauplanung für die Weiternutzung des EG des ehemaligen Gesindehauses als Garage, sobald der Kauf abgeschlossen ist :)


    Beste Grüße Jenson

    • Offizieller Beitrag

    Hier wären Fotos oder eine Skizze intetressant. Wenn Du das Dach veränderst, veränderst Du das Gebäude. Und das ist genehmigungspflichtig. Das Gebäude sieht doch danach anders aus als vorher - oder verstehe ich das falsch? Dazu die Nutzungsänderung und die Größe von 120 m. Und ja - es ist richtig sich vorher nach der Genehmigungspflicht zu erkundigen.

    • Offizieller Beitrag

    Skeptiker Moment langsam, die Genehmigungspflicht ist bisher lediglich ein "könnre sein" Hinweis, der ja erst geklärt werden muss. Woher du die Gewissheit nimmst ist mir schleierhaft.

    ganz einfach, denn

    auf ... Grundstück befindet sich noch ein altes Gesindehaus, das vor 3 Jahren ab dem 1. OG abbrannte. Das EG steht noch komplett (Massivbau), ab dem OG jedoch fehlen alle Außenmauern (bzw. die Dachgiebel sind da nur noch vorhanden).


    Meine Idee ist es nun, dieses Gebäude mit einer Grundfläche von Schätzungsweise 120 m² als Werkstatt+Garage zu nutzen - insbesondere, da die alten Einfahrten mit den wunderschönen Holztüren noch vorhanden sind, alle Fenster OK sind und das EG auch sonst in einem guten Zustand ist, und mir keine andere Verwendung nutzvoll erscheint.

    Das Gesindehaus (Nutzung "Wohnen") soll zu Werkstatt + Garage (Nutzung "gewerblich") umgenutzt werden. Das bedarf immer eines Nutzungsänderungsantrages und kann je nach örtlichen Regeln unzulässig sein, mit Auflagen verbunden werden oder zulässig sein. Und eine schriftliche Aussage dazu ist mehr wert als eine mündliche, aber wirklich belastbar ist immer nur eine vorliegende Genehmigung.