Haustür Element der Fassade?

  • Hallo Zusammen,


    kennt jemand eine Definition was alles zur Fassade eines Gebäudes zählt? In meiner Teilungserklärung des Doppelhauses ist festgehalten, dass die Farbe der Fassade beider Häuser gleich sein soll. Gilt das auch für die Farbe der Haustür? Ist die Bestandteil der Fassade?


    Ich hoffe jemand hat hier eine Antwort...ich bin völliger Laie auf dem Gebiet.


    Vielen Dank vorab :)

  • So wie es dargestellt wurde, würde ich die Tür nicht als Teil der Fassade ansehen.


    Eine allgemein gültige "Definition" ist mit nicht bekannt.


    Was ist denn das "Problem"?

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Für mich gehören auch Fenster und Türen zur Fassade. Im Zweifel würde ich die Hausverwaltung fragen.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Das Problem ist, dass wir für unsere Halfte eine farbige Haustür wollen, unser Doppelhaus-Nachbar jedoch unter Berufung auf den beschriebenen Passus auf einer weißen Tür besteht. Da ist natürlich entscheidend, ob die Tür überhaupt zur Fassade gehört...

  • Also rein rechtlich kein Doppelhaus auf jeweils eigenem Grundstück, sondern eine Eigentumswohnung nach WEGesetz, auf gemeinsamen Grundstück, mit Abgeschlossenheitsbescheinigung und echter Teilungserklärung?


    also zwei Eigentümer. 50:50. der eine meint so, der andere so.

    Ich sehe es so: kommt es bei einem Änderungswunsch (hier: Haustürfarbe) zu keiner Mehrheit, gilt der Antrag als abgelehnt.


    Man könnte versuchen, das durch ein Gespräch untereinander zu lösen, vielleicht findet sich ja ein gangbarer Weg?

    Möglicherweise gibt es ja auch in Zukunft ähnliche Fragestellungen, wo eine Blockadehaltung nicht hilfreich wäre.

    Leben und leben lassen (unter Einhaltung gewisser Regeln)