Hallo ihr Lieben,
mich fasse mich ziemlich kurz.
Wir bauen auf eine Garage auf und haben mit der Nachbarin eine eingetragene Vereinigungsbaulast August 2020. Baugenehmigung vorhanden.
Die Nachbarin ist letzten Monat verstorben und wir starten in 2 Wochen den Aufbau.
Die Erbengemeinschaft hat per Brief mitgeteilt, das sie dem Aufbau nun aber nicht zustimmt.
Ist es rechtlich möglich, das die Erben dies anfechten können?
Liebe Grüße
J.Kramer