Hallo zusammen,
ich habe ein Frage und hoffe, dass mir ich hier die richtigen und im Idealfall rechtsverbindlichen Antworten finde:
Ich habe vor knapp zwei Wochen meine Neubau-Eigentumswohnung entgegengenommen.
Mir ist direkt am nächsten Tag, beim ersten Duschgang in der bodengleichen Dusche aufgefallen, dass literweise Wasser unter der Glastür ins Bad und sogar bis ins Wohnzimmer läuft und dort Schäden am Parkett macht. Meiner Meinung nach sind die Fliesen oder der Estrich falsch gelegt worden, das Wasser fließt schlicht in die Falsche Richtung ab.
Ich habe natürlich direkt die Baufirma kontaktiert und einen Mangel angemeldet. Dieser soll nun einfach durch das Anbringen eines Schwallschutzes gelöst werden.
Meine Frage: Ist das zulässig? Man kann doch die Beseitigung eines solchen Mangels nicht einfach durch eine Schwallleiste umgehen?
Hinzu kommt, dass auch in der Duschkabine selbst, das Wasser stundenlang nach dem Duschen noch steht und nicht abfließt, bzw. eher ins Bad als in den Abfluss... Das Gefälle ist also sowohl in der Duschkabine als auch im Badezimmer selbst mangelhaft...
Vielen Dank für Eure Einschätzungen!!
Ludwig