Unterliegende Metallanschlüsse „geringe Wasserbelastung“

  • Hallo zusammen


    Wir haben da immer wieder Probleme mit sogenannten Trennblechen bei Reihenhäuser , die zum Nachbardach höhenversetzt angebracht werden. Der Höhenversatz ist meist nicht größer als 25 cm, der durch eine aufgebrachte Aufdachdämmung beim sanierten Dach entsteht . Erfahrungsgemäß decken wir immer bis zum Anschlussblech an, ohne den freien Wasserlauf mit 4 cm zu berücksichtigen, da dann kein Laub und Treibschnee unter die Eindeckung gelangen wird. Vorsichtshalber überdecken wir das Unterliegende Anschlussblech mit Profilierten Dachsteinen um 14 cm, gefordert sind 10 cm. Somit müssten wir nur die Dachsteine zurückschneiden und alles wäre erledigt.


    Im DDH Regelwerk wird unter 5.3.1.1(5) Anschlüsse mit durchgehend unterliegenden Blechen können ausgeführt werden als –einfache Anschlüsse mit Wasserfalz (nur bei geringer Wasserbelastung anzuwenden). Der freie Wasserlauf zwischen Wandseitiger Aufkantung und Deckwerkstoff oder Steg soll mindestens 40 mm betragen. Bei geringer Niederschlagsbelastung kann bis an das aufgehende Blech gedeckt werden.


    Meine Frage dazu ist, was ist eine geringe Wasser- bzw. Niederschlagsbelastung, gibt es dafür eine Formel zur Berechnung oder geht da jeder SV nach Bauchgefühl.


    Vorab schon mal Danke für eure Hilfe

    Gruß simmerl

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    warum macht ihr den Anschluss zum Nachbarn nicht einfach mit Schichtstücken aus Blei? Sicherste, einfachste und am wenigstens zu wartende Anschluss.


    Aber gehen wir mal auf das ZVDH ein:


    Erstmal sind es per se keine seitlichen Anschlüsse, sondern Ortabschlüsse. Da bei den Ortabschlüssen aber auf die 5.3.1 verwiesen wird, wird es nicht besser. Denn in der Fachregel ist die Sprache von "wandseitig", was in deinem Fall nicht zutreffend ist. In meinen Augen also nicht anzuwenden. Damit wäre auch der freie Wasserlauf, so wie die Niederschlagsbelastung irrelevant.


    Man muss sich doch einfach nur mal Fragen was die Ersteller offenkundig bezwecken wollten. Also: Wir haben ein aufgehendes Bauteil, sagen wir eine Giebelwand. Diese Giebelwand wird mit Niederschlag beaufschlagt. Das anfallende Wasser folgt der Schwerkraft und trifft sodann auf das Anschlussblech. Warum also der 40mm Wasserlauf? Genau um das ankommende Wasser sicher abzuführen. Damit ergibt sich dann auch der Umkehrschluss wann wir von einer geringen Wasserbelastung sprechen könnten. Dabei geht es nicht darum wie viel Regen senkrecht auf das Blech trifft, sondern wie es von den anderen Bauteilen belastet wird.


    Ich hoffe das hilft dir weiter.

    Dachdecker [ˈdaχˌdɛkɐ] - Jemand der basierend auf ungenauen Daten, die von Leuten mit fragwürdigem Wissen zur Verfügung gestellt werden, präzise Rätselraten kann. Siehe auch; Zauberer, Magier

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  • Wenn ich mir das Bild " Eindeckungen " ansehe, frage ich mich, ob denn die Brandschutzanforderungen erfüllt sind.


    In NRW wäre es jedenfalls so, dass die Brandwand zwischen den beiden Reihenhäusern, bis 30 cm über das im Bild zu sehende linke Reihenhaus mit nachgerüsteter Aufdachdämmung hochzuführen ist. Was das " Trennblech " zur Verhinderung des Brandüberschlags bringen soll, vermag ich nicht nachzuvollziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Eric, es kommt auf die Gebäudeklasse an wie die Brandwand herzustellen ist. Das kannst nicht verallgemeinern.

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  • Danke für die schnellen Antworten, wir hatten gerade Stromausfall.


    Das mit dem Blei ist bei uns in Bayern nicht üblich und würde hier jeder Bauherr aus optischen Gründen ablehnen. Als Ortgang wird bei uns die sichtbare Stirnseite bei einem Sattel- oder Pultdach, also den schrägen am Giebel verlaufenden Abschluss des Daches bezeichnet. Fakt ist, dass der SV genau auf 5.3.1.1.(5) hinweist. Es wäre doch mal interessant zu wissen, wann denn ein solcher Anschluss eingebaut werden kann. Sicher bei einem ausreichenden Vordach, die Wand nicht zu hoch, aber wie hoch. Gibt es dazu keine Berechnungsgrundlage?


    Herr Claus Wöbken hatte da mal in der DDH einen Beitrag „Mehr Schein als Sein“, selbst da hat er noch von geringer Niederschlagsbelastung gesprochen. Die Arbeiten sind natürlich nicht zum weiter empfehlen und mussten auch zurück gebaut werden.


    Serie-SV-1-Woebken.pdf


    Nun zu Eric.


    Die Gebäudetrennwand ist natürlich Vorschriftsmäßig hergestellt und das Trennblech hat mit dem Brandüberschlag nichts zu tun. Es ist auch kein Brandabschnitt (alle 40m), wo eine hochgeführte Brandwand erforderlich ist.