Vorsatzschale (Dusche) Wandtiefe 200mm

  • Sehr geehrter Damen und Herren


    Ich hab zurzeit folgendes Problem im Grundriss (Neubau-Mehrfamilienhaus) wurde eine Vorsatzschale von ca.100mm vom Architektenbüro für die Dusche vorgesehen.
    Tatsächlich wurde die Vorsatzschale von der beauftragen Sanitärfirma/Trockenbau in einer Tiefe von 200mm ausgeführt. Ich kann mir das nicht erklären, laut den Informationen, die ich zu den verbauten Produkten finde, sind deutlich geringer Tiefen möglich. Laut der besagten Sanitärfirma/Trockenbau sind 200mm vollkommen normal und technisch nicht anderes umsetzbar. Es sind keine weiteren Trinkwasserleitung, Abflussleitung in diesem Bereich vorgesehen nur die Dusche, das Mauerwerk hinter der Vorsatzschale besteht aus Kalkstein. Aufgrund der jetzigen Tiefe von 200mm ist es mir nicht mehr möglich den geplante Duschbereich von 100x100 zu realisieren da der Bereich mit der Türzarge kollidiert.

    Verbaute Komponenten:


    1. Raindance Select E120 3jet Handbrausee

    2. Hansgrohe Shower Select Thermostat für 2 Verbraucher

    3. Hansgrohe Kopfbrause Raindance Select S 2-jet Ø30cm

    4. Brauseschlauch Isiflex 'B 160cm verchromt

    5. Wandanschlussbogen FixFit Porter square eckig mit integriertem Bausehalter verchromt

    6. Dallmer TistoPlan Bodenablauf K12 12 x 12 cm

    7. Grundkörper ibox universal

    8. TECE TECEprofil Bad-/Duschmodul für UP (für mich auch nicht ganz nachvollziehbar)


    1. welche tiefen entsprechen der norm bzw. werden erreicht ?

    2. war ein TECT Bad-/Duschmodul überhaupt nötig ? Den Grundkörper von Hansgrohe könnte man doch auch direkt an dem Mauerwerk befestigen korrekt?

    3. sind 200mm wirklich die Regel ?


    Ich bedanke mich herzlich im Voraus und hoffe, das mir jemand weiterhelfen kann.


    meine Informations Quellen

    https://pro.hansgrohe.de/mehrwerte/technologien/ibox

    How to install a Hansgrohe iBox universal

    Hg_ibox_planung_installation.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Anda () aus folgendem Grund: pdfs wegen Anonymisierung gelöscht.

  • Skeptiker

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • ICh sehe leider keinen IST zustand im sinne . "Hier ein Bild vom bauzustand".


    Wahrscheinlich wurde wieder die Kanalisation vergessen zu berücksichtigen. Das Wasser von der Dusche muss ja irgendwo hin.

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  • Hier


    TECEprofil: Badmodule / Bidet- & Duschmodule | TECE


    siehst Du das Problem. Das Duschmodul hat allein schon eine Tiefe ( je nach Modell ) von 80 - 98 mm und es mußte so weit vor der Treppenhauswand aufgestellt werden, dass dahinter u.a. noch das Dusch-Abwasserrohr zur Abwasserfallleitung vor der Außenwand geführt werden konnte. Also Aufbautiefe = mindestens 80 + 70 + Abwasserrohrdämmung von x + Beplankung = rund 200 mm bei Tect-Duschmodul.


    Denn der Ablauf ist lt. Planung an der Wandecke zum Flur. Optimierung hätte möglicherweise darin bestehen können, den Ablauf auf die Duschecke rechts zu verlegen und erst links hiervon ein Modul für die Dusche als Halterung für die Armatur und die Wasserversorgung der Dusche anzubringen.


    Problem war also das Abwasserrohr in der Duschecke links zum Flur.


    Detailplanung fehlt offensichtlich ---> Planungsfehler des Architekten oder des Bauträgers, sofern es eine neu erstellte ETW ist, ist aber egal.


    Wenn die Sanitärfirma den Architektenplan zur Ausführung hatte, hätte sie sehen müssen, dass eine Vorsatzschale von nur 10 cm Tiefe vorgesehen ist und 20 cm nicht funktionieren. Also hätte sie vor der Ausführung auf Bedenken hinweisen und eine Lösung abwarten müssen Das hat sie offenbar nicht getan. Hätte sie auf Bedenken hingewiesen, hätte man die Möglichkeiten einer anderen Ausführung ( s.o. ) klären können, aber einfach ausführen - wie immer - war keine zulässige Option und führt auch bei der Sanitärfirma zum Mangel. Wenn was anderes ausführbar war, dann bleibt es beim Mangel und es muß auf Verlangen zurückgebaut werden. Sollte eine andere Lösung nicht möglich sein, dann bleibts bei der derzeitigen Ausführung, weil 100-er Dusche im Bestand ( Rohbau ) von Anfang an unmöglich war.


    Jetzt liegt es an Dir, nachzuweisen, dass auch eine 100 er Vorsatzschale bei der gebotenen reiflichen Überlegung ausführbar gewesen wäre. Der Architekt wird " mauern ". Also brauchst Du einen externen Planer, wenn die Sanitärfirma bei der Behauptung verbleibt " technisch nicht anders umsetzbar ".

  • Nachtrag: Achte auch darauf, dass die Vorsatzschale aus GKB und die gesamte Dusche ordnungsgemäß mit einer Verbundabdichtung abgedichtet wird. Wird nach meiner Erfahrung häufig falsch gemacht, insbesondere dann, wenn es auch noch eine bodentiefe Dusche ( ohne Duschtasse ) sein sollte.

  • Hallo Eric,


    ich danke dir für deine Antwort, der Punktablauf ist tatsächlich zentral positioniert und nicht wie im Grundriss eingezeichnet. Ist der Abfluss nicht bereits im Estrich bzw. unterhalt vom Ständerwerk und beeinflusst die Vorsatzschale in der tiefe nicht mehr? Es Handel sich um eine bodengleiche Dusche


    Leider Kamm, weder der Sanitärbetrieb noch der Fliesenleger mit bedenken zu uns. Der Fliesenleger hat auch ohne absprachen, einfach 90x90 gefliest. Und aufgrund der aktuellen Situation war uns der Zugang zu Baustelle nicht immer so einfach gestattet. Daher haben wir die Problematik erst so spät erkannt.


    Was mich wunder, warum kam überhaupt ein Trägersystem von TECE zum Einsatz. Den Grundkörper von Handgroße kann man doch auch direkt an dem Mauerwerk befestigen. Laut Datenblatt ist hier eine min Einbautiefe von 80mm möglich.

  • Hallo,


    wohin geht denn nun der Kanalanschluss des Bodenablaufs?


    Diese Leitung für diesen hat mindestens 7-8cm durchmesser.

    Wenn diese Leitung in der Trockenbauwand geführt wird, dann mag das theoretisch für eine 10cm Wand reichen. Allerdings muss die Wand sich ja selber tragen und somit die Ständer der Wand vor das Rohr gestellt werden. Ergo kommt vor das Rohr das Ständerwerk samt Plattenbaustoffe und Fliesen.

    EIn Aufsetzten der Wand auf dem Roh ist NICHT möglich!


    Da es schon fixfertig ist, frag mich mich was man da nun noch machen soll? ist doch schon längst passee.


    Edit:

    Das Modul von Tece hat man wahrschein genommen um die Grundarmatur Schallschutzmässig zu trennen und stabil einzubauen. Es handlet sich hier ja um ein MFH?!

    Ich kenn allerdings die TECE Module nicht so gut.


    Was ist das Ziel? eine größere Dusche?

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  • Hallo chieff,


    das Ziel wäre natürlich die Dusche, die uns versprochen wurde 100x100 und nicht 90x90, wo genau der Kanalanschluss hingeht, kann ich dir nicht sagen. Laut Geberit kommt man Zzgl. Trockenbau (Gipsplatten, Fliesenkleber, Fliesen im Normalfall auf 12 cm. Auch der Hersteller TECE konnte sich die Ausführung in 20 cm nicht erklären.


    Ich wollte aber natürlich noch einige Fachleute und Experten fragen, um einfach gegen den Handwerk besser zu argumentieren.

  • Warum hat die Dusche nun 90x90? Ist die Duschabtrennung schon drin? Bis wohin wurde gefliest?

    Nie und nimmer würde ich auf einen Rückbau der Vormauerung bestehen oder gar Argumente suchen, warum dies möglich ist und sein muss. Ich würde meine Energie dahingehend einsetzen, dass Du deinen Quadratmeter Dusche bekommst, den Du bezahlt hast. Nach deinem Ist-Zustandsplan gehen da problemlos doch mindestens 95x120.

  • Hallo Feelfree,


    das Bad wurde Breits komplett gefliest. Den Gedanken hat ich tatsächlich auch schon leider hast du bereist bei 90x120 nur noch ein Durchgang von ca. 55-59 cm bis zum Waschtisch. Dazu kommt noch das der Punktablauf zentral (50x50) Positioniert wurde also für die geplante 100x100. Hier hätte ich auch wesentlich mehr Platz laut Grundriss, aber die Vorsatzschale vom Waschtisch hat auch noch mal 20 cm bedeutet der Waschtisch ragt auch weiter in den Raum.

  • Gute Idee, einen Fachmann vor Ort mit der Überprüfung zu beauftragen. Hier im Forum bringt das nichts, weil Du keine Fotos aus der Bauzeit hast.


    Wenn der von Dir vorgelegte 1. Plan das vereinbarte Bau-Soll war, dann haben die sich ja an nichts gehalten, auch nicht im Bereich des Waschtischs und das in einem so kleinen Badezimmer. Die geplante Ablage am Waschtisch von 8 cm war allerdings auch " grenzwertig ".


    Der vorhandene Duschablauf hat mit Sicherheit ein Rohr zur Treppenhauswand und ist dann mit Bögen hinter dem TECEprofil entlang der Treppenhauswand zum Fallrohr im Bereich des WC´s geführt worden, was dann weiterhin die Tiefe der deckenhohen Vorsatzschale von 20 cm erklärt.


    Es bleibt also dabei, dass die Abwasserverrohrung nicht hinter, sondern seitlich vom TeCe in die Vorsatzschale hätte eingeführt werden müssen. Ob hierfür der Bodenaufbau in der Dusche ausgereicht hätte?? Pläne zum Bodenaufbau über der Rohbetondecke gibt´s wahrscheinlich nicht.


    Sind das Fliesen oder Estrich vor und seitlich der hellen Bodenfliesen in der Dusche. Wenn es der Estrich sein sollte, würde ich auch die Verbundabdichtung und das Vorhandensein der Dichtbänder an der Boden-Wand-Fuge gleich mitprüfen lassen. Silikon alleine würde die Dichtigkeit der Fuge nicht gewährleisten.

  • Ich möchte fast wetten, das die zwei Steckdosen + Lichtschalter sich in Installationszone 0 befinden. Inst.-zone 0 = Nicht mal Kabel! Schneid mal einen Faden, der 60 cm lang ist und kleb ihn mit Klebeband an den Auslauf des Wasserhahns. Innerhalb des Schwenkbereichs dieses Fadens darf keine E-Installation sein!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Mich würde mal interessieren, wie weit der Architekt beauftragt war, ob Fachplaner eingebunden waren und wie die Beauftragung der Unternehmer (GU oder Einzelaufträge) erfolgte.


    Anscheinend gab es weder eine Koordinierung der einzelnen Gewerke noch eine Bauleitung.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Anscheinend gab es weder eine Koordinierung der einzelnen Gewerke noch eine Bauleitung.

    Wie kommst Du denn darauf? Das ist ein MFH (vom Bauträger). Natürlich gibt es da Architekten und Bauleitung, aber die handeln halt im Sinne des Bauträgers und nicht im Sinne des Wohnungskäufers.

  • = Bereich innerhalb von Dusch- und Badewannen, also da, wo normalerweise sich das Wasser bestimmungsgemäß staut.

    Stimmt. Aber netter wäre gewesen, gleich mit zu erwähnen, dass es statt dessen 2 ist und das an den 60 cm (mit Faden) nichts ändert.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Nein, es ist nicht 2. Das gilt nur für Duschen und Badewannen, NICHT für Waschbecken. Ich kenne ehrlich gesagt auch kein vernünftiges kein Bad, in dem diese Regel erfüllt wäre, so es sie denn gäbe.

  • Da ich den bisherigen Ausführung nichts zu Bauträger, GU/GÜ, Einzelvergabe gefunden habe, habe ich nachgefragt.

    Wie kommst Du denn darauf? Das ist ein MFH (vom Bauträger). Natürlich gibt es da Architekten und Bauleitung, aber die handeln halt im Sinne des Bauträgers und nicht im Sinne des Wohnungskäufers.

    Nur woher weißt Du, dass es a) ein MFH ist und b) vom Bauträger errichtet wurde?


    Wenn es einen Architekten gab, der für den Bauherren tätig und mit LPh 8 beauftragt war, dann hat der massiv gepennt.

    Wenn ein Bauträger im Spiel war, dann will der jetzt etwas verkaufen, was so nicht vereinbart war.

    Wenn die Leistungen vom Bauherren einzeln vergeben wurden, fehlten Bauleitung und Koordinierung. Die Koordinierung fehlte sowieso schon bei den Planungsleistungen. Andernfalls hätte das Problem auffallen müssen.

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    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Zur Steckdosendiskussion:

    feelfree hat Recht. Für Waschtische gibt es keinerlei Einschränkungen der Installationszonen.


    de Bakel

    Dass es ein Mehrfamilienhaus ist, steht im Eingangsbeitrag und dass der TE nicht der Eigentümer des Ganzen ist, geht aus dem Kontext hervor.

    Bleibt nur die Frage: Käufer oder Mieter?

    • Offizieller Beitrag

    Ralf Dühlmeyer : Du meinst Bereich (nicht "Zone") 3 und wo genau findet sich die maßliche Vorgabe zu Deiner Bindfadenmessung?

    • Offizieller Beitrag

    Schau doch einfach in die in D (nicht in der Schweiz) geltenden Regeln und lies auch die Texte. Die eine Grafik zeigt einen Waschtisch, schreibt aber Dusche / Wanne dazu ...


    • Offizieller Beitrag

    Deswegen hatte ich ja 3 Graphiken verlinkt!

    Damit man sich aussuchen kann, welche davon wohl was meinen soll ...? X/

    • Offizieller Beitrag

    Schaffen wir jetzt auch die 15/5 cm im Türanschlußbereich ab, weil sie so oft ignoriert werden?

    Dieser Abstand kommt aber aus der DIN18015-3 und hat mit den Schutzbereichen in häuslichen Badezimmern erst einmal nichts zu tun. Es ist ja nicht so selten, dass man mehrere Normen berücksichtigen muss. Wenn man dann in einer der Normen etwas findet das nicht so richtig passt, dann bedeutet das ja nicht, dass man alle Normen ignorieren kann. Die Frage/Diskussion, ob der Abstand zur Tür sinnvoll ist, stellt sich in diesem Zusammenhang somit nicht.


    Abgesehen davon, ich kann mich nicht erinnern, dass es in DE irgendwann ein Verbot gab, Steckdosen im Bereich von Waschtischen zu montieren, egal ob darunter, daneben oder darüber. Es gab Zeiten, da wurde das im Zusammenhang mit Trenntrafos und später RCD diskutiert (Stichwort "Rasiersteckdose"), ein Verbot gab es aber nicht. Ich kann mich auch dunkel an eine Zeit erinnern, da bestand die Pflicht, dass über diese Steckdose ein Informationshinweis geklebt werden musste, zumindest war das im EnBW Revier (damals Badenwerk) so, und auch das Thema IP wurde oft diskutiert, da gab es m.W. auch Veränderungen.

    Vor xx Jahren kam dann die Pflicht einen RCD für Badezimmer und Außensteckdosen zu verwenden, dann RCD für alle laienbedienbaren Steckdosen.


    Es gab also im Lauf der Jahrzehnte Veränderungen bei den Anforderungen, aber zu keiner Zeit ein Verbot dieser Steckdose an sich.

  • die uns versprochen wurde 100x100 und nicht 90x90, wo genau der Kanalanschluss hingeht, kann ich dir nicht sagen. Laut Geberit kommt man Zzgl. Trockenbau (Gipsplatten, Fliesenkleber, Fliesen im Normalfall auf 12 cm. Auch der Hersteller TECE konnte sich die Ausführung in 20 cm nicht erklären.

    Geberit und co schreiben viel wenn der Wasserkopf langeweile hat und alles ideal ist.

    Darauf kann man sich nicht verlassen!!! Es zählt die Summe aller Wünsche und Gegebenheiten VORORT.




    Ich wollte aber natürlich noch einige Fachleute und Experten fragen, um einfach gegen den Handwerk besser zu argumentieren.

    Welchen? Den Heizer, den Sanitärer oder Fliesenleger oder Trockenbauer?


    Entscheidender ist doch, was ist vereinbart? Zählt dein "Plan" auch wirklich als Zentimeter genauer Wunsch?


    Ein Rückbau um eine Dusche um 6-8cm zu vergrößern, ist nicht erfolgsversprechend. Das ist aber eine persönliche Meinung.

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