Hallo,
ich hoffe hier weiß jemand was mit so einem speziellen Fall anzufangen. Wir haben als Gemeinschaft eine alte Villa gekauft. Direkt an diese Villa wurde nach der Wende ein Anbau sehr rücksichtslos angebaut. Der Anbau sitzt am ehemaligen Haupteingang der Villa. Damit diente der Haupteingang als Durchgang zum Anbau. Der Zugang in die Villa war also durch den Anbau, der einen eigenen Haupteingang hat, möglich. Dieses Konstrukt wurde dann irgendwann, ich weiß nicht genau wann, auf zwei Besitzer aufgeteilt. Damit waren die Villa sowie der Anbau eigenständige Gebäude, die notgedrungen mit dem Durchgang verbunden waren.
Im Zuge umfangreicher Renovierungsarbeiten am Anbau wurde der ehemalige Haupteingang der Villa zugemauert. Dadurch hat die Villa ihre Haupteingangs Möglichkeit vollständig verloren. Jetzt gibt es nur noch eine kleine Hintertür in den Keller mit ca 1,78m Höhe. Irgendwer muss diese Bausünde ja beschlossen und genehmigt haben. Die Frage ist jetzt, ob da irgendwas noch zu retten ist. Entweder das der ursprüngliche Eingang wieder hergestellt werden muss, oder die Kosten für einen anderen Eingang übernommen werden müssen.