Statik Carport

  • Hallo, ich habe mich hier neu im Forum angemeldet und hoffe, dass ich hier richtig bin.

    Meine Partnerin und ich haben ziemlich spontan beschlossen, unser Doppel-Carport mit Segmenttoren auszustatten. Zufällig sind wir auf zwei identische und ziemlich optimal passende Modelle in einem Kleinanzeigenmarkt gestoßen und haben zugeschlagen.


    Nun mache ich mir in Nachhinein aber etwas sorgen wegen der Statik. Aus meiner Sicht ist das Carport ausgesprochen stabil und großzügig dimensioniert (siehe Foto) und alle Füße sind fachgerecht mit Punktfundamenten verankert. Leider sind die beiden Balken links und rechts nach hinten versetzt, so dass in an der Hauswand einen zusätzlichen Balken anbringen würde und links ebenfalls einen weiteren Balken anbringe (siehe zweites Foto). Die Carport-Einfahrt ist übrigens nach Osten ausgerichtet.


    Mit ist klar, dass hier nun keiner mal so eben die Statik des Carports berechnen und man mir auch keine (rechts)verbindliche Aussage geben kann... Aber vielleicht eine gesunde Einschätzung, ob unser unterfangen möglich ist oder ob wir lieber doch einen Experten vor Ort das durchrechnen lassen sollten.


    Gruß und vielen Dank für die Antworten im voraus.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Sven

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin kein Statiker, aber würde Dir den Gang zu einem solchen empfehlen. So teuer ist das nicht. Da lässt sich vieles schwer einschätzen aus der Ferne und da wird sich hier keiner rauslehen und eine Aussage treffen.


    Wo kommt der Carport her? Hast Du dafür eine Statik? Das wäre auf jeden Fall gut.


    Was mir noch einfällt: Ab wann ist ein Carport kein Carport mehr und gibt es Konsequenzen (baurechtlich ) deswegen? Das wäre meine Frage an die Experten hier im Forum.

  • Was mir noch einfällt: Ab wann ist ein Carport kein Carport mehr und gibt es Konsequenzen (baurechtlich ) deswegen?

    In Nds gibt es (baurechtlich) keine Carports oder gesonderte Regelungen. Sie werden wie Gebäude bzw. Garagen (Grenzabstände) behandelt. Von daher auch keine baurechtliche Statusänderung

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Naja, wenn aber alle Seiten eines Carports geschlossen werden, ist es kein Carport mehr. Dann ist es eine Garage oder ein Lager. Das wiederum bedarf einer Änderung.


    Klarheit bringt dabei die Auskunft, in die Genehmigung des Carports sich einzulesen bzw eine Fragestellung bei den Genehmigungsbehörden.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Hallo Ihr,

    schon mal vielen Dank für die Rückmeldungen! Ich habe eben mit einem Statiker vor Ort telefoniert und er will sich das anschauen.


    Wenn ich Ralf richtig verstanden habe, unterscheidet Niedersachen nicht zwischen Carport und Garage... somit scheint es keine Änderung zu sein?!?


    Gruß

    Sven

  • Das wiederum bedarf einer Änderung.

    Änderung wobei? Nochmal: Als baurechtlichen Begriff gibt es in Nds das Carport nicht. Es wird in baurechtlicher Hinsicht behandelt wie eine Garage. Von daher ist es auch egal, ob eine Aussenfläche offen oder geschlossen oder eine Tür ist.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Off-Topic:

    Ach, immer diese Niedersachsen mit ihrer Extrawurst :D ;)

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

    • Offizieller Beitrag

    In Nds gibt es (baurechtlich) keine Carports oder gesonderte Regelungen. Sie werden wie Gebäude bzw. Garagen (Grenzabstände) behandelt. Von daher auch keine baurechtliche Statusänderung

    In Bavaria ist es zB so, dass man vor einem Carport keinen oder nur einen sehr geringen Stauraum benötigt (es gibt da recht unterschiedliche, lokale Satzungen), vor einer Garage aber zumeist 5m Abstand zw. Tor und Straßenraum (auch hier gibt es Ausnahmen!).


    Gibt es in Nds. keine ähnlichen Regelungen?

    • Offizieller Beitrag

    Meine Empfehlung: geht zum Statiker. Als wir unser Carport haben bauen lassen, hat die Statik um die 700 oder 800 EUR gekostet. Dann habt Ihr alles sicher und gut ist.


    Meine zweite Empfehlung wäre gewesen: spart Euch das Geld für die Statik und für die Tore und lasst das Carport wie es ist. Das sieht doch grässlich aus, solche an ein Carport hingebastelte Tore. Aber ihr habt ja schon zugeschlagen... Dann macht wenigstens die linke Seite auch noch zu.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Änderung wobei? Nochmal: Als baurechtlichen Begriff gibt es in Nds das Carport nicht. Es wird in baurechtlicher Hinsicht behandelt wie eine Garage. Von daher ist es auch egal, ob eine Aussenfläche offen oder geschlossen oder eine Tür ist.

    So kenne ich das auch.


    Gruß

  • Danke noch einmal für die Unterstützung, Meinungen und Hinweise!


    Man sieht selten so große Doppelcarports (zumindest hier bei uns)... vielleicht stört deshalb der Balken in der Mitte... wer weiß


    Da ich handwerklich begabt bin, bin ich mir sicher, dass es nachher nicht hingebastelt ist... ob's gefällt? Keine Ahnung... vielleicht gefällt es noch nicht mal uns... aber für uns hat es vor allem praktische Gründe :)


    Gruß

    Sven