Hallo,
vor knapp 25 Jahren gab es zwei Grundstücke im Außenbereich nahe einem Pferdehof zu kaufen. Eins davon habe ich gekauft. Im Vorfeld hatte ich mündlich eine Bebaubarkeit des Grundstück mit der unteren Bauaufsichtsbehörde abgeklärt. das Restrisiko bestand, nicht bauen zu können und damit überteuertes Gründland erworben zu haben.
Nun ist es so gekommen das der Nachbar einige Jahre nach dem Erwerb ein Einfamilienhaus darauf gebaut hat (Ende 90er Jahre). Ich hatte Mitte 2020 die Baugenehmigung beantragt und bekam jetzt endgültig die Absage für mein Bauvorhaben "Einfamilienhaus". Die Begründung seitens der Baubehörde wäre, dass das Landesamt für Umwelt keine gesunde Wohnverhältnisse (durch Geruch und Lärm) gegeben sieht. Hinzu kommt das der Pferdehof keine Bebauung nahe der Grenze möchte. Das LfU und der Pferdehof haben sich damals schon gegen das Vorhaben vom Nachbarn ausgesprochen. Ich denke da der Nachbar aber Kontakte in alle möglichen kommunalen Ämtern hat, gab es für ihn damals diese Sondergenehmigung/Einzelfallentscheidung. Die Baubehörde argumentiert zusätzlich, das es sich damals um eine Fehlentscheidung einer Sachbearbeiterin gehandelt hat.
Meine Frage wäre, sollte mir nicht das selbe Recht wie der Nachbar zugesprochen werden? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Beste Grüße und vielen Dank für eure Unterstützung.