Hallo Zusammen,
wir wollen unseren Garten etwas aufhübschen und auch die teilweise kaputte Hecke durch einen Zaun ersetzen.
Auf der Terasse haben wir eine kleine Steinmauer, die wir bei der Gelegenheit ebenfalls entfernen möchten.
In diesem Zusammenhang haben wir allerdings einen Vermerk im Kaufvertrag:
Abt. II
Grunddienstbarkeit: (Trennmauerveränderungsverbot) für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke FlNrn. xxxx/x und xxxx/xx Germarkung XXX.
Bei den beiden FlNrn. handelt es sich jeweils um den Nachbarn Links (direkter Nachbar da Doppelhaus) und den Nachbarn Rechts (anderes Doppelhaus).
Nun die Frage, was bedeutet dieser Vermerk? Beim Kauf konnte mir weder der Makler noch der Notar etwas eindeutiges dazu sagen.
Wo könnte man so etwas nachfragen? Könnte man in Abstimmung mit dem anderen Nachbar, dass nicht einfach in einem dreizeiler Definieren und ändern?
Danke und Gruß