Grenzüberbauung

  • Hallo liebe Baurecht Gemeinde,

    ich habe folgendes Problem, wo ich mich sehr über Ratschläge freuen würde.


    Ich habe einen alten Hof von meiner Oma übernommen. Das Grundstück ist ein langer Schlauch (16 Meter breit). Im hinteren Teil des Grundstücks stehen Ortsüblich eine Scheune. Wir möchten gerne die Scheune abreisen und ein Haus in diesem Bereich bauen. Dies wurde bereits mehrfach im Ort umgesetzt. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Das Vorhaben wird nach § 34 Innenentwicklung behandelt. Ein Nachbar hat meinen Bauplan aus Prinzip nicht unterschrieben (Bauplan wurden nicht einmal angesehen). Dieser Nachbar hat vor ca. 50 Jahre seine Scheune abgerissen und ein Wohnhaus im Bereich der Scheune errichtet. Damals gab es einen Winkel/Spalt von ca. 40cm von Scheune zu Scheune. Jede Scheune hatte 20 cm Abstand zur Grenze. Das Wohnhaus das er dann gebaut hat, hat er dann auf das Grundstück welches jetzt in meinem Besitz ist um 20cm über 12 Meter überbaut und sein Haus direkt an die Scheune angebaut. Grenzsteine wurden entfernt und waren nicht mehr auffindbar. Grundstück wurde vermessen und es stellte sich heraus das er offensichtlich um 20cm Überbau hat. Meine Oma hatten damals nicht das Geld zu einem Anwalt zu gehen und gegen sein Vorhaben zu klagen.


    Leider hat er zusätzlich seine Mauerwand mit Zement hinterfüttert, sodass ich jetzt vermutlich jeden Stein von meiner Scheune per Hand abreisen darf, damit ich sein Haus nicht beschädige.


    Das er sein Haus auf mein Grundstück überbaut hat ist nicht im Lageplan ersichtlich und auch nicht im Grundbuch eingetragen.


    Mein Bauantrag wurde abgelehnt, da ich ohne Unterschrift vom Nachbarn mein Wohnhaus auf die Grenze setzen soll und nicht mit Abstand zur Grenze errichten darf. Genauer Wortlaut „bei der rückwärtigen Bebauung ist bauplanungsrechtlich die geschlossene Bauweise, also mit Grenzbebauung nach Norden und Süden vorherrschend. Eine Abweichung dieser nachbarschützenden Bauweise ist nur mit Zustimmung des jeweils betroffenen Nachbarn denkbar“.


    § 912 BGB regelt eine Duldungspflicht falls der Überbau nicht mutwillig erfolgt ist. Er müsste dann aber eine Lebenslange Rente bezahlen. Darauf möchte ich gerne verzichten. Der Nachbar ist aber nicht Kompromissbereit und sich keiner Schuld bewusst.


    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

    -was passiert wenn ich sein Haus beim Abriss beschädige, da er unsachgemäß angebaut hat und mit Zement hinterfüttert hat sowie auf meinem Grundstück sitzt?

    -muss er sein Haus theoretisch zurück bauen oder eine lebenslange Rente bezahlen?

    -baurechtlich muss ich wohl ohne seine Unterschrift wieder anbauen? Damit mein Neubau an der selben Stelle wie die Scheune steht also eine geschlossene Bauweise existiert. Auf die Grenze kann ich mich ja nicht setzen.


    Vielen lieben Dank vorab für Ratschläge

  • ist nicht im Lageplan ersichtlich

    In welchem Lageplan?


    was passiert wenn ich sein Haus beim Abriss beschädige

    Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss Schadenersatz leisten.

    da er unsachgemäß angebaut hat

    Was zu beweisen wäre. Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen, ob er etwas von Dir verlangt und dieses Verlangen auch gerichtlich durchzusetzen gewillt ist. Andererseits baust Du ja sowieso wieder an, so dass es eine technische Lösung geben wird, die einen möglicherweise entstandenen Schaden ohne großen Aufwand heilt.


    muss er sein Haus theoretisch zurück bauen

    Theoretisch schon, wenn es Dir gelänge, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. IMHO wird sich nach so langer Zeit kein Gericht einer solchen Argumentation anschließen. Deine Oma hätte vor 50 Jahren unverzüglich einschreiten müssen.

    oder eine lebenslange Rente bezahlen?

    Ja, aber auch hier lauern ganz praktische Fallstricke, z.B. bei der Bemessung der Rentenhöhe. Er wird ja vermutlich nicht freiwillig zahlen, so dass Du Dich bezüglich Prozesskostenrisiko von einem Fachanwalt beraten lassen solltest, falls Du diesen Weg in Erwägung ziehst.

    baurechtlich muss ich wohl ohne seine Unterschrift wieder anbauen?

    Ja.

  • Das Wohnhaus das er dann gebaut hat, hat er dann auf das Grundstück welches jetzt in meinem Besitz ist um 20cm über 12 Meter überbaut und sein Haus direkt an die Scheune angebaut. Grenzsteine wurden entfernt und waren nicht mehr auffindbar. Grundstück wurde vermessen und es stellte sich heraus das er offensichtlich um 20cm Überbau hat.

    ...allein der Teil sagt mir, dass das nicht in einem Forum lösbar ist.

    Als erstes amtliche Vermessung, dann Klärung der Möglichkeiten mit Fachanwalt.


    Falls das mit dem "Grenzsteine wurden entfernt" stimmt und nachweisbar ist, wäre dies eine Straftat.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18