mir wurde gestern erzählt, dass auf einem 1000m² großen Grundstück mit GRZ 0,13 ein EFH mit 130m² gebaut werden soll, soweit ok. Aber ist es zulässig, dass dieses Haus mit 260m² unterkellert wird? Der Keller soll aufgeteilt werden in 130m² Kellerräume/Souterrainwohnung und 130m² Tiefgarage.

Frage zu Kellergröße
- clouliner
- Erledigt
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auf einem 1000m² großen Grundstück mit GRZ 0,13 ein EFH mit 130m²
Wird schon nicht gehen, weil zur GRZ mehr als nur das Haus zählt!
mit 260m² unterkellert wird?
Kommt auf die LBO und ggf. den B-Plan an
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GRZ 0,13
Sicher, dass die Zahl stimmt? So krumme Zahlen habe ich noch nie in einem B-Plan gesehen.
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Wird schon nicht gehen, weil zur GRZ mehr als nur das Haus zählt!
Was zählt denn noch, Stellplätze braucht es nicht?
GRZ 0,13 ... (Dokument bitte unter "Dateianhänge" hochladen, Speicherort auf dem eigenen Rechner einfügen bringt nichts!)
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Stellplätze braucht es nicht?
Stellplätz (die braucht es!), Zufahrt, Wege, Terrasse, Alles, was nicht zur Natur gehört im Prinzip!
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Auch bei einer Tiefgarage müssen Außenstellplätze nachgewiesen werden?
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Es ist (noch) nicht klar, ob die Kellergarage zulässig ist. Wenn ja, dann nein. Aber der Rest bricht dem Haus immer noch das Genick. Allein die Rampe.
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Zitat B-Plan:
"4. Gemäß § 19 Abs. 4, Satz 3 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch
4.1 Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten
4.2 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
4.3 bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück
lediglich unterbaut wird,
bis zu 100 % überschritten werden."
Evtl. ist das Grundstück größer als 1000 m², da das die Mindestgröße ist. Dann könnte es passen.
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warum ist die Rampe ein Problem, die ist doch auch unter Erdniveau?
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bis zu 100 %
Genau - bis zu. Daher mein Hinweis auf den B-Plan. Darin kann das nämlich eingeschränkt werden!
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Allein die Rampe.
Bei einer Sockelhöhe von 1,40 m muss die Fläche für die Rampe gar nicht so riesig sein. Bei einer durchschnittlichen Neigung von 10 % müssen evtl. nur 1,50 m überwunden werden, d.h. 3 x 15 = 45 m².
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warum ist die Rampe ein Problem, die ist doch auch unter Erdniveau?
Zählt aber mit. "...Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten..."
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warum ist die Rampe ein Problem, die ist doch auch unter Erdniveau?
Das kann nicht sein. Dann könnte ja keiner runterfahren (ausser Maulwürfen) Nur das -x,xx m zält nicht.