Neubau-Wohnung: Bodengleiche Dusche - Wasser läuft literweise ins Bad / Schwallleiste einbauen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Frage und hoffe, dass mir ich hier die richtigen und im Idealfall rechtsverbindlichen Antworten finde:


    Ich habe vor knapp zwei Wochen meine Neubau-Eigentumswohnung entgegengenommen.

    Mir ist direkt am nächsten Tag, beim ersten Duschgang in der bodengleichen Dusche aufgefallen, dass literweise Wasser unter der Glastür ins Bad und sogar bis ins Wohnzimmer läuft und dort Schäden am Parkett macht. Meiner Meinung nach sind die Fliesen oder der Estrich falsch gelegt worden, das Wasser fließt schlicht in die Falsche Richtung ab.


    Ich habe natürlich direkt die Baufirma kontaktiert und einen Mangel angemeldet. Dieser soll nun einfach durch das Anbringen eines Schwallschutzes gelöst werden.

    Meine Frage: Ist das zulässig? Man kann doch die Beseitigung eines solchen Mangels nicht einfach durch eine Schwallleiste umgehen?


    Hinzu kommt, dass auch in der Duschkabine selbst, das Wasser stundenlang nach dem Duschen noch steht und nicht abfließt, bzw. eher ins Bad als in den Abfluss... Das Gefälle ist also sowohl in der Duschkabine als auch im Badezimmer selbst mangelhaft...


    Vielen Dank für Eure Einschätzungen!!

    Ludwig

    • Offizieller Beitrag

    Foto?


    Zur Duschrinne hin muss ein ausreichend großes Gefälle bestehen, damit Wasser abfließen kann. Literweise in die verkehrte Richtung hört sich verkehrt an. Ein Schwallschutz ist nett (muss nicht sein, kann aber), ist aber keine echte Lösung des grundsätzlichen Problems. Deichbau im Bad?

    Ich habe vor knapp zwei Wochen meine Neubau-Eigentumswohnung entgegengenommen.

    Entgegengenommen = abgenommen = Abnahmeprotokoll erstellt (mit Auflistung der Mängel)?

  • Genau, abgenommen mit Mängelprotokoll... Dieser Mangel wurde aber erst am Tag danach festgestellt.

    Es gibt ja eine Gewährleistung von 5 Jahren. Meine Frage ist, ob es zulässig ist, dass die Baufirma einfach im Nachhinein eine Schwallleiste einbaut. Müsste sie nicht den Mangel beheben?


  • Nun den Mangel beheben heißt... Fliesen raus und neu machen....

    Frage : Der Ablauf funktioniert...oder ist er eventuell 'verstopft' oder sonst wie nicht leistungsfähig ?

    • Offizieller Beitrag

    Früher hätte ich gesagt, da waren wohl Straßenbauer am Werk. Die hatte auch die Gabe, die Abläufe immer an der höchsten Stelle einzubauen.


    ob es zulässig ist, dass die Baufirma einfach im Nachhinein eine Schwallleiste einbaut

    Wenn damit das Problem gelöst wäre, warum nicht? Das dürfte aber bei Dir nicht helfen. Dadurch kehrt sich das Gefälle ja nicht um. Dann steht der See umso höher in der Dusche.

    Beantworte am Besten Ralf Dühlmeyers Fragen nach den Höhen und dann sehen wir vielleicht etwas klarer.

  • Nun den Mangel beheben heißt... Fliesen raus und neu machen....

    Frage : Der Ablauf funktioniert...oder ist er eventuell 'verstopft' oder sonst wie nicht leistungsfähig ?

    Der Funktioniert einwandfrei. Das Wasser fließt in direktem Weg in Richtung Duschtür, darunter her und dann weiter Richtung Badezimmertür zum Parket....

  • Müsste sie nicht den Mangel beheben?

    Die Leiste ist auch eine Form der Mangelbehebung. Wenn da wirklich ein "Gefälle" in die falsche Richtung besteht und das behoben werden würde, kommt zwangsläufig die nächste Frage. Der Boden im Bad ist zu hoch.

    Ein eingeebnetes Gefälle hätte also Weiterrungen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Die Leiste ist auch eine Form der Mangelbehebung. Wenn da wirklich ein "Gefälle" in die falsche Richtung besteht und das behoben werden würde, kommt zwangsläufig die nächste Frage. Der Boden im Bad ist zu hoch.

    Ein eingeebnetes Gefälle hätte also Weiterrungen

    Dann wäre die Frage, ob die Baufirma Schadensersatz zahlen muss und ob es hierzu Rechtsgrundlagen gibt?

    In der Wohnung sind zwei Bäder. Exakt der gleiche Fehler in beiden Bädern...

  • Schadenersatz::lach:. Wir sind hier im Baurecht und nicht im Verkehrs- oder Artzrecht!

    1. Frage: Warum ist das nicht bei der Abnahme aufgefallen?

    2. Frage: Wieder nach den exakten Gefällemaßen?

    Tut mir leid, wenn ich nicht immer den richtigen Terminus parat habe. Ich wende mich ja an euch, weil ich euer Expertenwissen brauche. Wenn ich es hätte, müsste ich hier nicht reinschreiben ;)


    Bei der Abnahme habe ich nicht geduscht. Da haben wir kurz das Wasser laufen lassen, es war aber zu kurz um den Schaden festzustellen. Erst am Tag danach.


    Bin gerade nicht in der Wohnung, kann es gerade nicht messen.

  • dass literweise Wasser unter der Glastür ins Bad und sogar bis ins Wohnzimmer läuft und dort Schäden am Parkett macht.

    Wenn denn da wirklich ein derartiges Gefälle in der Dusche und dem Boden davor ist, adss da literweise (Plural, also mindestens 2) Wasser läuft, wäre das aufgefallen - auch ohne Duschen!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Die Leiste ist auch eine Form der Mangelbehebung.

    Aber wenn das Gefälle in die falsche Richtung ginge, würde diese Leiste nur für einen schicken kleinen Stausee sorgen.


    Andererseits...

    Da haben wir kurz das Wasser laufen lassen, es war aber zu kurz um den Schaden festzustellen.

    ...fließt das Wasser ja wohl doch ab. Möglicherweise aber zu langsam (Rohr verstopft...Haar....Mörtel...what ever in the rohr?). Schon mal die Rinne aufgemacht und geguckt?

  • Aber wenn das Gefälle in die falsche Richtung ginge, würde diese Leiste nur für einen schicken kleinen Stausee sorgen.


    Andererseits...

    ...fließt das Wasser ja wohl doch ab. Möglicherweise aber zu langsam (Rohr verstopft...Haar....Mörtel...what ever in the rohr?). Schon mal die Rinne aufgemacht und geguckt?

    Der Boden innerhalb der Duschkabine ist zweigeteilt. Es gibt eine Hälfte mit Gefälle zum Abfluss und eine Hälfte, die "gerade" ist.

    Das Wasser, dass auf der Hälfte mit Gefälle ist, fließt auch ab. Das Wasser, das beim Duschen auf den "geraden" Teil kommt, fließt unter die Duschtür ins Bad.

    • Offizieller Beitrag

    Dann wäre die Frage, ob die Baufirma Schadensersatz zahlen muss und ob es hierzu Rechtsgrundlagen gibt?

    Natürlich gibt es eine Rechtsgrundlage. Aber welche gilt bei Dir? Hast Du von einem Bauträger gekauft?


    Aber hier geht es nach meinem Verständnis erstmal um die Beseitigung des Mangels, nicht um den Ersatz eines Schadens, was nicht nur ein anderer Begriff ist. Der stünde erst später an.

    Mir ist direkt am nächsten Tag, beim ersten Duschgang in der bodengleichen Dusche aufgefallen, dass literweise Wasser unter der Glastür ins Bad und sogar bis ins Wohnzimmer läuft und dort Schäden am Parkett macht. Meiner Meinung nach sind die Fliesen oder der Estrich falsch gelegt worden, das Wasser fließt schlicht in die Falsche Richtung ab.

    Auch wenn es sich vermutlich nicht wirklich um "literweise" Wasser im Sinne tatsächlich mehrerer Liter* handelt, so liegt hier doch ein funktionaler Mängel vor. (*Ein Liter Wasser steht auf einer Fläche von 1,0 m x 1,0 m genau einen Millimeter hoch!)


    Eine der in der DIN 18534 ausdrücklich genannten Möglichkeiten Wasser am Übertritt in andere Räume zu hindern ist eine kleine Rampe vor der Tür. Dies gilt m.E. natürlich auch für Duschtüren. Ich wüsste nicht, weshalb eine funktionierende Schwallleiste auszusetzen wäre, außer das sie das Problem des innerhalb der Dusche nicht abfließenden Wassers allein auch nicht lösen wird.

  • Ich dachte, nach so vielen Antworten, wäre schon alles geklärt....


    Also nochmal von Anfang.

    A) BILDER von der DUSCHFLÄCHE

    B) Abmessungen (ca) der Duschfläche

    C) Gefälle per Wasserwaage messen und auf dem Bild der Duschfläche eintragen. IDealerweise mit Angabe der mm an Gefälle je Wasserwaagenlänge (0,6m, 1m) ect.


    Was auf jedenfall zu diskussionen führt und allgemein immer angedacht wird, das man versucht, deine Duschtüre Wasserdicht zu machen. Das ist nicht möglich, nicht dauerhaft. Deshalb gibt es, wenn der Fliesenspiegel es versaut hat, die kleine 5mm Leiste vor der Duschtüre.

    Wenn es allerding ein Neubau ist, und die Duschfläche dermasen miserabel ausgebildet ist, würde ich das so nicht akzeptieren und auf eine 2% ige Gefälleausbildung bestehen.


    Achja, ist denn nachgewiesen das es unter der Türe raus läuft? es kann ja auch an der Türe, oberhalb rauslaufen.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

    • Offizieller Beitrag

    Schadenersatz: :lach: . Wir sind hier im Baurecht und nicht im Verkehrs- oder Artzrecht!

    Herr Dühlmeyer!


    Auch der Werkvertrag kennt Schadenersatz (neben und statt der Leistung) als sekundären Gewährleistungsanspruch.

    Also bitte. Nicht mit Halbwissen die Leute blöd von der Seite anreden...


    Ludwigberlin

    aber erstmal hat dein Unternehmer erst mal die Möglichkeit den Mangel zu beseitigen. Da aber das Anbringen der Schwallleiste den Mangel des fehlenden Gefälles - sofern es vertraglich geschuldet ist, z.B. aufgrund einer Norm oder einer Vereinbarung oder "Mittlerer Art und Güte" - nicht beseitigt, wird es dann wohl weitergehen.

  • Genau, vom Bauträger direkt gekauft.


    Naja, wenn man die Dusche ein paar Minuten laufen lässt, geht es schon um mehrere Liter. Das Foto was ich reingestellt habe zeigt den Zustand, wenn das Wasser etwa 90 Sekunden gelaufen ist. Eine normale Dusche kann ja schon mal 10 oder 15 Minuten gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, nur für mich zum Verständnis. Was macht man 15 min unter der Dusche ?

    Jede/r wie sie oder er mag. Auf keinen Fall aber hat eine Nutzungsdauer von 15 Minuten am Stück eine negative Auswirkung auf den Anspruch auf Mangelbeseitigung.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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