Bodengleiche Dusche

  • Hallo zusammen...

    im Bauträgervertrag für meine neue Wohnung habe ich aufnehmen lassen, dass eine ebenerdig Dusche eingebaut wird.

    Jetzt ist diese aber nicht eben, sondern hat einen Absatz (Stufe) von 2,5 cm.

    Ich vermute das sie das nicht mehr anders hinbekommen haben, weil ich sie gerade noch daran hindern konnte, mir eine Standard Duschwanne einzubauen. Da wird die Vorbereitung eine andere gewesen sein.

    Meine Vermutung....

    Kann mir jemand beantworten, ob das mit der Stufe hingenommen werden muss?

    • Offizieller Beitrag

    Nach der DIN 18040-2 ist bei barrierefreien wie bei behindertengerechten bodengleichen Duschen ein Absatz von 2,0 cm zulässig. Bleibt noch zu klären, ob die Anwendung der DIN 18040-2 hier vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist / war, denn sonst hilft diese Vorgabe auch nicht weiter.

  • So... Hab nochmal nachgelesen...

    Als Sonderwunsch wurde vertraglich vereinbart, daß eine barrierefreie Dusche, statt der Badewanne eingebaut wird

  • barrierefreie Dusche, statt der Badewanne eingebaut wird

    Saublöde Formulierung! Sorry, ist aber so.


    Zitat


    Bei einer begehbaren Dusche, auch Walk-In Dusche genannt, verläuft die Duschtasse nahe zum Badezimmerboden.

    aus: Barrierefreie Dusche? » Begehbar • Ebenerdig • Behindertengerecht | pflege.de


    Jetzt dürfen die Anwälte ausklamüsern, was denn nun gemeint war.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag
    Off-Topic:

    Saublöde Formulierung! Sorry, ist aber so.

    Das finde ich so weder im Tonfall angemessen noch hilfreich!

  • Jetzt dürfen die Anwälte ausklamüsern, was denn nun gemeint war.


    Das finde ich so weder im Tonfall angemessen noch hilfreich!

    Beiden Zitaten kann ich zustimmen. Es bleibt noch die Frage, ob die Barrierefreiheit für DICH NOTWENDIG oder eher ein "Luxusproblem" ist.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • für DICH NOTWENDIG oder eher ein "Luxusproblem"

    Abgesehen davon, dass der spezielle Ton im Forum immer wieder unerfahrene Bau-Laien überraschend schnell auf den Kriegspfad bringt ...


    Ich denke, es ist nichts falsch daran, für die Zukunft vorzusorgen, und die Komponenten, die später nur schwer auf Rollstuhl-geeignet umgebaut werden können, bereits bei der Erstellung so vorzusehen, als-ob, schon wegen der Kostenunterschiede, die bei einer Nachrüstung (alles raus, Estrich weg, 2cm tieferlegen, neu dichten) auftreten würden.

    • Offizieller Beitrag

    Es bleibt noch die Frage, ob die Barrierefreiheit für DICH NOTWENDIG oder eher ein "Luxusproblem" ist.

    Ob eine vertraglich vereinbarte Eigenschaft einer Werkleistung für die Beauftragenden objektiv notwendig ist, erscheint mir eine sehr merkwürdige Frage. Wenn im Restaurant vom Gast ein aufwändiges und teures Gericht bestellt wird, kann es doch nicht dem Bedienungspersonal obliegen, zu entscheiden, ob stattdessen zum selben hohen Preis ein sehr viel einfacheres Gericht serviert wird, weil der Gast das teure "objektiv nicht benötigt".

  • Naja, die Definition find ich nicht mal ganz verkehrt.


    Es ist ja klar definiert, was ein barrierefreies Bad ist. Daraus lässt sich recht gut ableiuten was dann NUR eine barrierefrei Dusche ist.

    Wie dann die differenz zwischen 2cm und 2,5cm per defintion läuft, ist dann zu klären.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

    • Offizieller Beitrag

    Es ist ja klar definiert, was ein barrierefreies Bad ist. Daraus lässt sich recht gut ableiuten was dann NUR eine barrierefrei Dusche ist.

    Wir sind aber seit Beitrag # 2 schon weiter, weil immer nur 2,0 cm zulässig sind, ggf. zzgl. zulässiger Toleranzen. Und das hat nichts mit der objektiven Bedürftigkeit des Bestellers zu tun!

  • Woher nehmt Ihr die "Vereinbarung"?

    Die Formulierung im Vertrag lautet also eindeutig "barrierefreie Dusche"?

    Weil im Eingangspost steht:


    im Bauträgervertrag für meine neue Wohnung habe ich aufnehmen lassen, dass eine ebenerdig Dusche eingebaut wird.

    Deshalb die Nachfrage, nach Notwendigkeit/Luxus.

    "ebenerdig" bedeutet für mich nicht zwingend auch "barrierefrei" nach DIN 18040-2.

    Die 2,5 cm Absatz sind damit nicht zwingend eine Abweichung vom Bausoll. Insofern hinkt der Vergleich mit dem Restaurant ein wenig.


    Im übrigen kann ich

    Ich denke, es ist nichts falsch daran, für die Zukunft vorzusorgen, und die Komponenten, die später nur schwer auf Rollstuhl-geeignet umgebaut werden können, bereits bei der Erstellung so vorzusehen, als-ob, schon wegen der Kostenunterschiede, die bei einer Nachrüstung (alles raus, Estrich weg, 2cm tieferlegen, neu dichten) auftreten würden.

    nur zustimmen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ich danke Euch für Eure Einschätzung....

    Ich bin bei der vertraglichen Zusicherung barrierefrei, davon ausgegangen, dass es automatisch der Definition, so breit und tief wie machbar (zb. Breite von 150 statt 90 cm) und eben ohne Kante drin...