Konstruktionsaufbau Dachterrasse

  • Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich des Konstruktionsaufbaus einer Dachterrasse. Es handelt sich um einen rechteckigen Grundriss mit Gefälle 2% zu einer Seite, also keine Kehlen oder Grate.

    Angedacht war folgender Aufbau:

    Stahlbetondecke über beheiztem Wohnraum

    Bitumen-Voranstrich (Bu**it)

    Elastomer-Bitumendampfsperrbahn (Ba**erTherm) d= 4mm

    Dämmung zweilagig 1.Lage (Ba**er PIR) WLS 023 d=80mm 2.Lage Gefälledämmung (Ba**er PIR ) WLS 023 d=55mm

    FPO-Dachbahn (Ba**er Thermoplan)

    Drainagematte (Schl**er-Troba)

    Keramische Platten im Splittbett

    oder glw.


    Angeboten hat der Dachdecker folgendes:

    Schweißbahn V40 S4 AL

    Gefälle mit Latten und Sand herstellen

    PUR-Dämmplatten 2-lagig 2x6cm WLG 024

    Trennlage Kunstfaservlies KV100 PES

    Wolfin M Dichtungsbahn 1,5mm


    Was ist davon zu halten? Hat die Gefälledämmung an sich irgenwelche Nachteile, außer einem höheren Preis? Ist die Herstellung des Gefälles mit Latten und Sand entsprechend der Norm bzw dem Stand der Technik?


    Danke für Antworten!

  • PUR-Dämmplatten gibt es fertig ab Werk. Warum sich der Kollege mit Sand und Dachlatten abgibt, frage ihn mal.

    Wer hat "deinen" Dachaufbau zusammengestellt? Der Aufbau wäre für mich stimmig .

    • Offizieller Beitrag

    Wer hat "deinen" Dachaufbau zusammengestellt? Der Aufbau wäre für mich stimmig .

    Aber woher kommt das lustige "gleichwertig" und wer stellt die Gleichwertigkeit wie fest?

    • Offizieller Beitrag

    Das bezieht sich meiner Meinung nach auf den Plattenbelag. Nicht auf den Aufbau bis Drainageplatte.

    Ich halte das "gleichwertig" für Bauträger-Sprech und für ziemlich sinnlos, da nicht nach eindeutigen Regeln prüfbar. Vernünftiger fände ich eine hersteller- und produktunabhängige Beschreibung unter Nennung aller technisch und gestalterisch erforderlichen Eigenschaften der jeweiligen Bauteile.

    Aber ich bin da etwas eigensinnig: Ich schreibe ja auch in vielen Bereichen freiwillig nach Standardleistungsbuch aus ...

  • Guten Morgen,

    nun ja, es ist ja noch keine Ausschreibung und das "oder gleichwertig" steht deshalb da, weil die Firmen idR. lieber die Produkte bestimmter Hersteller verarbeiten. Damit soll dem DD die Möglichkeit gegeben werden, den angedachten Aufbau von Material und Funktion her gleichwertig mit seinen bevorzugten Produkten anzubieten, ob das dann gleichwertig ist, muss geprüft werden. Ich bin der Meinung, dass eine offene Kommunikation im Vorfeld auf jeden Fall hilfreich ist, aber wie man sieht, hat das in diesem Fall ja mal gar nicht geklappt... Wie gesagt, es ist noch keine Ausschreibung, das Projekt ist noch nicht mal in der Genehmigungsphase, sondern es geht um die Frage, welcher Anbieter das gewünschte liefern kann und will.

    • Offizieller Beitrag

    für die abdichtungsbahnen, wenn die nicht herstellerspezifisch ausgeschrieben werden sollen, gibt es doch herstellerunabhängige bezeichnungen, die man vorrangig verwenden könnte?


    auch wenn gerne das gegenteil behauptet wird, kann man auch herstellerspezifisch planen - und entsprechend ausschreiben - hat aber u u mehr erklärungsaufwand. das kann man machen, wenn ein produkt im speziellen einsatzbereich vorteile aufweist, allgemein marktgängig und im wettbewerb ist.


    angenommen, bei einem teil wie der drainmatte gäbe es keine normativen regelungen, sondern nur eigenerklärungen der hersteller - dann wäre es aufgabe des planers, die technischen anforderungen rauszuarbeiten und entsprechend anforderungen auszuschreiben und nachweisverfahren zu beschreiben?

  • angenommen, bei einem teil wie der drainmatte gäbe es keine normativen regelungen, sondern nur eigenerklärungen der hersteller - dann wäre es aufgabe des planers, die technischen anforderungen rauszuarbeiten und entsprechend anforderungen auszuschreiben und nachweisverfahren zu beschreiben?

    Was glaubst Du, warum immer weniger Kollegen für öffentl. Hand LP 6 machen. Da muss ALLES Herstellerunabhängig ausgeschrieben werden. Auch dann, wenn es nur 1 Produktfür die Anwendung gibt und jeder weiß, dass es um Produkt X von Hersteller Y geht. Es könnte ja in Takkatukkaland einen Hersteller geben, der genausowas hat und somit der Wettbewerb dadurch behindert/verzerrt würde.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Was glaubst Du, warum immer weniger Kollegen für öffentl. Hand LP 6 machen


    weil die das

    für die abdichtungsbahnen, wenn die nicht herstellerspezifisch ausgeschrieben werden sollen, gibt es doch herstellerunabhängige bezeichnungen, die man vorrangig verwenden könnte?

    nicht checken?


    es kann ja wohl nicht sein, dass nach belieben des hochheiligsten ausgeschrieben wird, weil dessen lieblingsvertreter die schönsten meterstäbe und sooo geschmeidige LV-texte (mit den richtigen produkten: natürlich), bringt.


    wenn ich mir unser regelungswesen anschau, stelle ich fest, viele "ach so einfachen", per abZ, abP, ETA, DoP usw. geregelten produkte verschleissen innerhalb von mehr als 2 zulassungsperioden und treten dann einen schritt zurück, andere treten an platz eins. mindestanforderungen normativ zu regeln, wäre ein weg zu robusteren, einheitlichen planungsgrundlagen (fehlt nur noch kostenfreier zugang :P ) . deshalb, und wenn für anderes vorgehen die begründung fehlt, ist der bessere weg

    1. herstellerneutral auszuschreiben, wenn es keine sonderanforderungen gibt und nur dann
    2. produktspezifisch auszuschreiben, wenn ein produkt erklärbare (!) vorteile hat