Fertiggarage umziehen? Suche nach geeignetem Platz? Was beachten?

  • Hallo,


    ein Bekannter möchte seine komplette Fertiggarage los werden. Er möchte stattdessen aus dem Platz zwei Carports machen.

    Die Garage hat ein Metalltor und ist wahrscheinlich aus den frühen 90er Jahren. Ich überlege mir, die ganze Zeit die Garage irgendwie selbst für mich zu nutzen. Ich bräuchte nämlich Stauraum und sie ist auch noch gut erhalten und auch fast zu Schade um sie zu entsorgen.

    Ich habe leider aber bisher kein Grundeigentum auf den ich sie stellen könnte.


    Im Netz habe ich mal nach Plätzen geschaut aber so nicht wirklich was gefunden. Wie geht man das am Besten an? Was muss ich dabei beachten?


    Grüße & Danke für antworten

  • Eine Fertiggarage zieht man nicht mal eben mit 2 Mann, die das Ding auf eine Sackkarre heben, um. Dafür brauchts meist Spezialfahrzeuge. Selbst wenn man das bekäme, wärs wahrscheinlich der teuerste Abstellraum, den man bekommen kann, gerade ohne eigenen Grund

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hallo & danke für die Meinung/Antwort.


    Das der Umzug einer Fertiggarage mit Aufwand verbunden ist, ist mir schon bewusst.. Wiegt ja auch ca. 25 Tonnen.

    Wie gesagt der Gedanke ist halt da und ich weiß nicht was alles möglich ist.

    Der Abstellort muss ja nicht im teuren Wohngebiet sein, er kann ja auch bei Aussiedelern, Äckern oder Schrebergärten sich befinden..

    Was da erlaubt ist oder wie ich überhaupt sowas finde, dies habe ich mir hier erhofft.


    Grüße

  • Hallo,

    das Umsetzten ist normal nicht möglich. Niemand kann dir garantieren, dass die zum Versetzen unbedingt notwendigen Anschlagpunkte (üblicherweise Innengewinde zum Einschrauben an Schlaufen) nach x-Jahren überhaupt noch tragfähig sind. Einfach irgendwoanders anschlagen geht auch nicht. Das heißt jedes verantwortungsvolle Kranunternehmen wird den Auftrag dankend ablehnen.

    Jochen

  • Kommt auf die Garage an. Es gibt auch Fertiggaragen, die kommen auf einer Art Tieflader mit eigener, in der Garage arbeitenden Hubhydraulik. Die könnte man auf dem gleichen Wege auch wieder anheben und versetzen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    sowas meint ihr dann?

    Garagentransporte

    ja

    Es gibt auch Fertiggaragen, die kommen auf einer Art Tieflader mit eigener, in der Garage arbeitenden Hubhydraulik. Die könnte man auf dem gleichen Wege auch wieder anheben und versetzen.

    so ist es und selbstverständlich hat es auch schon jemand als Video auf YouTube eingestellt. :thumbsup:

  • Ich habe leider aber bisher kein Grundeigentum auf den ich sie stellen könnte.

    ich kenne niemand, der einfach auf seinem Grundstück so viel Platz übrig hat, dass er da eine fremde Garage abstellen lassen würde. Nicht mal gegen Geld.

    Wie geht man das am Besten an?

    Eine Garage zum mieten suchen und die überflüssige Fertiggarage das Problem des Bekannten sein lassen.

  • Irgend wo außen geht auch nicht. Schrebergarten geht auch nicht, weil so Garage nicht für Schrebergärten genehmigt werden würde, allein schon von den Satzungen der Schrebergartenvereine nicht zu reden von den Regeln der meist öffentlichen Vermieter dieser Anlagen. Evtl. kannst Dir nen Platz auf einem Industriegelände mieten, das für allerlei Schabernack genutzt wird.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

    • Offizieller Beitrag

    ich kenne niemand, der einfach auf seinem Grundstück so viel Platz übrig hat, dass er da eine fremde Garage abstellen lassen würde. Nicht mal gegen Geld.

    Zumal ja auch noch eine Genehmigung erforderlich sein könnte, die auch noch Geld kostet. Und einen Stromanschluss möchte die Garage vielleicht auch haben ....


    Ich fasse 'mal kurz zusammen:


    erforderliche Leistungen / Arbeiten
    Bauantrag500,-
    Fundament1500,-
    Stromanschluss500,-
    Versetzen mit Straßensperrung(en) etc. 1500,-
    SUMME "kostenlose Garage"4.000,-


    und schwups kostet eine "kostenlose" gebrauchte Garage schon rund 5.000 € und soll vielleicht ja auch noch gestrichen oder mit einem neuen Tor versehen werden ... Und das ohne, dass einem der Grund gehört.


    :eek: uuuups!


    Insofern hat feelfree völlig Recht:

    Eine Garage zum mieten suchen und die überflüssige Fertiggarage das Problem des Bekannten sein lassen.

    Kleingarten geht weder praktisch (zu schmale unbefestigte Wege) noch rechtlich (Bundeskleingartengesetz).

    • Offizieller Beitrag

    Eigentumsrechtlich ist es dann im Übrigen auch so, dass die Garage dann dem Grundstückseigentümer gehört und nicht mehr dem TE.

    Das bezweifle ich auf den ersten Blick. Ich bin mir so gar relativ sicher, dass diese Aussage falsch ist, denn ich kann ohne weiteres Eigentümer eines Gebäudes auf einem Grundstück in fremdem Eigentum sein, siehe Pacht / Erbpacht. Auch im gepachteten Kleingarten nach Bundeskleingartengesetz sind Pächter oder Pächterinnen Eigentümer bzw. Eigentümerinnen ihrer Laube / Datsche, ohne dass sie Grundeigentümer sind. In der ehemaligen DDR gibt es auch noch bis heute zahlreiche solcher Fälle.

  • Um eine gebrauchte fertiggarage aufzustellen? :lach:

    ja, ich hab nicht gesagt das ich Ahnung habe. Aber du könntest mich aufklären was ich dabei nicht bedenke..

    Ist dann halt die Frage, ob so ein Baugrundstück in BaWü nur 5- oder doch eher 6-stellig kostet. Aber für Lebenskünstler sollte das ja kein Problem sein.

    niedriger 5-stellig Betrag bei 600€/qm die Garage im Wohngebiet. Aber ich wäre ja für nicht Wohngebiet da dann 4-stellig..

  • niedriger 5-stellig Betrag bei 600€/qm die Garage im Wohngebiet. Aber ich wäre ja für nicht Wohngebiet da dann 4-stellig..

    Na dann sag' mal Bescheid, wenn Du so ein Grundstück gefunden hast, wo zwar eine Garage, aber kein Haus daneben draufpasst.

  • Das bezweifle ich auf den ersten Blick. Ich bin mir so gar relativ sicher, ...

    § 94 (1) BGB: "Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, ..."


    Das auch die Fertiggarage ein Gebäude ist, ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung.


    Der Unterschied liegt in der Begrifflichkeit "Eigentum" und "Besitz". (Sonderfall: Erbpacht)


    § 94 (2) BGB ist dann für viele Handwerker interessant, die in Ihren AGB's einen Eigentumsvorbehalt geltend machen wollen.

    "Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen."


    Das eingebaute Fenster z.B. gehört mit der Montage dem Bauherren. Einfach mal so ausbauen, weil die Rechnung nicht bezahlt wurde, kann massiv Ärger geben.


    Bei den "DDR-Garagen" liegt dann wieder ein Sonderfall vor.

    Garagen auf fremden Grund - Die aktuelle Rechtslage

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    § 94 (1) BGB: "Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, ..."

    Interessant, war mir so noch nicht bewußt.


    Ist aber ein offensichtlich lose aufgestellter Container (siehe Versetzbarkeit) wirklich "mit Grund und Boden fest verbunden"?

  • Ist ein offensichtlich lose aufgestellter Container (siehe Versetzbarkeit) wirklich "mit Grund und Boden fest verbunden"?

    Ja. sh. § 2 der jeweiligen Landesbauordnung.

    z.B. Berlin: "... eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. ..."

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ist ein offensichtlich lose aufgestellter Container (siehe Versetzbarkeit) wirklich "mit Grund und Boden fest verbunden"?

    Dürfte ein Graubereich sein. Baurechtlich wird eine eigentlich mobile Sache irgendwann zu einem "Gebäude". Siehe dauerhaft aufgestellte Wohnwagen als Spielhaus, Gartenlaube o.ä.

    Ob das aber im Sinne dieser BGB Regelung dann auch gilt = ???

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • ein Ex-Nachbar von mir ist selbständiger "Tüvprüfer" und hat auf seinem Gewerbegrunstück Fertiggaragen aufgestellt die er an Schrauber vermietet, er züchtet quasi seine eigene Kundschaft ran.

    Mittlerweile dürften es so 40 Fertiggaragen sein, angefangen hat er auch mit einer!:thumbsup: