Schlechtwetterperiode und Mangelbeseitigung

  • Hallo zusammen,


    mein Partner und ich bauen mit einem regionalen kleinen Bauträger unser EFH.

    Baubeginn war im August letzten Jahres. Aus Sicherheitsgründen haben wir uns einen Bausachverständigen dazu geholt.


    Mit dem Bauträger war immer alles toll, dann fing der Bau jedoch an und der Gutachter fand direkt einige Mängel an der Bodenplatte, bevor diese einen Tag später gegossen werden sollte. Also erst einmal drei Wochen Baustopp und dann ging das Drama los.

    Der Bauträger hat sich fürchterlich quer gestellt und wollte uns den Stopp anhängen - wir wären kleinkariert und das Haus würde von den Mängeln nicht zusammenstürzen. Im Endeffekt wurden die Mängel dann anstandslos ausgebessert und wir konnten auch erreichen, dass uns der Stopp nicht zu Lasten gelegt wird.


    Es ging dann flott weiter und wir haben uns wieder sehr auf unser neues Heim gefreut - bis zum nächsten Termin mit dem Gutachter. Es sind wieder viele Sachen aufgefallen - das massivste Problem ist, dass das Mauerwerk nicht richtig verfugt wurde - sämtlich Stoß- und Längsfugen sind nicht vollflächig verfugt worden.

    Auch hier hat sich der Bauträger wieder massiv quer gestellt und wollte uns ausreden, dass es sich hier wirklich um einen Mangel handelt. Wir haben dann den Hersteller der Porenbetonsteine kontaktiert, welcher uns den Mangel auch noch einmal bestätigt hat. Als wir einige Tage später einen Termin mit diesem und dem Bauträger vor Ort vereinbaren wollten, mussten wir erfahren, dass man sich bereits getroffen hatte. Erst auf Nachfrage beim BT wurde uns dann mitgeteilt, dass die Fugen ausgebessert werden würden (allerdings nur dort, wo noch nicht geklinkert ist - da wären die Fugen in Ordnung...).


    Die Frist zur Mangelbeseitigung hat man jedoch verstreichen lassen. Da es bereits Mitte November war, wurde es an einigen Tagen etwas kälter - jedoch nicht durchgehend. Als es noch einmal eine wärmere Phase gegeben hat, haben wir eine erneute Frist gesetzt - man hat diese wieder verstreichen lassen.

    Nun bekommen wir seit Dezember wöchentlich einen "Schlechtwetterbrief", in welchem es auch heißt, dass einzelne Schönwettertage ggf. nicht berücksichtigt werden können. Also haben wir einen Tag in der Woche unter 5° Grad, so erhalten wir den Brief - die anderen 6 guten Tage werden nicht berücksichtigt.

    Man hat uns auch bereits gesagt, dass es noch bis April kalt sein kann.


    Einen fixen Fertigstellungstermin haben wir nie bekommen - jedoch ist eine feste Bauzeit von 7 Monaten vereinbart worden. Diese wäre normalerweise eigentlich Ende März vorbei.


    In dem von uns unterschriebenen Bauvertrag heißt es, dass unter 5° Grad Lufttemperatur nicht gearbeitet wird und dies dazu führt, dass Ausführungsfristen verlängert werden. Wir haben es also leider unterschrieben - jedoch hören wir von allen Seiten, dass das doch so nicht rechtens sein kann.

    Wir haben bereits mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufgenommen. Die können uns jedoch nicht weiterhelfen, da das Thema hier viel zu komplex ist. Den Gang zum Anwalt wollen wir uns eigentlich sparen, da dies vermutlich zu nur noch mehr Ärger und einem noch längeren Baustopp führt. Für uns wäre ein Anwalt die letzte Option.


    Wir mussten leider feststellen, dass der Bauträger in einem benachbarten Dorf während der gesamten Zeit an einem anderen Haus den kompletten Rohbau inkl. Klinker, Dach und Fenster fertiggestellt hat. Baubeginn war weit nach unserem.


    Leider verhält sich der Bauträger uns gegenüber sehr zickig und wir sind ratlos, was wir in unserer Situation aktuell tun können.

    Wir versuchen regelmäßig, mit dem Bauträger Kontakt aufzunehmen, aber es wird sich nicht zurück gemeldet oder nur schwammig auf Fragen geantwortet.


    Für anregende Ideen oder Meinungen zu dem Thema wären wir sehr dankbar.


    Vielen Dank schon vorab:)


    Reiki94

  • Ah entschuldige, ja natürlich GU - wir sagen umgangssprachlich immer Bauträger, aber eigentlich ist er das gar nicht.
    Das Grundstück ist unseres und wir hatten hier auch keine Bindung.

    • Offizieller Beitrag

    Einen fixen Fertigstellungstermin haben wir nie bekommen - jedoch ist eine feste Bauzeit von 7 Monaten vereinbart worden. Diese wäre normalerweise eigentlich Ende März vorbei.


    In dem von uns unterschriebenen Bauvertrag heißt es, dass unter 5° Grad Lufttemperatur nicht gearbeitet wird und dies dazu führt, dass Ausführungsfristen verlängert werden. Wir haben es also leider unterschrieben - jedoch hören wir von allen Seiten, dass das doch so nicht rechtens sein kann.

    Vermutlich wurde ein Bauvertrag rein nach BGB geschlossen. Da bin ich nicht ganz so sattelfest. Generell ist es aber

    1. richtig, dass unterhalb von 5°C nur noch wenige Rohbauarbeiten ohne Zusatzmaßnahmen ausgeführt werden können. Hierzu ist der Bauherr ggf. zu informieren.
    2. auch klar (und in der VOB/B eindeutig geregelt) dass der Jahreszeit entsprechende Witterung zu erwarten und einzukalkulieren ist und keine Bauzeitverzögerung verursachen kann.

    Aber gilt für Euch die VOB/B?

    • Offizieller Beitrag

    Zu 2. möchte ich noch Einwänden, dass das Wetter schon noch dem üblich zu erwartenden widerspiegeln muss.

    Eine Frostdauer von fast 3 Monaten wie z.B. 2012 wäre sicherlich ein Grund für eine unverschuldete Behinderung.

    Was aber üblich ist????? Da streite ich mich auch immer wieder aufs neue drüber.

    Insbesondere mit unseren Großauftraggebern.

  • Skeptiker: Im Bauvertrag steht, das Vertragsbestandteil u.A. ist: Die anerkannten Regeln der Technik (ATV/VOB/C)


    Leider kenne ich mich damit überhaupt nicht aus, geht es hier um das gleiche?