Guten Abend,
ich habe folgende Frage:
In unserem Neubaugebiet in Bayern darf lt. Bebauungsplan die Einfriedung eine Höhe von 1,20m nicht überschreiten.
Da die Bundesstraße nur einen Wall entfernt ist, möchten wir für unsere Katzen einen katzensicheren Zaun aufstellen. Da sind die 1,20m natürlich lächerlich, wir hätten gerne 2 Meter.
Es gibt ja die Möglichkeit, den Zaun in das Innere des Grundstücks zu setzen. Wie weit müssten wir von den Grenzen wegbleiben, damit der Zaun in dieser Höhe aufgestellt werden darf?
Ich finde leider nicht, welche Regelung hier zutrifft.
Die anderen Version ist, den höheren Zaun von der Gemeinde genehmigen zu lassen. Unseren Nachbarn links und rechts wäre der Zaun egal. Da dieser hinter unserem Haus verlaufen soll, wäre er von der Straße aus auch nur ca. drei Meter zu sehen. Hinter unserem Grundstück verläuft nur ein Feldweg, dann kommt ein Lärmschutzwall.
Kann das die Gemeinde hier ablehnen, wenn die Nachbarn zustimmen?
Vielen Dank schonmal für Antworten! 😃👍
Viele Grüße
Katrin