fragt mich ein Hausverwalter, der nach dem Verkauf eines Dachgeschosses eine vertraglich vereinbarte Instandsetzung abwickeln soll. Diese umfasst explizit nicht den Dachstuhl. Die festgestellten Schädigungen betreffen aber überwiegend die Balkenlage unter dem Dach, auf der allerdings die Stiele / Stützen stehen, welche die Pfetten tragen.
Hier geht es nur um die Frage, ob die Balkenlage unter einem Pfettendach Teil des Dachstuhls ist. Gibt es hierzu belastbare Definitionen?