Versteckte Mängel beim Fliesenlegen

  • Guten Morgen,


    Ich habe mein Haus letztes Jahr verkauft. Wir haben viel selbst von den Innenarbeiten gemacht. Dies wusste auch der Käufer. Übergabe war vor ca. einem Jahr. Das Haus ist mittlerweile ca. 7 Jahre alt.


    Jetzt meldet sich der Käufer und behauptet, dass die Fliesen im Bad (Boden) nicht ordnungsgemäß verlegt worden sind. Sie würden sich - nach entfernen der Fuge - vom Boden lösen. Er hat anscheinend angefangen die Fugen zu entfernen und dabei festgestellt, dass die Fliesen locker sind. Ich wohnte 5 Jahre in dem Haus, es war weder irgendeine Fliese locker, noch gesprungen, noch klangen sie hohl. Er selbst wohnt seit ca. 1 Jahr drin.


    Wir sind Hobbyhandwerker und das viel selbst gemacht wurde, wusste der Makler damals und dies wurde dem Käufer auch mitgeteilt. Laut notariellem Vertrag sind Gewährleistungen bei Übergabe erloschen. Meine Frage nun, ob ich verpflichtet bin die Kosten (3.500 €) für die Renovierung des Bades zu tragen? Was ist mit "versteckte Mängel"?


    Vielen Dank im Voraus

    Gruß

    L. M.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde alles ablehnen mit Verweis auf Kaufvertrag, wenn der Käufer was will, soll er einen RA bezahlen und dann ist es Zeit, selbst juristischen Rat zu holen.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Was ist mit "versteckte Mängel"?

    Den Begriff "versteckter Mangel" gibts juristisch nicht. Da heisst das Arglist. Sprich Du hast davon gewusst, es dem Käufer aber ABSICHTLICH verschwiegen und der kann das beweisen. Tante Erna plaudert aus dem Nähkästenchen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind Hobbyhandwerker und das viel selbst gemacht wurde, wusste der Makler damals und dies wurde dem Käufer auch mitgeteilt.

    Wenn das dem Käufer nachweislich mitgeteilt wurde, dann hätte er das Objekt vor dem Kauf noch viel genauer prüfen können, schließlich musste er davon ausgehen, dass viele Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden. Er hat ein gebrauchtes Haus gekauft, auch wenn es erst wenige Jahre alt war, und "gebraucht" ist nun mal nicht neu.


    Nachdem er bereits den Betrag beziffern kann, wurde die Renovierung anscheinend schon abgeschlossen. Keine Ahnung wie er jetzt einen Nachweis führen möchte, dass hier ein Mangel mit Absicht verschwiegen wurde. Genau so könnte man behaupten, dass ihm die Fliesen nicht gefallen haben, und dass er jetzt jemanden sucht der ihm die Renovierung bezahlt.


    Deswegen würde ich mich dem folgenden Rat anschließen:


    Ich würde alles ablehnen mit Verweis auf Kaufvertrag,

    Dann liegt der Ball wieder beim Käufer und er kann sich überlegen, ob er den nächsten Schritt gehen möchte.