Hallo zusammen und vielen Dnak für die Aufnahme hier im Forum!
Definitionsfrage:
Ich soll (als Bauzeichner) eine Halle planen und mein B.Eng. (Bachelor) ist ein frisch studierter Kollege, der seinen ersten Bauantrag machen darf.
Jetzt planen wir eine Halle mit ca. 10x15m. Nur Erdgeschoss, also OK Bodenplatte = +-0,00m. Firsthöhe +5,14m.
Im Bauantrag (unter 2. Vorhaben Gebäudeklasse > Gebäudehöhe) wird die Gebäudehöhe angefragt.
Eigentlich zählt das höchste Geschoss, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. Das wäre quasi die Bodenplatte mit +-0,00m,
also Eintrag mit "Gebäudehöhe 0,00m"....Sehe ich das richtig?
Vielen Dank!