Nur Nachbar erhält Baugenehmigung.

  • Hallo,


    vor knapp 25 Jahren gab es zwei Grundstücke im Außenbereich nahe einem Pferdehof zu kaufen. Eins davon habe ich gekauft. Im Vorfeld hatte ich mündlich eine Bebaubarkeit des Grundstück mit der unteren Bauaufsichtsbehörde abgeklärt. das Restrisiko bestand, nicht bauen zu können und damit überteuertes Gründland erworben zu haben.


    Nun ist es so gekommen das der Nachbar einige Jahre nach dem Erwerb ein Einfamilienhaus darauf gebaut hat (Ende 90er Jahre). Ich hatte Mitte 2020 die Baugenehmigung beantragt und bekam jetzt endgültig die Absage für mein Bauvorhaben "Einfamilienhaus". Die Begründung seitens der Baubehörde wäre, dass das Landesamt für Umwelt keine gesunde Wohnverhältnisse (durch Geruch und Lärm) gegeben sieht. Hinzu kommt das der Pferdehof keine Bebauung nahe der Grenze möchte. Das LfU und der Pferdehof haben sich damals schon gegen das Vorhaben vom Nachbarn ausgesprochen. Ich denke da der Nachbar aber Kontakte in alle möglichen kommunalen Ämtern hat, gab es für ihn damals diese Sondergenehmigung/Einzelfallentscheidung. Die Baubehörde argumentiert zusätzlich, das es sich damals um eine Fehlentscheidung einer Sachbearbeiterin gehandelt hat.


    Meine Frage wäre, sollte mir nicht das selbe Recht wie der Nachbar zugesprochen werden? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?


    Beste Grüße und vielen Dank für eure Unterstützung.

  • Die Begründung seitens der Baubehörde wäre, dass das Landesamt für Umwelt keine gesunde Wohnverhältnisse (durch Geruch und Lärm) gegeben sieht. Hinzu kommt das der Pferdehof keine Bebauung nahe der Grenze möchte.

    Die Umwelt der Pferde sollen durch Geruch und Lärm der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden? Oder ist es andersrum, die Nachbarn sollen geschützt werden, vor den ungesunden Wohnverhältnissen der Pferde?

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt der Grundsatz "kein gleiches Recht im Unrecht".

    In dem geschilderten Fall finde ich es allerdings schon seltsam, dass im Außenbereich überhaupt eine Baugenehmigung erteilt wurde.

    Mündliche Zusagen sind im Übrigen im Baurecht nichts wert. Zusicherungen müssen schriftlich sein, damit sie gelten.

    • Offizieller Beitrag

    Die Baubehörde argumentiert zusätzlich, das es sich damals um eine Fehlentscheidung einer Sachbearbeiterin gehandelt hat.

    Das könnte doch schon eine schlüssige Erklärung sein. Ob diese vor dem VerwG bestehen kann?

  • Wahrscheinlich hätte man eine Chance gehabt, wenn man gleich gebaut hätte. Nach über 20 Jahren ändert sich vieles. Andere Leute in den Ämtern, anderes Bewusstsein, andere Politik usw...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wahrscheinlich hätte man eine Chance gehabt, wenn man gleich gebaut hätte. Nach über 20 Jahren ändert sich vieles. Andere Leute in den Ämtern, anderes Bewusstsein, andere Politik usw...

    Andere Amigos...

    Das sollte kein Würfelspiel sein.

  • Ich muss dazu sagen das die Aussage „es war eine Fehlentscheidung der SB“, rein mündlich per Gespräch geäußert wurde. Im Negativbescheid steht davon nichts.


    Im wesentlichen sollen wir durch die Gerüche und der Lärm der durch die Pferde entsteht, geschützt werden. Ich wollte ein Gutachten erstellen lassen und einen Kompromiss finden über eine Biofilteranlage oder ähnliches. Meiner Meinung nach wäre es schon so kein Problem und wird überspitzt dargestellt. Ich war mir der Tatsache ja schon damals bewusst, als ich das Grundstück gekauft habe.

  • Ich muss dazu sagen das die Aussage „es war eine Fehlentscheidung der SB“, rein mündlich per Gespräch geäußert wurde. Im Negativbescheid steht davon nichts.


    Im wesentlichen sollen wir durch die Gerüche und der Lärm der durch die Pferde entsteht, geschützt werden. Ich wollte ein Gutachten erstellen lassen und einen Kompromiss finden über eine Biofilteranlage oder ähnliches. Meiner Meinung nach wäre es schon so kein Problem und wird überspitzt dargestellt. Ich war mir der Tatsache ja schon damals bewusst, als ich das Grundstück gekauft habe.

    Was machen Erben, es bleibt in meinen Augen ein Würfelspiel.

  • Andere Amigos...

    Das sollte kein Würfelspiel sein.

    Da ist 20 Jahre später nichts mehr mit Amigos.

    Und damit hat sich die Frage erledigt..

    Falls überhaupt eine Chance besteht, RA vor Ort einschalten.

    Wird aber vermutlich auf "Geld verbrennen" rauslaufen ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Kontext ist diese uralte Entscheidung: Schweinemästerfall


    Klassiker: Schweinemäster-Fall - Rechtsanwalt Markus Domanski


    Der Pferdehof mußte unbedingt verhindern, dass in seiner Nachbarschaft eine weitere Wohnbebauung stattfindet. Deswegen hat er sich auch als " Beteiligter " an dem Genehmigungsverfahren gegen die Baugenehmigung ausgesprochen und hätte wohl geklagt, wenn erneut ein " Amigo " auf die Idee gekommen wäre, sie zu erteilen.


    Kann man ja verstehen: Wer läßt sich schon seine Existenz vernichten, wenn die Wohnbebauung immer näher rückt und dann ein Wohneigentümer auf die Idee kommt, gegen eine beantragte Erweiterung des Pferdehofs zu klagen, weil das zusätzlichen Gestank verursacht.


    Also: nicht der TE mußte geschützt werden, sondern der Eigentümer des Pferdehofs.


    Im Außenbereich gilt grundsätzlich ein Bauverbot, es denn das BVH ist priviligiert, z.B. landwirtschaftlicher Betrieb

  • Hallo,


    über die Baugenehmigung wurde nun negativ entschieden, Begründung ist das es keine gesunden Wohnverhältnisse geben kann. Der Anwalt versucht aktuell gegen den Verkäufer vorzugehen, er ist leider nicht auffindbar und hat sich höchstwahrscheinlich irgendwo abgesetzt. Eine Klage gegen den Makler wird wahrscheinlich ins nichts führen, da es dort kein Geld zu holen gibt, wenn er überhaupt haften wird. Gegenüber der Hausbaufirma stehen die Chancen noch schlechter. Generell kann eine Vertragsrückabwicklung nur gegenüber dem Verkäufer des Grundstücks erfolgen, ebenso eine Kaufpreisminderung.


    Wir bereiten uns aktuell schon auf die Insolvenz vor.

  • Hallo,


    über die Baugenehmigung wurde nun negativ entschieden, Begründung ist das es keine gesunden Wohnverhältnisse geben kann. Der Anwalt versucht aktuell gegen den Verkäufer vorzugehen, er ist leider nicht auffindbar und hat sich höchstwahrscheinlich irgendwo abgesetzt. Eine Klage gegen den Makler wird wahrscheinlich ins nichts führen, da es dort kein Geld zu holen gibt, wenn er überhaupt haften wird. Gegenüber der Hausbaufirma stehen die Chancen noch schlechter. Generell kann eine Vertragsrückabwicklung nur gegenüber dem Verkäufer des Grundstücks erfolgen, ebenso eine Kaufpreisminderung.


    Wir bereiten uns aktuell schon auf die Insolvenz vor.

    Euer Anwalt versucht gegen den Verkäufer vorzugehen ? Ihr habt doch vor 25 Jahren das Grundstück gekauft, oder habe ich was übersehen ?


    Ihr bereitet euch auf die Insolvenz vor ? Wenn ihr das vor 25 Jahren gekauft habt ? Das passt doch so nicht zusammen ?

    • Offizieller Beitrag

    - Der Anwalt versucht aktuell gegen den Verkäufer vorzugehen, er ist leider nicht auffindbar und hat sich höchstwahrscheinlich irgendwo abgesetzt.

    - Eine Klage gegen den Makler wird wahrscheinlich ins nichts führen, da es dort kein Geld zu holen gibt, wenn er überhaupt haften wird.

    - Gegenüber der Hausbaufirma stehen die Chancen noch schlechter.

    Das alles nach

    25 Jahren

    ? Und von einer Hausbaufirma war vorher auch nicht die Rede. Irgendwas fehlt da, und die Schilderung liest sich - zumindest und er Wortwahl - etwas eigenartig. Aber der Ansatz nach 25 Jahren überhaupt noch etwas holen zu wollen ist ja schon etwas lustig.

    Wir bereiten uns aktuell schon auf die Insolvenz vor.

    Wieso das denn? Dass, das

    ... Restrisiko bestand, nicht bauen zu können und damit überteuertes Gründland erworben zu haben.

    War doch offensichtlich bekannt. Und wie aus der fehlenden Möglichkeit, ein erworbenes Grundstück 25 Jahre nach dem Erwerb mit einem EFH zu bebauen eine Privatinsolvenz resultieren soll ist mir allenfalls indirekt erklärlich.


    Sorry, aber irgendwas an der Geschichte stimmt nicht oder fehlt! :thumpsdown: