Ich renoviere einen Altbau vor dem ersten Einzug. Im Zuge der Renovierung habe ich die Heizung, Elektrik und Rohre komplett getauscht. Es wurde eine neue Luft/Wasser Wärmepumpe als Hauptheizung installiert mit Fußbodenheizung. Im Bild ist die derzeit fertige Installation im Technik-Raum.
In den Vertrag habe ich mir zum Leistungsverzeichnis reinschreiben lassen: "Fachgerechte Isolation nach EnEV aller wärmeführenden Rohre". Zum Beginnzeitpunkt von Sep 2020 galt noch die ENeV 2014, danach wurde glaube ich das GEG eingeführt. Ich hatte mit dem Heizungsinstallateur schon eine länger andauernde Diskussion wegen Rohrisolierung. Und zwar wurden die Rohre die außen zur Wärmepumpe aus dem Haus gehen nur mit 100% Isolierung (also Isolierdicke auf einer Seite = 100% des Rohr Innendurchmessers) montiert. Das sah für mich dünn aus, also habe ich beim Nachschauen des EnEV 2014 gesehen dass für an Außenluft angrenzende Rohre 200% Isolierung montiert werden müsste. Heizungsmonteur hat wohl solch eine Isolierung nicht und hat jetzt einen externen Rohrisolierer zum Bemessung zu mir geschickt.
Der Rohrisolierung hat die Maße für sein Angebot aufgenommen aber mich auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Rohrschellen und Ventile auch isoliert werden müssten und die Rohrisolierungen im Technik-Raum zu dünn sind, nur 50%. Also Rohrdurchmesser z,B. 30mm, Isolierung auf einer Seite nur 15mm (Maße gerade aus dem Kopf). Da gehöre wohl auch 100% hin. Außerdem sei Isolierung mit Mineralwolle besser als mit Kautschuk, weil die nicht im Verlauf der Zeit hart und bröckelig wird.
Jetzt lese ich den ENeV 2014 Text (EnEV 2014: Anlage 5: Anforderungen zur Begrenzung der W舐meabgabe von W舐meverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen) und versuche mir folgende Fragen zu beantworten:
1) Laut Tabelle: bei Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm -> Dämmdicke gleich Innendurchmesser, also 100% . Weiterhin steht noch: bei "Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern" Dämmdicke 1/2 der Vorgabe, also 50%. Was genau sind dieser Kreuzungsbereich von Leitungen, Leitungsverbindungsstellen und zentrale Leitungsnetzverteiler? Habe ich das irgendwo auf dem Bild, oder gibts Beispiele was das sein soll?
2) Würde es tatsächlich Sinn machen, die Dämmschicht von Kautschuk auf Mineralwolle umzuändern, oder ist das im Hausinneren vernachlässigbar?
3) Die Außenrohre wurden wie gesagt mit Kautschukisolierung gedämmt, die ist aber quasi dem Wetter und Sonne frei ausgesetzt. Muss sie irgendwie ummantelt werden, damit sie nicht UV Strahlung, Regen und Frost ausgesetzt ist?
4) Ich finde einfach keine klare Angabe, ob die Rohrschellen und Ventile auch gemäß EnEV isoliert werden müssen. Weiß jemand, wo das explizit ohne Interpretationsspielräume steht?